Hey du! Wenn du eine Ausbildung machst, stellt sich dir vielleicht die Frage, wie lange du ohne Betrieb sein darfst. Diese Frage ist wichtig, denn die Regeln dazu sind komplex. In diesem Artikel schauen wir uns an, was es bei der Ausbildung ohne Betrieb zu beachten gibt.
In der Regel darfst du während deiner Ausbildung insgesamt höchstens sechs Monate ohne einen Betrieb sein. Das bedeutet, dass du in den ersten zwei Jahren deiner Ausbildung nicht mehr als drei Monate ohne einen Betrieb sein darfst. Wenn du länger als drei Monate ohne Betrieb bist, muss dein Ausbildungsvertrag unterbrochen werden.
Aufhebungsvertrag: Lösung für Problem bei Ausbildungsverhältnis?
Du hast ein Problem und möchtest das Ausbildungsverhältnis beenden? Dann kann ein Aufhebungsvertrag eine Lösung sein. Er ermöglicht es, das Verhältnis zwischen Ausbilder und Azubi gegenseitig einvernehmlich aufzulösen. Das heißt, beide Seiten müssen sich einig sein, dass das Verhältnis nicht mehr weitergeführt werden soll. Ein Aufhebungsvertrag ist also ein Abkommen, das beide Seiten ohne Zwang und rechtlich bindend anerkennen. Wenn Du einen Aufhebungsvertrag abschließen möchtest, solltest Du Dir bewusst sein, dass das eine Entscheidung mit Konsequenzen ist und dass die Vereinbarungen eingehalten werden müssen. Achte also unbedingt darauf, dass Dir alle Klauseln bekannt sind.
Kranke Azubis: Kündigung vermeiden – Entgegenkommen finden
Du hast länger als erlaubt gefehlt oder dein Ausbildungsbetrieb hat Verdacht, dass du deine Krankheit nur vorgetäuscht hast? Dann ist es möglich, dass du eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung bekommst. Allerdings heißt das noch lange nicht, dass du für deine Krankheit bestraft wirst. Denn wenn du krank bist, dann darf dein Ausbildungsbetrieb dich nicht kündigen. Dennoch solltest du deine Ausbilder über deine Krankheit informieren und versuchen, ein Entgegenkommen zu finden, damit du die Ausbildung trotzdem erfolgreich beenden kannst.
Aufhebungsvertrag: Wichtige Grundvoraussetzungen für rechtswirksame Beendigung
Du möchtest Dein Ausbildungsverhältnis beenden? Dann ist eine ordentliche Kündigung leider nicht möglich. Ebenso kann eine Kündigung auch nicht vertraglich vereinbart werden. Allerdings ist es möglich, einen sogenannten Aufhebungsvertrag zu schließen. Dieser beendet das Ausbildungsverhältnis, ohne dass es zu einer Kündigung kommt. Es muss dabei aber beachtet werden, dass es einiger Voraussetzungen bedarf um einen solchen Aufhebungsvertrag zu schließen. Damit er rechtswirksam ist, müssen beide Parteien freiwillig zu dem Vertrag stehen. Weiterhin muss ein wichtiger Grund für die vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses vorliegen. Dieser wichtige Grund kann beispielsweise eine erhebliche Veränderung der Ausbildungsbedingungen sein.
Weniger als 10% der Ausbildungszeit verpassen? Ja, geht!
Klar, das geht. Wenn du während deiner Ausbildung einen wichtigen Grund hast, der es erfordert, dass du weniger als 10% der Ausbildungszeit verpasst, kannst du das machen. Dabei muss aber unbedingt der besondere Charakter des Ausbildungsverhältnisses berücksichtigt werden. Am besten sprichst du mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin darüber, wie das gehandhabt werden kann und ob es eine Möglichkeit gibt, die verpasste Zeit nachzuholen. Denn am Ende zählt, dass du alle wichtigen Aspekte deiner Ausbildung kennenlernst und beherrschst.
Azubi: Wie oft darf man krank sein? 66 Tage max.
