" Wie lange kannst du in der Ausbildung krank sein? Finde heraus, was deine Rechte sind!

Wie lange kannst du in der Ausbildung krank sein? Finde heraus, was deine Rechte sind!

Ausbildungskrankheiten: wie lange darf man fehlen?

Hallo,

hast du schon einmal gefragt, wie lange du in deiner Ausbildung krank sein darfst? Oder hast du dich schon einmal gefragt, welche Rechte du als Auszubildender in Bezug auf Krankheit hast? Dann bist du hier genau richtig. In diesem Artikel klären wir, wie lange du in deiner Ausbildung krank sein darfst und welche Rechte du als Auszubildender hast.

In der Ausbildung kannst du so lange krank sein, wie es dein Arzt für nötig erachtet. Falls du länger als 3 Tage krank bist, solltest du deinen Ausbilder unbedingt informieren. Er wird dann entscheiden, ob du ein ärztliches Attest vorlegen musst oder nicht. In der Regel musst du innerhalb von 7 Tagen ein Attest vorlegen.

Ausbildungszeit: Max. 66 Tage Fehlzeit pro 3 Jahre

Wenn du mehr als zehn Prozent der Ausbildungszeit fehlst, kann das deine Zulassung gefährden. Wenn du eine dreijährige Ausbildung machst, dürfen es insgesamt höchstens 66 Tage sein. Das sind etwa 22 Tage pro Ausbildungsjahr. Überschreitest du das, kann es sein, dass du nicht zur Prüfung zugelassen wirst. Es ist also wichtig, dass du deine Fehlzeiten so gering wie möglich hältst. Solltest du aus irgendeinem Grund länger als 22 Tage pro Jahr fehlen, solltest du unbedingt mit deinem Ausbilder darüber sprechen. So könnt ihr gemeinsam eine Lösung finden, damit du trotzdem deine Prüfung machen kannst.

Krankmeldungen 2021: Weniger Tage als in den Jahren zuvor?

Du hast 2021 weniger krank gemeldet als in den Jahren zuvor? Stimmt’s? Das ist tatsächlich der Fall! Laut einer Studie von Allensbach waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland im vergangenen Jahr durchschnittlich 11,2 Tage krank gemeldet. Das ist ein leichter Anstieg im Vergleich zu 2019 (+0,3 Krankheitstage). Experten gehen davon aus, dass der moderate Anstieg unter anderem auf die Maskenpflicht und Abstandsregeln zurückzuführen ist, die das Ausbleiben größerer Grippe- und Erkältungswellen begünstigt haben. Trotzdem solltest du auf deine Gesundheit achten und die Hygieneregeln weiterhin einhalten. Dann kannst du vielleicht auch 2022 noch weniger Tage krankmelden.

Krankheitsausfall pro Jahr: Beruf, Alter und Region machen den Unterschied

Doch ist das so bei allen Berufen?

Nein, denn die Krankheitstage pro Jahr und Beruf unterscheiden sich erheblich, wie eine neue Studie der Krankenkasse DAK-Gesundheit zeigt. Demnach sind Menschen, die in einem körperlich schweren Beruf arbeiten, häufiger krankgeschrieben als andere. So liegt der durchschnittliche Krankheitsausfall pro Jahr bei 19,5 Tagen. Vor allem Bauarbeiter und Krankenpfleger fallen mit durchschnittlich über 27 Tagen am häufigsten aus. Auch die psychische Belastung bei vielen Berufen trägt dazu bei, dass die Krankheitstage steigen.

Doch nicht nur der Beruf spielt eine Rolle. Auch das Alter ist ein entscheidender Faktor, wenn es um die Anzahl der Krankheitstage geht. So sind jüngere Angestellte im Schnitt deutlich seltener krankgeschrieben als ältere. Auch die Region hat einen Einfluss: So ist der Krankheitsausfall in den alten Bundesländern höher als in den neuen.

