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Wie viele Fehltage darf man in der Ausbildung haben? IHK bestätigt – Wichtiges zu wissen!

Fehltage in der IHK Ausbildung - wie viele sind erlaubt?

Hey du!
Willkommen zu diesem Artikel! Wir werden uns heute anschauen, wie viele Fehltage du während deiner IHK-Ausbildung haben darfst. Es ist wichtig, dass du die Vorschriften kennst und einhältst, um deine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Also lass uns mal schauen, was du wissen musst!

Na klar, das ist eine gute Frage! Wie viele Fehltage du in deiner Ausbildung haben darfst, hängt von der jeweiligen IHK ab. In der Regel erlaubt die IHK aber bis zu zehn Fehltage pro Ausbildungsjahr. Wenn du mehr als zehn Fehlstunden hast, musst du ein Attest vorlegen. Beachte aber, dass du auch bei Attesten nicht mehr als 20 Fehltage haben darfst.

Wie oft darfst du als Azubi krank sein?

Du fragst dich, wie oft du als Azubi krank sein darfst? Es gibt leider keine gesetzliche Regelung, die besagt, wie oft du krank sein kannst. Aber es gibt eine Faustregel, die besagt, dass du nicht mehr als 10 Prozent deiner Ausbildungszeit fehlen solltest. Bei einer dreijährigen Ausbildung wären das 66 Tage, die du aufgrund von Krankheit fehlen darfst. Solltest du öfter als diese 66 Tage krank sein, ist es ratsam, dass du mit deinem Ausbilder oder deinem Betriebsarzt sprichst, denn eine längere Abwesenheit kann zu Problemen führen und deine Ausbildung verzögern. Es ist also wichtig, dass du deine Ausbildungszeit sinnvoll nutzt und deine Gesundheit im Blick behältst.

Krankenstand 2021: 11,2 Tage – Anstieg aufgrund von Corona

2021 meldeten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 11,2 Tage krank. Dies ist ein Anstieg gegenüber 2020, als die durchschnittliche Anzahl an Krankheitstagen bei 10,8 lag. Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist der Anstieg auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Da die Beschäftigten vor allem im Homeoffice arbeiten, können sie häufiger krank werden, ohne dass ihr Arbeitgeber es merkt. Kranke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten jedoch nicht versuchen, ihren Arbeitgeber zu täuschen. Es ist immer besser, direkt mit dem Arbeitgeber zu sprechen und eine Lösung zu finden, die für beide Seiten fair ist.

Maximale Fehlzeiten in der Ausbildung: 70 Tage, 10% der 220 Arbeitstage

Für die Berechnung der Fehlzeiten gehen wir davon aus, dass jedes Jahr 220 Arbeitstage sind. Deshalb sind bei einer dreijährigen Ausbildung maximal 70 Fehltage bei der IHK erlaubt. Diese 10% gelten natürlich nur, wenn Du die Urlaubstage nicht mit einrechnest. Es ist also wichtig, dass Du Deine Fehlzeiten im Auge behältst, da sie sonst auf Deine Abschlussprüfung angerechnet werden können. Wenn es Dir möglich ist, versuche so wenige Fehlzeiten wie möglich zu haben. Ein bisschen Planung kann Dir dabei helfen, dass Du Deine Ausbildung erfolgreich abschließt.

10% Fehlzeiten erlaubt – 62 Fehltage noch in Kulanzspanne

Grundsätzlich darfst du in deiner Ausbildung bis zu 10% Fehlzeiten haben, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Dies entspricht in etwa 12-15 Wochen. Da du 62 Fehltage hast, würde das noch in den Rahmen der 10% Kulanzspanne fallen. Wenn du also deine Prüfung schaffen willst, musst du also zu deinem Glück nur noch ein wenig aufholen und die restlichen Tage nachholen. Mit deinem Fleiß und deiner Disziplin kannst du das schaffen!

 IHK-Fehltage in Ausbildung: wie viele sind erlaubt?

Was sind Fehlstunden? Erfahre mehr über Stundenversäumnisse

Du weißt nicht, was eine Fehlstunde ist? Fehlstunden sind alle Stunden, die ein*e Schüler*in versäumt hat. Dazu zählen nicht nur die Stunden, an denen du gar nicht im Unterricht warst, sondern auch die, an denen du zu spät gekommen bist. Außerdem zählen auch alle Stunden, an denen du zwar anwesend warst, aber nicht am Unterricht teilgenommen hast, als Fehlstunden. Wenn du also krank bist, solltest du unbedingt deine Lehrer*innen darüber informieren und einen schriftlichen Nachweis vorlegen. Denn ansonsten werden die Stunden, die du nicht belegen konntest, als Fehlstunden gezählt.