Du fragst dich, wie oft du als Azubi krank sein darfst? Es gibt leider keine klare gesetzliche Regelung, die dir hierbei helfen kann. Allerdings gibt es eine Faustregel, an die du dich halten kannst. Demnach solltest du als Azubi nicht mehr als 10 % deiner Ausbildungszeit aufgrund von Krankheit fehlen. Wenn du eine 3-jährige Ausbildung machst, bedeutet das, dass du in etwa 66 Tage krank sein darfst. Solltest du öfter krank sein, ist es wichtig, dass du mit deinem Ausbilder über deine Ausfallzeiten sprichst. So kann er oder sie dir helfen, deine Ausbildung korrekt zu beenden.
Krankheitsbedingte Ausfälle um 0,3 Tage gestiegen: Achte auf deine Gesundheit!
In Deutschland haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2021 durchschnittlich 11,2 Arbeitstage krankgeschrieben. Laut der Statistik des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) waren es im Vergleich zu 2020 sogar noch mehr als im Vorjahr. Damit ist die Zahl der krankheitsbedingten Ausfälle um 0,3 Tage gestiegen. Du siehst also: In diesem Jahr haben deutsche Arbeitnehmer mehr Tage wegen Krankheit gefehlt. Auch wenn es nur ein kleiner Anstieg ist, liegt es wahrscheinlich an der Erhöhung des Arbeitspensums und den damit verbundenen psychischen Belastungen, die viele Menschen erleben. Daher ist es wichtig, dass du auf deine Gesundheit achtest und dir, wenn es nötig ist, eine Auszeit nimmst.
Ausbildung in 2,5 Jahren: 10% Fehlzeiten akzeptiert
Du hast nach 2,5 Jahren Ausbildung die Möglichkeit, Dich zur Prüfung anzumelden. Da die Ausbildung aber drei Jahre dauert, werden von der Handelskammer 10 % der Fehlzeiten, ohne dass Du eine besondere Prüfung ablegen musst, akzeptiert. Diese 10 % entsprechen 55 Tagen, wenn man von 220 Arbeitstagen im Jahr ausgeht. Allerdings sind hier Urlaubstage nicht mit eingerechnet.
Regelmäßige Pausen laut Arbeitszeitgesetz: 15 Minuten Ruhe!
Du musst nicht länger als sechs Stunden am Stück beschäftigt sein, ohne eine Ruhepause einzulegen. Dies regelt §4 des Arbeitszeitgesetzes. Eine Ruhepause muss mindestens 15 Minuten lang sein und darf nicht in die Arbeitszeit eingerechnet werden. Solltest du also eine längere Pause zwischendurch machen, kannst du sicher sein, dass deine Zeit nicht auf deine tägliche Arbeitszeit angerechnet wird. Es ist wichtig, dass du regelmäßig Pausen machst, um dich zu entspannen und Kraft zu tanken. Auf diese Weise kannst du sicher sein, dass du deine Arbeit gut und konzentriert erledigen kannst.
Neuer Ausbilder: Wie du sicherstellst, dass deine Ausbildung erfolgreich verläuft
Wenn dein Ausbilder geht, muss dein Chef einen neuen Ausbilder einstellen, damit du deine Ausbildung erfolgreich beenden kannst. Während des Lernprozesses ist es wichtig, dass jederzeit ein Ausbilder oder ein Ausbildungsbeauftragter anwesend ist. Daher ist es wichtig, dass dein Chef einen neuen Ausbilder einstellt. Frag ihn deshalb am besten, wer dich in Zukunft ausbilden wird. So kannst du sicherstellen, dass deine Ausbildung weiterhin nach Plan läuft und du dein Ziel erreichst.
Neuer Ausbilder: Wie Du Dich benachrichtigt wirst & worauf Du achten musst
Du fragst Dich, was zu tun ist, wenn Dein Ausbilder das Unternehmen verlässt oder für einen längeren Zeitraum ausfällt? Dann musst Du Dich nicht grämen, denn es gibt eine einfache Lösung: Es muss ein neuer Ausbilder schriftlich benannt werden. Da es sich hierbei um eine wesentliche Änderung des Ausbildungsvertrages handelt, musst Du als Auszubildender auch schriftlich darüber informiert werden. Es wird empfohlen, die Unterlagen sorgfältig aufzubewahren, damit Du im Falle eines Falles alle notwendigen Informationen griffbereit hast.