Egal welchen Beruf und welche Region wir betrachten – eins ist klar: Die Anzahl der Krankheitstage pro Jahr unterscheiden sich erheblich. Doch auch wenn viele Berufe einen hohen Krankheitsausfall verzeichnen, so liegt der durchschnittliche Krankheitsausfall pro Jahr bei 19,5 Tagen. Eine mögliche Erklärung für diesen Wert ist, dass viele Betroffene dazu neigen, kleinere Wehwehchen in den Urlaub zu verschieben, anstatt krankgeschrieben zu werden. Auch das Gesundheitsbewusstsein und die Arbeitsbedingungen spielen eine Rolle. Wichtig ist es daher, den Arbeitnehmern ein möglichst sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, damit sie möglichst selten krankgeschrieben werden müssen.

Krankheit: Abmahnungen trotz Krankheit möglich?

Grundsätzlich können Abmahnungen auch während einer Krankheit ausgesprochen werden. Doch das Arbeitsrecht sagt: Wenn du häufig krank bist, musst du nicht unbedingt mit einer Abmahnung rechnen. Schließlich hast du in den allermeisten Fällen selbst nichts dazu beigetragen, dass du erkrankt bist. Unabhängig davon solltest du dich aber immer darum bemühen, pünktlich und regelmäßig zu arbeiten. Denn das ist deine Pflicht als Angestellter. Solltest du dennoch häufiger krank werden, ist es ratsam, dir ein ärztliches Attest ausstellen zu lassen. Das belegt, dass es sich bei deiner Abwesenheit nicht um ein Versäumnis deinerseits handelt.

 Krankheit während der Ausbildung: Erfahre wie lange man krank sein darf

Wie viele Fehltage darf ich haben? Max. 30 pro Jahr

Du fragst dich, wie oft du krank sein darfst, ohne dass du deinen Job gefährdest? Nun, der Arbeitgeber muss bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen. Wenn du allerdings mehr als 30 Tage (also 6 Wochen) pro Jahr krank bist, kann dies als unzumutbar für deinen Arbeitgeber angesehen werden. Das heißt, wenn du häufig krank bist, solltest du dir überlegen, ob es sinnvoll ist, deinen Arbeitgeber zu informieren und mit ihm zu besprechen, wie ihr die Situation gemeinsam meistern könnt.

Kann Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen? Ja, aber mit Einschränkungen

Du fragst Dich, ob Dein Arbeitgeber Dich wegen Krankheit kündigen kann? Die Antwort lautet: ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Dein Arbeitgeber davon ausgehen kann, dass Du in Zukunft häufig oder lange krank sein wirst. Auch Fehlzeiten in der Vergangenheit können auf künftige Ausfälle schließen lassen. Allerdings gibt es keinen allgemein gültigen Richtwert, wie viele Fehltage Dein Arbeitgeber tolerieren muss, bevor er Dich kündigen kann. Allerdings muss Dein Arbeitgeber nachweisen, dass er alles Mögliche unternommen hat, um Dir zu helfen.

Krankheitsbedingte Kündigung ausgeschlossen – Entgeltfortzahlung garantiert

Du hast keine Sorgen, dass dein Arbeitgeber dich aufgrund deiner Krankheit kündigt. Solange du weniger als sechs Wochen (30 Arbeitstage) im Jahr ausfällst, ist eine krankheitsbedingte Kündigung ausgeschlossen. Das ist eine gesetzlich garantierte Regelung, die die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sicherstellt. So kannst du dir sicher sein, dass du deine Arbeitsstelle behalten kannst, auch wenn du mal krank bist.

Kündigung der Ausbildung: Wann und wie geht das?

