Na, hast du Lust, mit 17 Jahren zu arbeiten, aber weißt nicht, wie viele Stunden du in der Woche arbeiten darfst? Keine Sorge, hier kann ich dir helfen. In diesem Artikel erfährst du, wie viel Stunden du pro Woche arbeiten darfst, wenn du 17 bist. Lass uns mal schauen, was da so alles auf dich zukommt.
Mit 17 Jahren darfst du maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Wichtig ist aber, dass du immer ausreichend Pausen machst, um dich auszuruhen und zu erholen.
Arbeitszeiten für Jugendliche: Pause einlegen ab 4,5 Stunden
Wenn du jünger als 18 Jahre bist, musst du bei einer Arbeitszeit von über 4,5 Stunden eine Pause machen. Diese kannst du entweder am Stück oder aufgeteilt einlegen. Ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden ist eine Pause von mindestens einer Stunde vorgeschrieben. Wenn du aber länger als 6 Stunden arbeitest, musst du eine Pause von mindestens 2 x 30 Minuten einlegen. Während deiner Arbeitszeit ist es wichtig, dich ausreichend zu erholen. Stelle dir zwischendurch immer mal wieder ein paar Minuten Pause ein, um Kraft zu tanken und deine Leistungsfähigkeit zu erhalten.
Jugendarbeitsschutzgesetz: 6-22 Uhr Arbeit für Jugendliche
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs 1) dürfen Jugendliche laut gesetzlicher Vorgaben nur in der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr arbeiten. Doch es gibt auch Ausnahmen: Eine dieser Ausnahmen erlaubt es Jugendlichen, die in Gaststätten- und Schaustellergewerbe beschäftigt sind, bis 22 Uhr zu arbeiten. Diese Regelung soll Jugendliche schützen, damit sie nicht zu lange und zu spät arbeiten müssen. Aber auch in anderen Berufszweigen gibt es Ausnahmen, bei denen Jugendliche länger als 20 Uhr arbeiten dürfen – zum Beispiel in der Kultur- oder Veranstaltungsbranche. Jugendliche, die in solchen Jobs arbeiten, müssen aber trotzdem besonders geschützt werden.
Regeln für Jugendliche bei der Arbeit: 8 Stunden & 40 Std./Woche
(2) Du darfst als Jugendlicher nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Regelung gilt weltweit als Mindeststandard, um Jugendliche vor zu hoher Überforderung zu schützen. Zudem müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die Arbeit nicht gesundheitsschädlich ist, sich nicht negativ auf die Entwicklung des Jugendlichen auswirkt und die Schul- oder Studienzeit nicht beeinträchtigt. In vielen Ländern ist es außerdem nicht erlaubt, Jugendliche nachts oder an Feiertagen zu beschäftigen. Wenn du also als Jugendlicher arbeiten möchtest, achte bitte darauf, dass du diesen Regelungen Folge leistest und dich nicht zu sehr überlastest.
Erstuntersuchung für Jugendliche: § 32 JArbSchG
Du, als Jugendlicher, darfst nur dann in eine Ausbildung starten, wenn Du innerhalb der letzten 14 Monate vor Ausbildungsbeginn eine ärztliche Untersuchung absolviert hast. Diese Untersuchung, auch Erstuntersuchung genannt, muss von einem Arzt deiner Wahl durchgeführt werden. Nach der Untersuchung erhältst Du dann eine Bescheinigung, die du deinem Arbeitgeber vorlegen musst. Dies wird durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 32 JArbSchG) vorgeschrieben.
Jugendarbeitsschutzgesetz: 8-Std.-Arbeit, 30-min-Pausen, Nachtruhezeiten
Für alle Auszubildenden unter 18 Jahren ist das Jugendarbeitsschutzgesetz relevant. Es begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden und die wöchentliche auf maximal vierzig Stunden. Außerdem müssen Jugendliche nach sechs Stunden Arbeit eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen. Außerdem sind mehrere Feiertage pro Jahr für Jugendliche arbeitsfrei. Aufgrund der Beschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes kann ein Auszubildender unter 18 Jahren nicht mehr als fünf Stunden hintereinander arbeiten. An Tagen vor Feiertagen sind die Arbeitszeiten für Jugendliche ebenfalls eingeschränkt.
