Hey Du!
Willkommen zu unserer heutigen Unterhaltung über das Thema: Wie lange darf man höchstens in der Ausbildung krank sein? Wir werden heute über die verschiedenen Aspekte sprechen, die man in Bezug auf die Ausbildung und Krankheiten berücksichtigen sollte. Also, lass uns loslegen!
Du darfst in der Ausbildung höchstens drei Tage krank sein, bevor du ein ärztliches Attest vorlegen musst. Wenn du länger als drei Tage krank bist, solltest du deinen Ausbilder so bald wie möglich informieren und ihm ein Attest vorlegen.
2021: 11,2 krank gemeldete Arbeitstage in Deutschland (+0,3 zu 2019)
Du hast 2021 in Deutschland im Schnitt 11,2 Arbeitstage krank gemeldet? Das ist gar nicht so schlimm, wenn man bedenkt, dass es im Vergleich zu 2019 einen leichten Anstieg von 0,3 Krankheitstagen gab. Wahrscheinlich liegt das daran, dass dank der Maskenpflicht und den Abstandsregeln viele Grippe- und Erkältungswellen ausgeblieben sind. Zudem hat sich auch die medizinische Versorgung verbessert, sodass Betroffene schneller die notwendige Hilfe erhalten und somit weniger arbeitsunfähig sind.
Ausbildungsgefahr: Fehlzeiten im Auge behalten
Du solltest deine Fehlzeiten daher unbedingt im Auge behalten, denn wenn deine Fehltage mehr als 22 pro Ausbildungsjahr betragen, kann deine Ausbildung abgebrochen werden. In manchen Bundesländern kannst du Ausbildungstage nachholen, wenn du zu viele Fehlzeiten hast. Allerdings musst du dies beim zuständigen Ausbildungsbetrieb beantragen und deine Fehlzeiten nachweisen. Wenn du deine Ausbildung nicht in Gefahr bringen willst, solltest du deine Fehlzeiten daher immer im Blick haben. Achte darauf, nur in Notfällen zu fehlen, und frage deinen Ausbilder, ob du Ausbildungstage nachholen kannst, damit deine Ausbildung nicht gefährdet ist.
Krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Ausbildung: 10% Max. & Informiere Ausbilder
Fazit: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es bei Krankheitsbedingten Fehlzeiten während der Ausbildung eine gewisse Regelmäßigkeit gibt. Generell gilt als Faustregel, dass Du nicht mehr als 10 Prozent der Ausbildungszeit ausfallen darfst. Dabei ist es aber auch wichtig, dass Du Dich nach Krankheit schnellstmöglich wieder bei Deinem Ausbilder meldest, damit Du nicht unnötig lange ausfällst. Über einen länger andauernden Ausfall solltest Du Dich auf jeden Fall im Vorfeld mit Deinem Ausbilder absprechen. So kannst Du gemeinsam eine Lösung finden, die für beide Seiten gerecht ist.
Krankheitstage je Beruf: Warum gibt es Unterschiede?
Doch wie sieht es bei anderen Krankheiten aus? Und inwiefern unterscheiden sich die Ausfalltage je nach Beruf?
Eine Krankenkasse hat jetzt ermittelt, wie viele Tage pro Jahr Angestellte aufgrund von Krankheiten ausfallen. Durchschnittlich sind es 19,5. Doch die Werte variieren in den verschiedenen Berufen erheblich. So sind Personen aus dem Gesundheitswesen im Schnitt nur 8,7 Tage krankgeschrieben, während Menschen, die im Einzelhandel arbeiten, im Schnitt 24,5 Tage krankgeschrieben sind. Aber warum ist das so?
Ein Grund für die Unterschiede könnte sein, dass Mitarbeiter aus dem Einzelhandel öfter körperliche Anstrengungen ausgesetzt sind als Menschen aus dem Gesundheitswesen. Andererseits können Menschen aus dem Gesundheitswesen durch ihren Umgang mit Krankheiten schneller immun gegen bestimmte Krankheiten werden. Des Weiteren kann die körperliche und psychische Belastung im Beruf einen Einfluss darauf haben, wie oft Menschen krank werden.