Azubi: Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich – Pflichten erfüllen & Ziele erreichen
Du als Azubi solltest wissen, dass ein Ausbilder nur aus wichtigem Grund kündigen kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die angestrebten Ziele der Ausbildung gefährdet sind oder die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses für deinen Arbeitgeber unzumutbar wird. In solchen Fällen muss er leider die Kündigung aussprechen. Wenn du jedoch deine Pflichten erfüllst und deine Ziele erreichst, kannst du sicher sein, dass dein Ausbilder keinen Grund zur Kündigung hat.
Kündigung der Probezeit gemäß § 22 Abs. 1 BBiG – so gehts
Du hast noch keine vollständige Beschäftigung und bist immer noch in der Probezeit? Dann solltest du wissen, dass du und dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nach § 22 Abs. 1 BBiG jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden könnt. Allerdings ist es wichtig, dass die Beendigung schriftlich erfolgt. Du solltest daher unbedingt darauf achten, dass du ein entsprechendes Schreiben erhältst. Dieses Dokument sollte die Kündigung enthalten, den Kündigungstermin, sowie den Namen und die Unterschrift des Arbeitgebers beinhalten.
Nutze die Kündigungsfrist, um Wissen zu erweitern!
Bis zum Ende der Kündigungsfrist bleibst du noch Teil des Ausbildungsverhältnisses. Das heißt, dass du deine Rechte und Pflichten weiterhin erfüllst. Das bedeutet, dass du deine Arbeit nach wie vor Verrichten musst, aber auch die zur Verfügung gestellten Leistungen weiterhin beanspruchen kannst. Das heißt beispielsweise, dass du deine verbleibenden Urlaubstage noch nehmen und natürlich auch weiterhin bezahlt wirst. Du solltest die restliche Zeit also nutzen, um so viel wie möglich zu lernen und dein Wissen zu erweitern. Auch wenn es schwer fällt, die Kündigungsfrist einzuhalten, solltest du deine Arbeitskraft nutzen und dein Bestes geben.
Krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Ausbildung: 10% als Richtlinie
Fazit: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Ausbildung bis zu einem gewissen Maße normal sind. Wie viel Zeit ein Azubi tatsächlich fehlen darf, ist nicht gesetzlich geregelt. Als Richtlinie gilt aber meist die 10-Prozent-Marke, d.h. Du darfst nicht mehr als 10 Prozent der Ausbildungszeit verpassen. Solltest Du länger krank sein, ist es wichtig, dass Du Dich rechtzeitig an Deine Ausbilder und an Deine Kollegen wendest. So können gemeinsam Lösungen gefunden werden, die für alle Beteiligten passen.
Fehlzeiten im Blick behalten: Überschreite nicht 10% der Ausbildungszeit
Du solltest deine Fehlzeiten unbedingt im Blick behalten. Wenn die Ausbildungszeit länger als drei Jahre dauert, sind es entsprechend mehr Fehltage, die du nicht überschreiten darfst. Wenn du befürchtest, dass die Fehlzeiten mehr als zehn Prozent der Ausbildungszeit erreichen, solltest du rechtzeitig mit deinem Ausbilder sprechen. Er kann dir helfen, deinen Ausbildungsverlauf zu optimieren und deine Zulassung zur Prüfung zu sichern. Auch der Prüfungsausschuss kann dir bei der Lösung des Problems helfen. Durch eine Einzelfallentscheidung kann meist eine Lösung gefunden werden.
Wie lange benötigt man, um einen neuen Betrieb zu finden?
Du fragst dich, wie viel Zeit man braucht, um einen neuen Betrieb zu finden? Auch hier gibt es keine allgemein gültige Antwort. Es ist schwer zu sagen, wie lange es dauern wird, einen neuen Betrieb zu finden, da es auf verschiedene Faktoren ankommt, wie z.B. deine Berufserfahrung, der Arbeitsmarkt, deine Fähigkeiten und die Nachfrage nach deinen Fähigkeiten. Deswegen kann man nur schwer eine allgemeine Aussage über den Zeitraum machen, den man zum Suchen eines neuen Betriebes benötigt.