Darüber hinaus enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz auch Vorschriften über die Arbeit in Schichten und die Nachtruhezeiten. Jugendliche dürfen nicht in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr arbeiten. Um die Gesundheit und Sicherheit der Jugendlichen zu gewährleisten, müssen Arbeitgeber auch dafür sorgen, dass die Jugendlichen ausreichend Pausen zwischen den Arbeitszeiten haben. Außerdem müssen sie regelmäßig überprüfen, ob die Jugendlichen in ihrer Arbeit nicht überfordert sind und ausreichend schlafen.
Arbeitszeiten für Jugendliche: Max. 7 Std. täglich, 35 Std. wöchentlich
Du darfst nicht länger als 7 Stunden täglich oder 35 Stunden wöchentlich arbeiten, wenn du zwischen 15 und 17 Jahren bist. Wenn du älter bist, darfst du höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn du in dieser Altersgruppe bist, gilt eine Nachtruhe von 20 Uhr bis 6 Uhr. Ausnahmen sind möglich, wenn du z.B. an einer Veranstaltung teilnimmst, die später endet. Die Arbeitszeiten sind auf fünf Tage in der Woche begrenzt. Eine Woche darfst du also nicht mehr als 35 Stunden arbeiten.
Ausbildung: Tägliche Arbeitszeit nach § 8 JArbSchG begrenzt
Du als Minderjähriger hast vielleicht gerade deine Ausbildung begonnen und bist dir nicht sicher, wie lange du an einem Tag arbeiten darfst. Laut § 8 JArbSchG darfst du als Auszubildender nicht mehr als 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Es sei denn, du erhältst eine Ausnahmeerlaubnis, die deine tägliche Arbeitszeit auf 8,5 Stunden erhöht. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überschritten wird. Wenn du also über 8 Stunden pro Tag arbeitest, musst du dafür sorgen, dass du die 40 Stunden innerhalb der Woche nicht überschreitest.
Maximale Arbeitstage pro Woche: 19 nach Arbeitszeitgesetz & 6 ArbZG
Du kannst nach dem Arbeitszeitgesetz pro Woche maximal 19 Arbeitstage haben, aber die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse (§ 6 ArbZG) müssen berücksichtigt werden. Laut diesen Erkenntnissen solltest du keine Arbeitsperioden von 7 oder mehr Arbeitstagen in Folge haben. Daher kann es Sinn machen, die Arbeitstage auf mehrere Wochen aufzuteilen, um den gesundheitlichen Risiken vorzubeugen. Ein abwechslungsreicher Arbeitsrhythmus ist wichtig, um dich fit und gesund zu halten.
Pausenzeiten: Mindestens 30 Minuten am Tag zum Entspannen
Grundsätzlich gehören Pausenzeiten nicht zur Arbeitszeit. Das heißt, wenn Du eine Arbeitszeit von 8 Stunden hast, musst Du laut Gesetz 8,5 Stunden im Betrieb anwesend sein. Dazu gehört eine gesetzlich vorgeschriebene Pause. Diese ist auf mindestens 30 Minuten am Tag festgelegt. Während der Pause darfst Du Dich erholen und Dich von der Arbeit ablenken. Nutze die Zeit, um Dich zu entspannen und Dich zu regenerieren. So kannst Du Deine Arbeit wieder mit frischer Energie angehen und konzentrierter arbeiten.
Pausenzeit bezahlt: Gibt es Ausnahmen?
Ja, hast Du! Es gibt einige Ausnahmen, bei denen die Pausenzeit bezahlt wird. Wenn es laut Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbart ist, dann bekommst Du dafür eine Entlohnung. Wenn Du jedoch nicht in einer tarifvertraglich geregelten Branche arbeitest, ist es unwahrscheinlich, dass Deine Pausenzeit bezahlt wird. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Dein Arbeitgeber bereit ist, eine Vereinbarung zu treffen und Dir deine Pausenzeit zu bezahlen. Dies solltest Du immer mit Deinem Arbeitgeber besprechen.