Die Ergebnisse der Krankenkasse zeigen, dass die unterschiedlichen Berufe unterschiedliche Ausfalltage aufweisen. Um ein gesundes Arbeiten zu ermöglichen, sollten Arbeitgeber daher berücksichtigen, wie sich die Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter auswirken könnten. Außerdem sollten sie darüber nachdenken, wie sie die psychische und körperliche Belastung der Mitarbeiter verringern können, um sicherzustellen, dass sie gesund bleiben.
Krankmeldungen: Mehr als 30 Tage können zur Kündigung führen
Du solltest dich auf jeden Fall informieren, wenn du mehr als 30 Tage krank bist. Laut Dr. Bender droht bei drei Jahren Krankheit in Folge eine Kündigung. Auch wenn du in dieser Zeit nur wenige Tage krank warst, kann es dazu kommen, dass du deinen Job verlierst. Deshalb ist es wichtig, dass du deinen Arbeitgeber über deine Krankheit informierst und dich mit ihm absprichst, falls du länger als 30 Tage krank bist. So kannst du vermeiden, dass du deinen Arbeitsplatz verlierst.
Krankheitsfall: Lohnfortzahlung nach 42 Arbeitstagen endet
Nach 42 Arbeitstagen, die ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit nicht arbeiten kann, endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung. Du erhältst weiterhin ein Einkommen, auch wenn Du immer noch krankgeschrieben bist. Allerdings sind die Leistungen der Krankenkasse auf maximal 78 Wochen begrenzt. In dieser Zeit solltest Du Dich gut darauf vorbereiten, wieder ins Berufsleben einzusteigen.
Azubi-Kündigung nur bei Gefährdung des Ausbildungsziels
Du als Azubi solltest wissen, dass dein Ausbilder dir nur noch aus wichtigem Grund kündigen kann. In solch einem Fall besteht immer dann Grund, wenn das Ausbildungsziel in Gefahr gerät oder es andere Umstände gibt, die es deinem Arbeitgeber nicht möglich machen, die Ausbildung fortzusetzen. Deshalb ist es wichtig, dass du dein Ausbildungsziel immer im Blick hast und deine Leistungen entsprechend auf dem Niveau halten. So kannst du sichergehen, dass du deine Ausbildung erfolgreich abschließt.
Kündigung in der Ausbildung: Rechte & Pflichten kennen
Du hast dich für eine Ausbildung entschieden, aber aus verschiedenen Gründen kam es zu einer vorzeitigen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses? Es gibt viele Gründe, warum eine Kündigung in der Ausbildung notwendig sein kann. Fehlende Motivation, nicht erfüllte Erwartungen oder Probleme mit dem Arbeitgeber oder Kollegen sind häufige Gründe für eine Kündigung in der Ausbildung. Tatsächlich beenden knapp jeder vierte Azubi seine Ausbildung vorzeitig. Aber auch der Arbeitgeber kann das Ausbildungsverhältnis kündigen, wenn du zum Beispiel deine Pflichten nicht erfüllst.
Egal, aus welchem Grund die Kündigung erfolgt ist, es ist wichtig, dass du dir über deine Rechte und Pflichten im Klaren bist. Wenn du Fragen dazu hast, kannst du dich an eine Beratungsstelle wenden, die dich beraten und dir bei der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle helfen kann.
Azubi-Tipps: Kranksein & Ausbildung – Informiere Deinen Ausbilder!
Du als Azubi solltest wissen, dass es bei längerem Kranksein kein Problem ist. Allerdings kann es passieren, dass Dein Ausbilder Dir bei mehrmaligem unentschuldigtem Fehlen oder bei einer vorgetäuschten Krankheit eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung ausspricht. Daher ist es wichtig, dass Du Dein Ausbilder immer über Deinen Gesundheitszustand informierst, wenn Du länger als ein paar Tage krank bist. Dann kann er Dich auch auf andere Aufgaben schicken, sodass Du Deine Ausbildung trotz Krankheit fortsetzen kannst.