Unentschuldigtes Fehlen: Konsequenzen und Sanktionen

Du solltest niemals einfach unentschuldigt fehlen, denn wenn du das öfter mal machst, kann es zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Wenn du die Zahl der unentschuldigten Fehlstunden in einem Monat auf 20 hochsummierst, kann das je nach Schule sogar zur Entlassung führen. Laut SchulG § 47 Abs 1 Satz 9 und § 53 Abs 4, muss ein solches Verhalten sanktioniert werden. Vergiss aber nicht, dass auch wenn du mal krank bist, du trotzdem den versäumten Unterrichtsstoff nachholen musst. Du solltest also immer daran denken, dass du den Unterricht ernst nimmst, um solche Konsequenzen zu vermeiden.

Krank im Ausbildungsbetrieb – So verhinderst du Kündigung

Du musst als Auszubildender nicht befürchten, dass Dein Chef Dir kurzerhand kündigt, wenn Du mal länger krank bist. In der Regel muss der Betrieb zunächst versuchen, Dich zu unterstützen und Dir helfen, wieder gesund zu werden, bevor eine Kündigung in Betracht gezogen werden kann. Allerdings kann es passieren, dass Du unentschuldigt fehlst oder Dein Betrieb den Verdacht hat, dass eine Krankheit nur vorgetäuscht wurde. Dann riskierst Du eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Sei Dir dessen bewusst und tue alles, um Deine Arbeit auch bei Krankheit zuverlässig zu erledigen. Solltest Du einmal länger krank sein, melde Dich rechtzeitig beim Chef und lass ihn wissen, wie es Dir geht.

Unentschuldigte Fehltage: Mahnungen vermeiden durch Informieren

Du hast drei unentschuldigte Fehltage? Kein Problem, aber die Schule muss darüber informiert werden. Deshalb wird Dir eine schriftliche Mahnung zugeschickt. Solltest Du daraufhin weitere unentschuldigte Fehltage haben, wird der Klassenlehrer oder die Verwaltung Dir eine zweite Mahnung zukommen lassen. Auch wenn die unentschuldigten Fehltage nicht zusammenhängend sind, ist es wichtig, dass Du die Schule informierst. So kannst Du Dir unnötigen Ärger ersparen.

Was sind Fehlzeiten? Richtlinien für Abwesenheiten

Unter dem Begriff Fehlzeiten verstehen wir die Abwesenheit eines Mitarbeiters vom Arbeitsplatz, die in Stunden oder Tagen gemessen wird. Allerdings sind gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Abwesenheiten wie beispielsweise Urlaub oder Elternzeit nicht von den Fehlzeiten betroffen. Wenn Du hingegen zum Beispiel krank wirst, wird dies als Fehlzeit gezählt. Außerdem können Fehlzeiten auch durch unentschuldigtes Fehlen, Sonderurlaub oder andere Abwesenheiten entstehen. Es ist wichtig, dass Du über die Richtlinien in Deinem Unternehmen Bescheid weißt, damit Du weißt, wann und unter welchen Umständen Du eine Fehlzeit in Anspruch nehmen kannst.

Fehlzeiten in der Ausbildung: Konsequenzen und Folgen

Du musst deine Ausbildung ernst nehmen und regelmäßig zu deinem vereinbarten Ausbildungsort erscheinen. Ein unentschuldigtes Fehlen in der Ausbildung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen den bestehenden Ausbildungsvertrag dar. Dadurch kann es zu Konsequenzen kommen wie zum Beispiel Abmahnungen oder sogar der Verlust des Ausbildungsplatzes. Auch ein unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule ist nicht akzeptabel. Es ist wichtig, dass du deine Ausbildung ernst nimmst und regelmäßig zu deinem vereinbarten Ausbildungsort erscheinst. Nur so kannst du deine Ausbildung erfolgreich abschließen und deine Zukunft sichern.

 Ausbildungsfehltage IHK - wie viele erlaubt?

Ausbildungsverhältnis beenden: Kündigungsfrist einhalten?