Recht auf Pause: Einhaltung wichtig für Arbeitnehmer
Du hast ein Recht auf eine Pause, auch wenn sie nicht bezahlt wird. Allerdings hast du auch ein Recht darauf, dass dein Arbeitgeber dir eine angemessene Pause gewährt. Die Pausenzeit ist normalerweise auf 30 Minuten pro Tag beschränkt. Während der Pause darfst du nicht arbeiten und auch nicht im Dienst erreichbar sein. Wenn du deine Pause nicht einhältst, kann das Konsequenzen haben. Dein Arbeitgeber kann zum Beispiel eine Abmahnung aussprechen oder dich sogar entlassen.
Es ist daher wichtig, dass du deine Ruhepause einhältst und auch einhältst, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn du Fragen zu deinen Pausenzeiten hast, solltest du deinen Arbeitgeber oder einen Fachanwalt zu Rate ziehen.
Nebenjob ab 13 – Elternerlaubnis & gesetzliche Bestimmungen beachten
Theoretisch ist es so, dass Jugendliche unter 15 Jahren gar keinen Nebenjob annehmen dürfen. Es gibt aber einige Ausnahmen. Ab dem 13. Geburtstag kannst Du einen Nebenjob ausüben, vorausgesetzt Deine Eltern sind damit einverstanden. Einige Arbeitgeber bieten Dir auch schon ab einem Alter von 12 Jahren einen Nebenjob an. In diesem Fall musst Du aber unbedingt darauf achten, dass der Arbeitgeber auch alle gesetzlichen Bestimmungen einhält.
Jobs mit 17 Jahren: Regeln und Möglichkeiten
Grundsätzlich kannst du mit 17 Jahren schon viele verschiedene Arten von Jobs ausüben. Allerdings gibt es einige Regeln, die du beachten musst, um zu verhindern, dass du überlastet wirst. Zum Beispiel dürfen Arbeitgeber dir grundsätzlich keine schwere körperliche Arbeit oder Arbeit mit gefährlichen Stoffen zumuten. Auch Akkordarbeit am Fließband ist verboten. Stattdessen kannst du deine Arbeit flexibel gestalten, egal ob Teilzeit-, Vollzeit- oder Aushilfsjobs. Zudem bieten viele Unternehmen interessante Ausbildungsmöglichkeiten, die dir einen Einstieg in das Berufsleben ermöglichen. Somit kannst du schon mit 17 Jahren deine Fähigkeiten und Talente einbringen und deine berufliche Zukunft gestalten.
Darf Dein Kind in Gaststätten allein? Erkundige Dich!
Wenn Dein Kind 16 oder 17 Jahre alt ist, hast Du die Möglichkeit, dass es sich zwischen 5 Uhr morgens und 24 Uhr abends in Gaststätten aufhalten darf. In allen anderen Fällen ist es jedoch erforderlich, dass entweder Du oder eine andere personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person es begleitet. Es gibt einige Ausnahmen dafür, z.B. wenn Dein Kind an einer schulischen Veranstaltung teilnimmt, an der auch ein Lehrer anwesend ist. Diese Ausnahmen können sich je nach Bundesland unterscheiden. Daher solltest Du Dich vorher in Deiner Region erkundigen, bevor Du Dein Kind allein in eine Gaststätte lässt.
Verdienen als Schüler in den Ferien mehr als 375/450 Euro?
Kannst du als Schüler in deinen Ferien mehr als 375 Euro oder 450 Euro verdienen? Die Antwort lautet ja! Deine Einkünfte dürfen in den Ferien über den normalen Rahmen hinausgehen. Wenn du einen Minijob hast, liegt die Grenze bei 450 Euro. Wenn du eine andere Art von Job hast, liegt die Grenze bei 375 Euro. In den Ferien kannst du jedoch kurzfristig und unbegrenzt mehr verdienen. Also, wenn du dein Taschengeld aufbessern möchtest, kannst du in deinen Ferien ein bisschen mehr arbeiten. Achte jedoch darauf, dass du nicht zu viel arbeitest und auch Zeit für dich hast, um zu entspannen und zu erholen!