Es ist wichtig, sich nicht zu viel Druck zu machen, wenn du einen neuen Betrieb suchst. Es ist kein Wettlauf gegen die Zeit. Stattdessen solltest du dich in Ruhe umschauen, verschiedene Betriebe ansprechen und deine Erfahrungen und Fähigkeiten hervorheben. So kannst du möglicherweise einen neuen Betrieb finden, der zu dir passt.
Keine Sorgen: Fahrt- & Übernachtungskosten bei Abschlussprüfungen
Du musst dir keine Sorgen um Fahrt- und Übernachtungskosten machen, wenn du deine Abschlussprüfung ablegst. Das hat das Bundesarbeitsgericht schon 1983 entschieden. Trotzdem können Unternehmen, die Auszubildende suchen, diese Kosten übernehmen, um sich besser positionieren zu können. So können sie auf sich aufmerksam machen und sich von der Konkurrenz abheben. Wenn du also eine Ausbildung beginnst, schau mal, ob dein Arbeitgeber dir diese Kosten übernimmt.
Wechsel der Ausbildungsstelle: BBiG, Geduld & Verträge beachten
Du hast deine Ausbildung begonnen und möchtest nun den Betrieb wechseln? Dann musst du bedenken, dass es in manchen Fällen schwierig sein kann, deine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzuführen. Grund dafür ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG), welches einen Wechsel des Ausbildungsbetriebes nicht vorsieht. Dennoch heißt es natürlich nicht, dass ein Wechsel der Ausbildungsstelle nicht möglich ist. Es ist zwar nicht einfach, aber mit etwas Geduld kann es durchaus klappen. Informiere dich zuerst bei deinem alten und deinem neuen Betrieb, ob ein Wechsel möglich ist. Bedenke dabei aber auch: Einmal abgeschlossene Verträge müssen eingehalten werden.
Krankheit deines Auszubildenden: Einholen von medizinischem Rat empfohlen
Du hast Zweifel an der Krankheit deines Auszubildenden? Dann ist es empfehlenswert, externe Unterstützung hinzuzuziehen. Eine Möglichkeit ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Dieser wird die Krankschreibung prüfen und dir Auskunft darüber geben, ob sie berechtigt ist. Alternativ kannst du deinen Azubi auch zum Amtsarzt schicken. Dieser kann ebenfalls ein ärztliches Gutachten erstellen. Wir empfehlen dir, den medizinischen Rat einzuholen, um die Situation richtig einschätzen zu können.
Nur noch 10% Ausbildungszeit? Erfahre mehr!
Du hast es fast geschafft! Wenn dir nicht mehr als zehn Prozent an Ausbildungszeit fehlen, hast du gute Chancen, zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden und musst nicht nochmal verlängern. Die zehn Prozent sind übrigens nur eine Faustregel, aber kein Gesetz. Es gibt immer wieder Ausnahmen, die man in Betracht ziehen kann. Probier es auf jeden Fall einmal und sprich mit deinem Ausbilder. Vielleicht kannst du trotzdem deine Prüfung machen und deine Ausbildung erfolgreich abschließen.
Fazit
Du darfst in der Ausbildung maximal drei Monate ohne Betrieb sein. Du musst spätestens nach dieser Zeit einen neuen Ausbildungsbetrieb finden, um deine Ausbildung fortzusetzen. Es kann aber auch sein, dass du früher einen neuen Betrieb brauchst, wenn dein Ausbilder eine frühere Kündigung ausspricht. Es ist also wichtig, dass du dir so schnell wie möglich einen neuen Ausbildungsbetrieb suchst.
Zusammenfassend kann man sagen, dass man als Auszubildender ohne Betrieb maximal ein Jahr lang sein darf. Danach müsstest du einen neuen Betrieb finden, um die Ausbildung fortsetzen zu können. Also versuch so schnell wie möglich, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden!