Hallo zusammen! Wenn man einen Garten oder ein Grundstück besitzt, stellt sich die Frage, ob man eine Bäume auch fällen darf. In diesem Artikel möchte ich euch erklären, wann man keine Bäume fällen darf. Ich hoffe, dass ich euch damit ein paar Antworten geben kann.
Du darfst keine Bäume fällen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Zum Beispiel, wenn die Bäume in einem Naturschutzgebiet stehen, solltest du sie nicht fällen, ohne vorher dafür eine Genehmigung einzuholen. Auch wenn die Bäume krank oder schwach sind, ist es besser, sie zu erhalten, als sie zu fällen.
Darf ich einen Baum im Garten fällen?
Du möchtest gerne einen Baum in deinem Garten fällen? Dann solltest du unbedingt vorher genau informieren, ob du das überhaupt darfst. Laut § 39, Absatz 5, Satz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es grundsätzlich erlaubt, Bäume im eigenen Garten zu fällen. Allerdings ist das nicht immer so. In manchen Städten und Gemeinden gibt es zusätzliche Baumschutzsatzungen. Also informiere dich vorher ganz genau, ob du legal einen Baum fällen darfst oder ob du eine Genehmigung brauchst.
Geschützte Bäume: Was sie sind und warum sie wichtig sind
Du wolltest schon immer mal wissen, was ein geschützter Baum ist? Dann lies dir das mal durch! Geschützte Bäume sind alle Bäume, deren Stammumfang in 100 cm Höhe mindestens 60 cm beträgt, einschließlich der Obstbäume, die unter bestimmten Bedingungen einen geringeren Stammumfang haben dürfen. Doch es geht nicht nur darum, Bäume zu schützen, sondern auch darum, sie vor Zerstörung oder Schädigung zu bewahren – und das ist eine wichtige Aufgabe. Wenn du also einen geschützten Baum siehst, lass ihn in Ruhe. Er ist ein wertvolles Element unserer Natur!
Wer ist für den Schutz von Denkmalschutz-Bäumen zuständig?
Du fragst Dich, wer für den Schutz von Denkmalschutz-Bäumen zuständig ist? Dann bist Du hier genau richtig! Für den Schutz von unter Denkmalschutz stehenden Bäumen ist die Denkmalschutzbehörde zuständig. Sollte ein solcher Baum jedoch eine Gefahr für Gebäude und Menschen darstellen, ist das Ordnungsamt oder der Katastrophendienst zuständig. In einem solchen Fall dürfen die Bäume auch ohne vorherige Genehmigung gefällt werden. Allerdings ist das Gefällen nachträglich der Denkmalschutzbehörde zu melden. So kannst Du sicher sein, dass Deine Denkmalschutz-Bäume auch weiterhin den bestmöglichen Schutz erhalten.
Darf man einen Baum fällen? Monate, Rechte & Tipps
Du möchtest einen Baum fällen? Dann achte darauf, dass Du diesen nur in bestimmten Monaten fällen darfst. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen eines Baumes von Oktober bis einschließlich Februar erlaubt. In den übrigen Monaten ist es verboten. Dies gilt auch, wenn Deine Gemeinde keine Baumschutzsatzung verabschiedet hat. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du einen Baum fällen darfst oder nicht, kannst Du dich bei der örtlichen Behörde erkundigen.
Gesetzlich nicht geschützte Bäume und Pflanzen
Du fragst dich, welche Bäume oder Pflanzen nicht geschützt werden? Grundsätzlich sind alle Bäume oder Pflanzen durch die Baumschutzverordnung geschützt. Es gibt aber einige Ausnahmen. Dazu zählen Hecken, die als lebende Einfriedungen dienen und regelmäßig zugeschnitten werden. Auch jedes Obstgehölz, außer Walnuss, Hasel, Holzbirne, Holzapfel, Holunder und die Vogelkirsche, ist ausgenommen. Diese Bäume und Pflanzen sind gesetzlich nicht geschützt und du darfst sie, wenn du möchtest, schneiden oder fällen. Natürlich solltest du dabei jedoch auf deine Nachbarn Rücksicht nehmen.