Du kannst während deiner Ausbildung jederzeit deinen Ausbildungsbetrieb kündigen. Dazu musst du nur ein Kündigungsschreiben verfassen und dieses an deinen Arbeitgeber schicken. Du musst keine Gründe nennen, warum du deine Ausbildung beenden möchtest. Gleiches gilt auch für deinen Arbeitgeber. Auch er kann dir jederzeit schriftlich kündigen und muss hierfür keine Gründe nennen. Beachte jedoch, dass du bei einer Kündigung durch deinen Arbeitgeber eine Kündigungsfrist einhalten musst. Diese beträgt acht Wochen (§ 22 Berufsbildungsgesetz). In beiden Fällen solltest du dir Rat bei einem Anwalt einholen, um deine Ansprüche geltend zu machen.

Rechte als Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit: Informiere deinen Arbeitgeber

Du musst deinem Arbeitgeber während oder nach der Arbeitsunfähigkeit nicht mitteilen, welche Krankheit du hast oder welche medizinische Ursache sie hat. Er darf natürlich Fragen zu deinem Gesundheitszustand stellen, aber du bist nicht verpflichtet, sie zu beantworten. Wenn du jedoch offen über deine Erkrankung sprechen möchtest, kannst du das selbstverständlich auch machen. Wichtig ist, dass du deine Rechte als Arbeitnehmer kennst und deinen Arbeitgeber über deine Arbeitsunfähigkeit informierst. Denn nur so kann er sich auf deine Abwesenheit einstellen.

Krankmeldung: Wann muss ein Attest vorgelegt werden?

Wenn du krank bist, vereinbare am besten vorher mit deinem Ausbildungsbetrieb, wie lange du bei einer Krankheit zuhause bleiben darfst, ohne ein Attest vorlegen zu müssen. Oft ist das schon ab dem ersten Tag der Krankheit der Fall. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass dein Ausbildungsbetrieb dich ab dem dritten Kalendertag deiner Krankheit dazu verpflichtet, am darauffolgenden Arbeitstag ein ärztliches Attest vorzulegen. Dies regelt §5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Es empfiehlt sich, die Regeln vorher klar zu klären, um eventuellen Streitigkeiten vorzubeugen. Es ist wichtig, dass du dein Attest so schnell wie möglich vorlegst, um unnötige Verzögerungen zu umgehen.

Kranksein in der Ausbildung – Dauerregelungen

Azubi Krankheit: Wie oft du als Azubi krank sein darfst?

Du fragst dich, wie oft du als Azubi krank sein darfst? In Deutschland gibt es dafür keine gesetzliche Regelung. Allerdings kannst du dich an einer Faustregel orientieren: Wenn du eine Ausbildung mit einer Dauer von drei Jahren absolvierst, solltest du nicht mehr als 10 Prozent der Ausbildungszeit aufgrund von Krankheit fehlen. Dies entspricht rund 66 Tagen. Solltest du häufiger als diese 10 Prozent krank sein, kann es zu einer ungewollten Unterbrechung deiner Ausbildung kommen. Sprich am besten mit deinem Azubi-Betreuer oder deinem Ausbilder, wenn du länger als diese 66 Tage krank bist. Du solltest auch immer ein Attest vorweisen, wenn du krank bist, damit du die Fehlzeiten nachweisen kannst.

Krankheitsbedingte Fehlzeiten als Auszubildender: Was du wissen musst

Du solltest als Auszubildender wissen, dass du nicht gekündigt werden kannst, wenn du aufgrund einer Krankheit längere Zeit ausfällst. Allerdings kann es passieren, dass du eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung bekommst, wenn du mehrmals unentschuldigt deinem Ausbildungsbetrieb fernbleibst oder vortäuscht, krank zu sein. Um das zu vermeiden, solltest du regelmäßig deine Arbeit und deine Ausbildung wahrnehmen, damit du deine Ausbildung erfolgreich abschließen kannst.