Du kannst das Ausbildungsverhältnis jederzeit beenden, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Das gilt auch für die Betriebe, die dich ausbilden. Allerdings musst du oder der Betrieb die Kündigung schriftlich erklären. Ein Grund muss dabei nicht angegeben werden, denn laut § 22 Berufsbildungsgesetz sind beide Seiten dazu nicht verpflichtet. Es ist aber ratsam, dass du im Falle einer Kündigung darauf bestehst, dass dein Arbeitgeber dir eine schriftliche Kündigung zusendet. So kannst du deine Rechte als Auszubildender besser wahren und auch nachweisen, dass du nicht einfach das Ausbildungsverhältnis gekündigt hast.

Wieviele Krankheitstage sind erlaubt? 30 Fehltage pro Jahr!

Du fragst dich, wie oft du krank sein darfst, ohne dass dein Arbeitsplatz gefährdet ist? Die Antwort lautet: Dein Arbeitgeber muss bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen. Erst wenn du mehr als 30 Tage (also 6 Wochen) im Jahr krank bist, gilt das grundsätzlich als unzumutbar. In diesem Fall kann es sein, dass du deinen Job verlierst. Es ist also wichtig, dass du deine Krankheitstage zählst und die Grenze nicht überschreitest. Stelle außerdem sicher, dass deine Krankheitstage korrekt in deiner Krankmeldung nachgewiesen und von deinem Arbeitgeber bestätigt werden, damit du im Ernstfall nachweisen kannst, dass du krank warst.

Gefahr! 10% Fehltage in Ausbildung nicht überschreiten

Du solltest auf jeden Fall aufpassen, dass du nicht mehr als zehn Prozent deiner Ausbildungszeit versäumst. Bei einer dreijährigen Ausbildung sind das insgesamt 66 Fehltage, was 22 Tagen pro Ausbildungsjahr entspricht. Wenn du mehr als diese an Fehltagen hast, ist deine Zulassung in Gefahr. Deshalb ist es wichtig, dass du deine Fehlzeiten im Blick behältst. Es lohnt sich, dir einen Kalender zu besorgen, in den du regelmäßig deine Fehltage einträgst und so sicherstellen kannst, dass du nicht zu viele Tage verpasst.

Erfolgreich die Ausbildung abschließen: Max. 55 Fehltage ohne Prüfung

Du hast 2,5 Jahre intensiv gelernt und bist nun kurz vor der Prüfung. Doch wie ist es mit den Tagen, die du fehlst? Grundsätzlich wird von jährlich 220 Arbeitstagen ausgegangen. Wenn du deine Ausbildung innerhalb von drei Jahren abschließt, kannst du 55 Fehltage ohne besondere Prüfung problemlos angeben. Allerdings solltest du hier Urlaubstage nicht einberechnen. Dann hast du die besten Chancen, dass du die Prüfung erfolgreich ablegst. Zeige deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber, dass du deine Ausbildung ernst nimmst und lege sie daraufhin mit Erfolg ab.

Unentschuldigtes Fehlen: So vermeidest Du Abmahnungen

Du hast unentschuldigt gefehlt? Dann wird dieser Umstand auf Deinem Zeugnis vermerkt. Damit informiert der Betrieb, dass Du unentschuldigt gefehlt hast. Dadurch können sie Dir eine Abmahnung aussprechen. Es ist deshalb wichtig, dass Du die Arbeitstage regelmäßig und pünktlich antrittst, damit keine unentschuldigten Fehltage auf Deinem Zeugnis erscheinen.

Abschlussprüfung trotz zu vieler Fehlstunden? Berufsbildungsgesetz & Ausnahmeregelungen

Du hast in deiner Ausbildung zu viele Fehlstunden und fragst dich, ob du trotzdem noch deine Abschlussprüfung machen kannst? Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% der Stunden ausfallen lassen darf, um für die Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Das ist laut Berufsbildungsgesetz (§ 8) so vorgeschrieben. Aber das ist eben nur eine Faustregel und kein Gesetz. Deshalb gibt es immer auch Ausnahmeregelungen, die du bei der IHK beantragen kannst. Solltest du also mehr als 10% Fehlzeiten haben, sprich deinen Ausbilder an und kläre ab, ob du trotzdem noch deine Abschlussprüfung machen kannst.

Kündigung in der Probezeit: Wann und wie kündige ich meinen Ausbildungsvertrag?