Recht auf längere Arbeitszeit und Ausgleichszeit nach ArbZG
Du hast ein Recht auf eine Ausdehnung der Arbeitszeit bis zu 10 Stunden pro Tag, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst anfällt. Dies ist in §7 (1) des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt. Außerdem kann sich der Ausgleichzeitraum von 24 Wochen auf ein Jahr verlängern (§7 (1) und §7 (8) ArbZG). Wenn du also regelmäßig Bereitschaftsdienst leistest, hast du Anspruch auf eine längere Ausgleichszeit, die auch über 24 Wochen hinausgehen kann. Darüber hinaus solltest du darauf achten, dass du nicht mehr als 10 Stunden am Tag arbeitest. Sollte es dennoch mal notwendig sein, dass du länger arbeitest, solltest du dir unbedingt eine Ausgleichszeit nehmen, um eine Überlastung zu vermeiden.
Maximale Arbeitszeit: 8 Stunden pro Tag – Regeln beachten!
Du hast eine werktägliche Arbeitszeit von höchstens acht Stunden. In Ausnahmefällen ist es möglich, die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden zu verlängern. Allerdings musst du dann innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden am Tag arbeiten. Überschreitest du diesen Richtwert, kann das Arbeitsamt einschreiten. Informiere dich am besten vorher bei deinem Arbeitgeber, bevor du länger als acht Stunden arbeitest.
Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern – Ausnahmen bis 18
Grundsätzlich gilt: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres brauchen Kinder die Erlaubnis der Eltern, wenn sie ausziehen möchten. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Erziehungsberechtigten gemäß § 1631 Absatz 1 das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass sie über den Wohnort des Kindes entscheiden. In der Regel müssen Kinder bis zur Volljährigkeit bei den Eltern wohnen. Allerdings gibt es Ausnahmen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass ein Jugendlicher in ein Internat wechselt, um dort besser lernen zu können. Auch ein Auslandsaufenthalt, z.B. als Schüleraustausch, kann mit der Erlaubnis der Eltern stattfinden. In solchen Fällen können die Eltern einverstanden sein, dass ihr Kind auszieht und die Kontrolle über den Wohnort an jemand anderen übertragen.
Aufsichtspflicht für 17-Jährige: Was Eltern beachten müssen
Klaus Weil vom Deutschen Anwaltverein sagt: „Es ist nicht eindeutig gesetzlich festgelegt, wie viel Aufsichtspflicht Eltern einem 17-Jährigen gegenüber haben. In der Regel liegt es aber am Alter und der Persönlichkeit des Kindes. Wenn ein 17-Jähriger in der Lage ist, alleine klarzukommen, ist es meist kein Problem, wenn die Eltern mal wegfahren.“ Dennoch sollten Eltern bei der Entscheidung, ob sie ihr Kind alleine lassen, immer abwägen, wie reif es ist und ob es in bestimmten Situationen Hilfe benötigt.
Pausen bei mehr als 6 Stunden Arbeit: Wichtig für Konzentration
Du musst bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden unbedingt Pausen einlegen. Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass du ab 6 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten machen musst. Ab 9 Stunden Arbeitszeit muss die Pause sogar 45 Minuten dauern. So kannst du dich kurz erholen und für den restlichen Tag fit bleiben. Eine Pause zu machen ist wichtig, um sich zu regenerieren und wieder vollständig konzentrieren zu können. Am besten nutzt du die Pause, um mal kurz frische Luft zu schnappen oder ein paar Minuten spazieren zu gehen. Oder du nimmst dir eine kleine Stärkung zu dir. So kannst du deine Pause richtig genießen.
Zusammenfassung
Mit 17 Jahren darfst du nur maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Zusätzlich dürfen Jugendliche nicht mehr als 2 Stunden am Tag und 10 Stunden pro Woche nach 20 Uhr arbeiten. Außerdem dürfen Jugendliche nicht mehr als 8 Stunden an einem Tag und 40 Stunden pro Woche an Wochenenden arbeiten.
Du darfst mit 17 Jahren eine begrenzte Anzahl an Stunden arbeiten, damit Deine Schule nicht leidet und Du Dich auch noch ausruhen kannst. Achte darauf, dass Du nicht mehr als die erlaubten Stunden arbeitest, um Dich und Deine Schulleistungen nicht zu gefährden.