Anspruch auf Krankengeld: 70% des letzten Bruttogehalts

Du hast Anspruch auf Krankengeld, wenn du krank bist und mindestens 4 Wochen arbeitsunfähig bist. Wenn du länger als 6 Wochen krank wirst, wird dein Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlen, sondern du bekommst stattdessen Krankengeld. Dieses wird von der Krankenkasse übernommen und beträgt in der Regel 70 % deines letzten Bruttogehalts.

Das Krankengeld wird über einen Zeitraum von maximal 78 Wochen gezahlt. In dieser Zeit kannst du auch zu einer Reha oder einer Kur fahren. Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse übernommen. Es ist also nicht nötig, dass dein Arbeitgeber in dieser Zeit weiterhin dein Gehalt zahlt.

Auch wenn es schwer fällt, solltest du in der Krankheitszeit nicht auf das Krankengeld verzichten. Denn es ist wichtig, dass du während deiner Erkrankung weiterhin ein gewisses Einkommen bekommst, um deine laufenden Kosten zu decken.

Krankgeschrieben: Alles, was Du wissen musst!

Du hast eine Erkältung und fühlst Dich nicht fit für die Arbeit? Kein Problem! Ob und wie lange Du krankgeschrieben wirst, regelt Dein Arbeits- oder Tarifvertrag. Falls da nichts festgelegt ist, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach hast Du ein Recht darauf, bis zu drei Kalendertage ohne ärztliches Attest zu Hause zu bleiben. Du erhältst dann trotzdem Dein volles Gehalt. Solltest Du aber länger als drei Tage krank sein, benötigst Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt. Dann kannst Du bis zu sechs Wochen krankgeschrieben sein und erhältst zu 70% Deines Lohns weiterhin Dein Gehalt.

Krankenkasse: 6 Wochen Lohnfortzahlung und 72 Wochen Krankengeld

Gibt es Anzeichen dafür, dass eine Erkrankung länger als 6 Wochen andauert, musst Du dich an die Krankenkasse wenden. Nach 78 erfolgten Wochen, das sind 6 Wochen Entgeltfortzahlung und 72 Wochen Krankengeld, solltest Du einen Antrag auf Reha-Maßnahmen und/oder Erwerbsminderungsrente stellen. So bist Du abgesichert, wenn die Erkrankung noch länger andauert. Der Antrag kann online über das Kundenportal der Krankenkasse gestellt werden. Die Krankenkasse hilft Dir aber auch gerne weiter bei Fragen zu den Antragsformularen.

Krankengeld & Arbeitslosengeld I: Welche Leistungen stehen dir zur Verfügung?

Falls du länger als sechs Wochen krank bist, musst du dir keine Sorgen machen, dass du deine Ausbildungsvergütung nicht mehr bekommst. Deine Krankenkasse übernimmt anstelle des Ausbildungsbetriebs die Zahlung von Krankengeld. Dieses Krankengeld wird dir über einen bestimmten Zeitraum ausgezahlt und beträgt in der Regel 70 Prozent deines Netto-Verdienstes. Du erhältst auch weiterhin dein Arbeitslosengeld I, wenn du arbeitslos wirst. In manchen Fällen kannst du auch eine Erstattung für medizinische Kosten erhalten, die du für deine Behandlung ausgegeben hast. Es lohnt sich also, sich genau zu informieren, welche Leistungen dir deine Krankenkasse in deiner Situation zur Verfügung stellt.

Krankheitsrisiko: 30+ Tage im Jahr können zu Kündigung führen

Du solltest aufpassen, wenn Du öfter als 30 Tage im Jahr krank bist! Denn laut Dr. Bender können Arbeitgeber in solchen Fällen eine Kündigung aussprechen. Das bedeutet, dass auch, wer nur wenige Tage im Jahr krank ist, aber dafür häufig, ein Risiko eingeht, entlassen zu werden. Deswegen ist es wichtig, sich gut zu informieren und aufmerksam zu sein. Wenn Du krank bist, solltest Du Deinen Arzt konsultieren und Dir Rat holen, um zu sehen, ob die Krankheit die Kündigung rechtfertigt.