Ordnungswidrigkeiten vermeiden: Geldstrafen bis zu 10.000 Euro
Es ist wichtig, dass du bestimmte Regeln und Verbote nicht einfach ignorierst. Denn dies kann ggf. empfindliche Strafen nach sich ziehen. Der Gesetzgeber stuft das nämlich als Ordnungswidrigkeit ein. In manchen Fällen drohen dir dann Geldstrafen bis zu 10000 Euro. Es ist daher wichtig, dass du dich an die gesetzlichen Bestimmungen hältst. Dadurch beugst du einer Bestrafung vor und kannst dir sicher sein, dass du keine bösen Überraschungen erlebst.
Baumfällen auf dem Grundstück: Kommunalrecht beachten!
Du hast vor, auf Deinem Grundstück einen Baum zu fällen? Dann solltest Du zunächst überprüfen, ob es eine Baumschutzsatzung in Deiner Kommune gibt. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von Bäumen theoretisch ganzjährig erlaubt, zahlreiche Gemeinden verbieten jedoch ungenehmigtes Fällen bestimmter Bäume. Wenn Du ohne Genehmigung einen Baum auf Deinem Privatgrundstück fällst, drohen Dir hohe Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Daher solltest Du Dich unbedingt vorab über die Bestimmungen vor Ort informieren und im Zweifel eine Genehmigung einholen.
Fällen eines alten Baums: Genehmigung & Fachmann benötigt
Du hast einen alten Baum auf Deinem Grundstück und möchtest ihn gerne fällen? Dann solltest Du unbedingt vorher einige Dinge beachten. Wird ein Baum, der einen Stammumfang von 80 Zentimetern hat, gemessen ein Meter über der Erde, gefällt, ohne dass man eine Genehmigung dafür hat, kann das zu hohen Geldstrafen führen. Deshalb ist es wichtig, dass Du vorher alle nötigen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichst und eine Erlaubnis bekommst. Auch wenn es Dir vielleicht schwer fällt, solltest Du immer bedenken, dass alte Bäume ein wichtiger Bestandteil unserer Umwelt sind und dass sie einen wertvollen Beitrag zu unserem Ökosystem leisten. Deswegen solltest Du lieber einen Fachmann beauftragen, um den Baum zu fällen, als ihn selbst zu stürzen.
Baumbefällung – Genehmigung & Schutzregeln
Du möchtest einen Baum fällen? Dann musst du in fast allen Fällen eine Genehmigung beantragen, auch wenn der Baum nicht geschützt ist. In den meisten Bundesländern sind Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 bis 80 cm geschützt. Obstbäume hingegen sind meist von dieser Regelung ausgenommen. Wenn du eine Genehmigung beantragst, wird diese in der Regel nur dann erteilt, wenn es einen triftigen Grund für die Fällung gibt. Dieser kann z.B. ein Sicherheitsrisiko oder eine Verkehrsbehinderung sein. Denke außerdem daran, dass du die Fällung eines Baumes nicht einfach in die Wege leiten kannst, sondern dass sie immer nur mit den entsprechenden Genehmigungen erfolgen darf.
Fällen lassen & Entsorgung: Baumfällung & Holzverwertung ab 10€/m
Du möchtest einen Baum fällen lassen? Kein Problem! Wir bieten Dir verschiedene Pakete zu unterschiedlichen Preisen an. Für 10-22€ pro Meter kannst Du Deinen Baum fällen lassen und uns das Holz überlassen. Wenn Du das Holz lieber selbst verwerten möchtest, kostet es 24-40€. Außerdem bieten wir Dir weitere Dienstleistungen wie das Entfernen des Baumstumpfes (60-180€) und der Wurzeln (70-150€). Natürlich können wir auch für die Entsorgung des Holzes sorgen – das kostet Dich 100-150€. Melde Dich einfach bei uns, wenn Du Interesse an unseren Dienstleistungen hast!