Krankengeld bei längerer Krankheit: Infos bei der Krankenkasse
Du bist länger als sechs Wochen krank? Dann bekommst du deine Ausbildungsvergütung leider nicht mehr von deinem Ausbildungsbetrieb ausgezahlt. Stattdessen erhältst du ein Krankengeld von deiner Krankenkasse. Dieses ist immer noch ausreichend, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Allerdings ist es meist geringer als deine Ausbildungsvergütung. Informiere dich deshalb frühzeitig über die Details bei deiner Krankenkasse. So weißt du genau, welche Leistungen du in Anspruch nehmen kannst.
Kannst du trotz fehlender Ausbildungsstunden deine Prüfung machen?
Du hast noch nicht alle Ausbildungsstunden absolviert und ärgerst dich, dass du deine Prüfung nicht machen kannst? Es könnte sein, dass du Glück hast und dennoch die Prüfung machen darfst. Normalerweise beträgt die geforderte Ausbildungszeit zwischen 12 und 15 Wochen. Wenn du allerdings nicht mehr als zehn Prozent dieser Zeit fehlen, hast du gute Chancen, dass die Prüfungsbehörde dich trotzdem zur Prüfung zulässt. Eine Faustregel ist, dass man bis zu zehn Prozent fehlender Ausbildungsstunden toleriert, aber auch Ausnahmen sind möglich. Überlege also, ob du aufgrund deiner Situation vielleicht eine Ausnahme beantragen kannst. Ein Anruf bei der Prüfungsbehörde kann hier schon helfen. Wenn du deine Prüfung machen möchtest, dann lohnt es sich, diesen Weg zu gehen. Viel Erfolg!
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses: Was du wissen musst
Du kannst deine Ausbildung jederzeit ohne Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist beenden. Genauso kann auch dein Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis jederzeit beenden. Dabei ist es laut § 22 Berufsbildungsgesetz nicht notwendig, Gründe anzugeben. Die Kündigung muss allerdings schriftlich erfolgen. Wenn du eine Kündigung erhältst, solltest du dich schnellstmöglich nach einer neuen Ausbildungsmöglichkeit umsehen.
Krankenkasse kontaktieren – Erkrankung länger als 78 Wochen?
Solltest Du befürchten, dass Deine Erkrankung länger als 78 Wochen andauern wird, solltest Du Dich an Deine Krankenkasse wenden. Diese kann Dir in vielen Fällen mit Rat und Tat zur Seite stehen. So kann es notwendig sein, einen Antrag auf Reha-Maßnahmen oder Erwerbsminderungsrente zu stellen. Hierfür wird Dir Deine Krankenkasse helfen und alles Weitere mit Dir besprechen. In der Regel können durch eine Rehabilitation viele Symptome der Erkrankung verbessert und die Lebensqualität erhöht werden. Auch die Erwerbsminderungsrente kann Dir helfen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. In jedem Fall solltest Du Deine Krankenkasse kontaktieren, wenn Deine Erkrankung länger als 78 Wochen andauert. So können gemeinsam alle Möglichkeiten besprochen werden, die Dir helfen können, mit Deiner Erkrankung besser umzugehen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Krankheitsbedingte Kündigung: Schütze Dich!
Wenn Du als Arbeitnehmer öfter als 30 Tage im Jahr krank bist, kann Dir eine Kündigung drohen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um „häufige Kurzerkrankungen“ handelt. Aber auch in Fällen, in denen eine dauerhafte oder lang anhaltende Arbeitsunfähigkeit vorliegt, kann eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden. Daher ist es wichtig, sich als Arbeitnehmer im Falle einer Erkrankung möglichst rasch ärztlich behandeln zu lassen und den Arbeitgeber umgehend zu informieren. Nur so kann eine Kündigung wegen Krankheit vermieden werden.