Du hast einen Ausbildungsvertrag unterschrieben und bist dir nicht sicher, ob und wann du kündigen kannst? Keine Sorge, denn sowohl du als auch dein Ausbildungsbetrieb können innerhalb der Probezeit jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen. Sobald du oder dein Betrieb die Kündigung zugestellt haben, tritt die Beendigung sofort in Kraft. Das bedeutet, dass du nicht mehr arbeiten musst, auch wenn die Kündigung nicht am letzten Tag deiner Ausbildung erfolgt ist.

Keine Panik vor Sitzenbleiben: Wie du deine Prüfungen bestehst

Keine Panik, solange du deine Fehltage entschuldigt hast und sie deine Leistungen nicht beeinträchtigen, solltest du keine Angst vor Sitzenbleiben haben. Es ist dennoch wichtig, dass du deine Fehltage im Auge behältst und nicht übermäßig viele Tage verpasst. Wenn du regelmäßig zur Schule gehst, kannst du sicher sein, dass du dein Ziel erreichst und deine Prüfungen erfolgreich bestehst. Es ist auch hilfreich, sich vorzubereiten und sich mit dem Schulstoff vertraut zu machen, damit du bestens vorbereitet bist. Es ist wichtig, dass du deine Pflichten ernst nimmst und deine Prüfungen ernsthaft vorbereitest, damit du nicht sitzenbleiben musst. Wenn du diese Dinge beachtest, steht deinem Erfolg nichts mehr im Wege.

Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit: 6 Wochen

Du bist krank und musst arbeiten? Dann hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren kranken Mitarbeitern bis zur Dauer von sechs Wochen bzw 42 Kalendertagen ihren vollen Lohn zu zahlen. Das bedeutet, dass dein Lohn auch dann bezahlt wird, wenn du die Arbeit am selben Tag unterbrichst, an dem du die Krankheit bekommen hast. Diese Dauer gilt in der Regel für jede neue Krankheit neu – unabhängig davon, ob du zwischendurch gearbeitet hast oder nicht. Die Lohnfortzahlung gilt jedoch nur für die ersten sechs Wochen deiner Krankheit. Danach kann es sein, dass du Anspruch auf Krankengeld bei deiner Krankenkasse oder eine andere finanzielle Unterstützung hast.

Kosten eines Fehltags pro Mitarbeiter: 400-750 Euro

Die Kosten, die ein Fehltag pro Mitarbeiter kostet, hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab. Eine beliebte Formel, um die Kosten zu schätzen, besagt, dass ein Tag Abwesenheit durch Krankheit zwischen 400 und 500 Euro kostet. Manche Experten gehen jedoch sogar davon aus, dass die Kosten bis zu 750 Euro pro Tag betragen können. Es gibt mehrere Gründe, warum das so ist. Zum Beispiel müssen die Kosten für Ersatzkräfte, die den Mitarbeiter ersetzen, als auch die damit verbundenen Kosten, wie z.B. Störungen des Arbeitsablaufs, in die Berechnung einfließen. Dazu kommen noch Kosten, die durch den Produktionsausfall entstehen, wie z.B. die Einbußen an Umsatz, die dadurch entstehen. Ein weiterer wichtiger Faktor sind die Kosten, die durch die körperliche und psychische Belastung entstehen, die ein Mitarbeiter durch die Krankheit erfährt. All diese Kosten müssen in die Berechnung einbezogen werden, wenn man die Kosten pro Fehltag und pro Mitarbeiter kalkulieren möchte. Aufgrund all dieser variablen Faktoren ist es schwer, eine exakte Zahl zu nennen. Es kann jedoch gesagt werden, dass jeder Fehltag, den ein Mitarbeiter hat, eine erhebliche finanzielle Belastung für Unternehmen darstellt.

Zusammenfassung

Das kommt ganz darauf an, welche Ausbildung du machst. Grundsätzlich ist es so, dass du pro Ausbildungsjahr maximal zehn Tage krank oder unentschuldigt fehlen darfst. Solltest du öfter fehlen, kann es sein, dass du deine Ausbildung nicht bestehst. Wenn du dir unsicher bist, wie viele Tage du fehlen darfst, kannst du dich an deinen Ausbilder oder deine IHK wenden, die dir gerne weiterhelfen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass du dir über die Anzahl deiner Fehltage in deiner Ausbildung keine Sorgen machen musst. Die IHK regelt das und du solltest die Vorgaben immer einhalten.

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