Fällung eines 15m oder 20m hohen Baumes? Kosten & Tipps
Ein 15 Meter hoher Baum wird häufig als ein Stück gefällt und kostet dabei rund 250-540 Euro. Allerdings kann es auch vorkommen, dass er Stück für Stück gefällt wird und somit mehr kostet. Wenn Dein Baum 20 Meter hoch ist, kannst Du mit Kosten von 300-840 Euro rechnen. Wenn Du ein kompetentes und professionelles Team für die Fällung suchst, ist es sinnvoll einen Anbieter zu wählen, der ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Einige Fachleute können auch die Wurzeln des Baumes fachgerecht entfernen, wenn Du möchtest. Dies ist ebenfalls in den Kosten enthalten.
Fällung und Entsorgung eines Baums: Kosten und Ratenkredit
Du und dein Nachbar solltet euch in jedem Fall einen Fachbetrieb für die Fällung und Entsorgung des Baums suchen. Dadurch könnt ihr sicherstellen, dass der Baum sicher und professionell abgeholt wird. Der Preis für die Fällung und Entsorgung liegt normalerweise zwischen 800,00€ und 1250,00€. Sollten diese Kosten für euch zu hoch sein, könnte euch unser Ratenkredit helfen, den Baum zu entfernen. So könnt ihr die Kosten über einen längeren Zeitraum hinweg in Raten bezahlen und müsst nicht gleich die gesamte Summe auf einmal aufbringen.
Fällen von Bäumen in Deutschland: Oktober bis Februar + Nester schützen
Du darfst Bäume in Deutschland grundsätzlich nur zwischen dem 1. Oktober und dem letzten Tag des Februars fällen. Wenn du jedoch Nester von Vögeln in dem Baum entdeckst, dann ist das Fällen untersagt – egal wann. So schützt der Gesetzgeber die Vögel und ihre Nester. Es ist wichtig, dass wir die Natur und ihre Bewohner respektieren. Deshalb solltest du beim Fällen eines Baumes immer aufpassen, dass du keine Nester beschädigst. Du kannst auch Kontakt zu deinem örtlichen Naturschutzbund aufnehmen, der dir dabei helfen kann, die Natur zu schützen.
Baum- und Ast-Schnitt nur bis Februar – Vogelschutz beachten
Du darfst zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar Bäume und Äste schneiden. In der Vogelschutzzeit, die vom 1. März bis zum 30. September reicht, sind nur Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherung erlaubt. In dieser Zeit solltest du keinen radikalen Baumschnitt vornehmen, da viele Vögel in den Bäumen nisten und dort Schutz suchen. Während der Vogelschutzzeit gilt es, auf ihr Wohl zu achten und die Bäume in Ruhe zu lassen.
Fällen eines Baumes: Kosten und Genehmigung einplanen
Du hast vor, einen Baum zu fällen? Prima! Damit die Genehmigung erteilt wird, musst du aber einige Kosten einkalkulieren. Für die Genehmigung solltest du etwa 50 Euro einplanen, ganz nach dem Motto „Besser vorher klug investieren als hinterher leiden“. Wenn du die Genehmigung hast, kann der Baum gefällt werden. Dafür solltest du nochmals etwa 300 Euro einrechnen. Die Wurzeln des Baumes müssen dann auch noch entfernt werden, dazu kommen noch Kosten für die Verarbeitung des Stammes zu Kaminholz. Rechne hierfür nochmals mit etwa 450 Euro. So bist du für den Einsatz ausgestattet, den du für eine erfolgreiche Fällung benötigst.
Achte auf Abstand: Richtigen Abstand bei Pflanzung eines Baumes einhalten
Du solltest immer darauf achten, dass du mit deinem Baum nicht zu nah an deine Grundstücksgrenze kommst. Meistens gilt ein Abstand von vier bis fünf Metern, gemessen von der Grundstücksgrenze zur Mitte des Baumstammes. Wichtig ist auch, dass du dich daran hältst, denn wenn der Baum zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt wird, kann der Nachbar in den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung die Beseitigung des Baumes verlangen. Es ist also wichtig, dass du den richtigen Abstand einhältst. So siehst du nicht nur zu, dass du den Nachbarn nicht ärgerst, sondern auch dass dein Baum genügend Platz zum Wachsen hat.