Häufige oder lange Krankheit kann zur Kündigung deines Lehrverhältnisses führen
Du fragst dich, ob häufige oder lange Krankheit zur Kündigung deines Lehrverhältnisses führen kann? Leider ist dies möglich, denn wenn du durch dein eigenes Verhalten, z.B. durch nicht Einhalten der ärztlichen Anordnungen, zu einer Arbeitsunfähigkeit kommst, dann kann dein Lehrbetrieb den Lehrlingsvertrag auflösen. Es ist also sehr wichtig, dass du die ärztlichen Anordnungen befolgst und in der Krankenzeit wirklich schonst. Versuche, nichts zu tun, was deiner Gesundheit schaden kann und überfordere dich nicht. Auch solltest du deine Rückmeldungen an deinen Lehrbetrieb und deinen Lehrmeister rechtzeitig machen.
Kranksein am Arbeitsplatz: Regelmäßige Untersuchungen & rechtzeitiger Arztbesuch
Du als Arbeitnehmer solltest Dir also bewusst sein, dass Du nicht an jedem Tag krank sein kannst. Bis zu 30 Tage pro Jahr sind im Rahmen des Normalen, doch wenn Du mehr als sechs Wochen im Jahr krank bist, kann dies für Deinen Arbeitgeber schwierig werden. Sollte es über mehrere Jahre hinweg so sein, könnte es für Dich sogar Konsequenzen haben. Daher ist es wichtig, dass Du Dich regelmäßig untersuchen lässt und rechtzeitig zum Arzt gehst, wenn Du krank bist. Auf diese Weise kannst Du sicherstellen, dass Du nicht zu viele Fehltage hast und Deine Arbeit nicht in Gefahr bringst.
Krankengeld: Anspruch auf 78 Wochen und danach ALG II
Du hast einen Anspruch auf Krankengeld, wenn du arbeitsunfähig bist. Die Krankenkasse zahlt dir die Leistungen für 78 Wochen. Danach erhältst du Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (ALG II), sofern du Anspruch darauf hast. Dies ist der Fall, wenn du arbeitslos bist und keine andere Einkommensquelle hast. Das ALG II ist eine staatliche Leistung, die von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt wird. Es richtet sich nach deiner persönlichen Situation und kann unter Umständen auch länger als 78 Wochen gezahlt werden.
78 Wochen Krankengeld: So beantrage Arbeitslosengeld
Nach 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld, den die gesetzliche Krankenkasse an Arbeitnehmende zahlt. Ab diesem Zeitpunkt erhalten sie, sofern sie arbeitsunfähig sind, das sogenannte Arbeitslosengeld. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, die die Bundesagentur für Arbeit leistet, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Allerdings ist diese Leistung auf eine bestimmte Zeit begrenzt und muss beantragt werden. Wird die Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der 78 Wochen nicht behoben, musst du Dich bei der Agentur für Arbeit melden, um das Arbeitslosengeld zu beantragen.
Krankengeld: Anspruch und Dauer bei schwerer Erkrankung
Du hast eine schwere Erkrankung und kannst vorrübergehend nicht arbeiten? Dann hast du Anspruch auf Krankengeld. Es wird über die Dauer von 52 Wochen hinaus, in manchen Fällen sogar bis zu 78 Wochen, bezahlt, wenn eine ärztliche Begutachtung durch den medizinischen Dienst („Chefarzt“) ergibt, dass in diesem Zeitraum die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit realistisch ist. Dafür ist es allerdings unerlässlich, dass du regelmäßig ärztliche Untersuchungen in Anspruch nimmst und die Arbeitsunfähigkeit bestätigt wird. Nur so kann dein Krankengeld weitergezahlt werden.
Zusammenfassung
In der Ausbildung darfst du höchstens sechs Wochen krank sein. Nach sechs Wochen musst du deinen Arbeitgeber über deine Genesung informieren. Solltest du länger als sechs Wochen krank sein, solltest du deinen Arbeitgeber kontaktieren und ihn über deinen aktuellen Gesundheitszustand auf dem Laufenden halten.
Du solltest versuchen, in deiner Ausbildung möglichst nicht krank zu werden, da zu viele kranke Tage zu Problemen führen können. Versuche also, gesund zu bleiben, um deine Ausbildung erfolgreich abschließen zu können!