Kranke Auszubildende: Erhalt der Ausbildungsvergütung für 6 Wochen

Wenn Du als Auszubildender krank wirst, erhältst Du für die ersten sechs Wochen Deiner Arbeitsunfähigkeit die Ausbildungsvergütung weiter. Allerdings musst Du bedenken, dass es für die ersten vier Wochen dieser sechs keine Entgeltfortzahlung gibt. Diese Wartezeit musst Du also abwarten. Sei dir aber bewusst, dass du danach die Ausbildungsvergütung für die folgenden zwei Wochen erhältst, während du krank bist.

Krankheitstage: Was Unternehmen an Kosten entsteht und wie man sie reduzieren kann

Du hast schon mal davon gehört, dass Unternehmen durch Krankheitstage eine Menge Geld verlieren? Ja, da ist was dran. Laut einer Studie gibt es eine ganze Menge Kosten, die durch abwesende Mitarbeiter entstehen. Der durchschnittliche Ausfall pro Tag und Mitarbeiter liegt bei rund 400 Euro. Aber wie kommen Unternehmen zu dieser Zahl?

Die Kosten setzen sich aus dem Ersatzarbeitskräftebedarf, Produktivitätsverlust, Lohnfortzahlung und den Kosten für Arztbesuche zusammen. Diese Kosten können je nach Unternehmen und Position variieren. Die Kosten für Ersatzarbeitskräfte, die den Mitarbeiter ersetzen, können sich leicht summieren. Produktivitätsverluste treten auf, wenn ein Mitarbeiter nicht da ist, um seine Arbeit zu erledigen. Dazu kommen die Lohnfortzahlungen, die meistens nicht nur den regulären Lohn, sondern auch Sonderzahlungen umfassen. Ein weiterer Faktor der Kosten sind die Arztbesuche, die ein Unternehmen machen muss, um die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters zu überprüfen.

Ein Unternehmen kann jedoch viel Geld sparen, wenn es die Anzahl der Krankheitstage eines Mitarbeiters reduzieren kann. Durch ein effektives Gesundheitsmanagement können Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter gesund bleiben und ihre volle Produktivität erreichen. Dazu gehört die Förderung eines gesunden Lebensstils, die Bereitstellung von Präventionsprogrammen und die Bereitstellung von Stressbewältigungsressourcen. Auf diese Weise können Unternehmen nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit der Mitarbeiter verbessern.

Kann mein Lehrbetrieb mich wegen Krankheit kündigen?

Du fragst dich, ob häufige oder lange Krankheiten zur Kündigung durch deinen Lehrbetrieb führen können? Nun, die gute Nachricht ist, dass dein Lehrbetrieb dich nicht ohne Grund kündigen kann. Allerdings ist es bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit möglich, dass dein Lehrbetrieb den Lehrlingsvertrag auflöst. Das bedeutet, wenn du beispielsweise während deiner Arbeitszeit nicht auf dich achtest und dich nicht ausreichend schonst, kann es sein, dass dein Lehrbetrieb deinen Vertrag kündigt. Daher ist es wichtig, dass du deine Gesundheit schonst und nichts tust, was deiner Genesung schadet.

Zusammenfassung

Du darfst solange krank sein, wie du medizinisch bedingt krank bist. Wenn du aber länger als 3 Tage krank bist, musst du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die deine Abwesenheit begründet. Aber im Allgemeinen solltest du dich so schnell wie möglich wieder fit machen, um deine Ausbildung fortzusetzen.

Du solltest während deiner Ausbildung immer versuchen, gesund zu bleiben. Wenn du krank bist, ist es wichtig, dass du deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich informierst, damit sie sich um eine Lösung kümmern können. Wichtig ist auch, dass du vernünftig bist und die Länge deiner Abwesenheit nicht übertreibst.

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