Beschneiden und Fällen von Bäumen in Hamburg – Regeln beachten
Du willst einen Baum fällen oder beschneiden? Dann solltest du wissen, dass es in Hamburg einige Regeln gibt, die du beachten musst. Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen Bäume und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht gefällt oder beschnitten werden. Diese Zeit ist besonders wichtig, da in der Zeit viele Vögel brüten und wir somit dafür sorgen sollten, dass wir ihr Zuhause nicht stören.
In Hamburg gibt es zudem noch weitere Regelungen zum Schutz von Bäumen, die du beachten musst. So sind beispielsweise viele Bäume in den Bezirken unter Denkmalschutz gestellt und dürfen nicht ohne Genehmigung der zuständigen Behörde gefällt werden. Auch die punktuelle Beschneidung von Bäumen ist in Hamburg nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Informiere dich also vorher bei deinem Bezirksamt, bevor du einen Baum fällst oder beschneidest. So kannst du sicherstellen, dass du die Regeln einhältst und die Umwelt schonst.
Fällschnitt richtig ansetzen: Sicherheit ist das A und O!
Beim Ansetzen des Fällschnitts ist Sicherheit das A und O. Stellen Sie sich dafür in einem 45°-Winkel hinter den Stamm und treten Sie in dieser Richtung zurück, wenn der Baum umkippt. So sind Sie bestens geschützt, auch wenn der Baum nicht ganz genau so fällt, wie Sie es geplant haben – vor allem bei älteren oder verrotteten Bäumen kann das vorkommen. Achten Sie auch darauf, dass Sie sich einen sicheren Abstand zum Baum halten, wenn er umfällt.
Pflanze eine Tanne an der Grundstücksgrenze: Regeln & Vorschriften
Du hast vor, eine Tanne an der Grundstücksgrenze zu pflanzen? Dann solltest Du bedenken, dass Tannen ein gewisses Maß an Zeit zum Wachsen benötigen. Bis die Tanne etwa zwei Meter hoch ist, können schon 5 Jahre vergehen. Damit die Tanne nicht zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt wird, dürfen es nur 50 Zentimeter sein. Wird die Tanne dann aber größer, musst Du einen Mindestabstand von 2 Metern einhalten. Bedenke aber, dass es je nach Ort unterschiedliche Regeln und Vorschriften geben kann. Informiere Dich daher am besten vorab bei Deiner Gemeinde. So stellst Du sicher, dass Du alles richtig machst.
Bundesnaturschutzgesetz: Schneiden/Stutzen von Bäumen/Hecken/Gebüschen verboten
Du solltest niemals versuchen, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken oder Gebüsche zu schneiden oder auf den Stock zu setzen. Denn laut § 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ist dies verboten und kann schwerwiegende Folgen haben. Außerdem ist es wichtig, dass in dieser Zeit auch keine Äste, Zweige oder Blätter der Pflanzen abgeschnitten werden. Denn nur so können wir die Flora und Fauna in der Natur erhalten und schützen.
Zusammenfassung
Du darfst keine Bäume fällen, wenn es gesetzlich verboten ist, zum Beispiel in Naturschutzgebieten oder auf staatlichen Grundstücken. Auch ohne gesetzliche Verordnung ist es eine gute Idee, Bäume nur nach Absprache mit dem Eigentümer zu fällen. Es ist wichtig, dass du dich immer an gesetzliche Vorschriften hältst, aber auch an ein gutes Nachbarschaftsverhältnis denkst.
Du darfst keine Bäume fällen, es sei denn, Du hast eine entsprechende Genehmigung oder es ist absolut notwendig. Andernfalls kann es zu schwerwiegenden Konsequenzen kommen. Deshalb solltest Du immer die Gesetze und Verordnungen einhalten und Dich an die Richtlinien halten, wenn es um das Fällen von Bäumen geht.