" Wie lange ist es erlaubt Bäume zu fällen? Erfahre die Regeln und Richtlinien!

Wie lange ist es erlaubt Bäume zu fällen? Erfahre die Regeln und Richtlinien!

Wie lange erlaubt Fällen von Bäumen?

Hallo zusammen! Habt ihr euch schon mal gefragt, wie lange man Bäume fällen darf? Mir ist aufgefallen, dass dazu viele unterschiedliche Meinungen existieren und ich möchte euch heute einmal näher darauf eingehen. Lasst uns also gemeinsam herausfinden, wie lange man Bäume fällen darf!

Grundsätzlich darfst du Bäume fällen, solange du dabei die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes einhältst. In den meisten Fällen ist es nicht erlaubt, ohne Genehmigung Bäume zu fällen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, wie zum Beispiel, wenn die Bäume eine potenzielle Gefahr für dich oder deine Umgebung darstellen oder wenn sie in deinem Garten zu viel Platz einnehmen. Informiere dich am besten vorher bei deiner Gemeinde, ob du eine Genehmigung benötigst und welche Regeln du beim Fällen einhalten musst.

Bäume fällen: Wann ist es laut Bundesnaturschutzgesetz erlaubt?

Du fragst dich, wann du Bäume fällen darfst? Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von Bäumen von Oktober bis einschließlich Februar erlaubt. In den anderen Monaten des Jahres ist es nicht gestattet. Das gilt auch dann, wenn in deiner Gemeinde keine Baumschutzsatzung verabschiedet wurde. Es ist also wichtig, die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes einzuhalten, damit die Natur und deren Bäume geschützt werden. Ein guter Tipp ist es daher, beim Fällen eines Baumes einen Experten hinzuzuziehen, der dich hierbei unterstützt.

Fällen von Bäumen: Zeitraum und Ausnahmegenehmigung

Du willst einen Baum fällen lassen? Dann solltest Du wissen, dass das Fällen von Bäumen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres grundsätzlich nicht erlaubt ist. Erst ab dem 1. Oktober darfst Du wieder einen Baum fällen lassen. Solltest Du dennoch in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September einen Baum fällen wollen, brauchst Du eine Ausnahmegenehmigung. Diese erhältst Du beim örtlichen Forstamt. Als Grund für die Ausnahmegenehmigung können zum Beispiel Schäden am Baum, eine zu große Behinderung des Nachbarn oder eine Gefährdung einer anderen Person angegeben werden. Diese Gründe müssen jedoch durch schriftliche Belege belegt werden.

Gehölzschnitt in Deutschland: Verbot von März bis September

Du weißt vielleicht, dass der Gehölzschnitt in Deutschland seit 2010 verboten ist. Dies wurde im neuen Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 39, festgelegt. Der Grund dafür ist, dass viele Tier- und Pflanzenarten im Sommer für ihren Fortbestand auf den geschnittenen Gehölzen angewiesen sind. Deswegen ist der Gehölzschnitt von März bis September nicht gestattet. Wenn du deinen Garten verschönern möchtest, kannst du den Gehölzschnitt in den Monaten Oktober bis Februar durchführen. Dabei solltest du aber immer darauf achten, dass du nur so viel schneidest, wie notwendig ist.

Bäume in Hamburg nicht beschneiden/fällen in Vogelschutzzeit (01.03-30.09)

Du solltest Bäume in Hamburg und Umgebung nicht mehr beschneiden oder fällen, wenn es sich um eine Zeit innerhalb der Vogelschutzzeit handelt. Dieses Zeitfenster ist gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 01 März bis zum 30 September. Denn in dieser Zeit brüten die Vögel in der Regel und sind damit besonders geschützt. Die zuständigen Bezirksämter haben im Rahmen des Baumschutzes entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt, die Du Dir auf jeden Fall durchlesen solltest, bevor Du eine Baumpflege betreibst.

Bäume fällen: wie lange ist erlaubt?

Holz aus dem Wald mitnehmen – abgestorbenes Holz, max. 10 cm Durchmesser

Du darfst ganz schön viel Holz aus dem Wald mitnehmen! Wenn du dünnes Totholz sammeln möchtest, musst du nicht auf die Erlaubnis von jemandem warten. Dieses Holz, auch Leseholz genannt, darf im Durchmesser nicht größer als zehn Zentimeter sein. Eine gute Faustregel dabei ist, dass das Holz so dick sein darf, wie der Daumen lang ist. Alles, was dicker ist, solltest du im Wald lassen. So kann es anderen noch lange Freude bereiten. Bevor du losziehst, stelle sicher, dass du nur Holz von abgestorbenen Bäumen einsammelst. Damit leistest du einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Natur.

Brennholz selber schlagen: Vorschriften & Umweltschutz

Beim Brennholz selber schlagen gilt es auf einiges zu achten. Es ist wichtig, dass Du Dich an die Vorschriften hältst. Du solltest einen Baum nur in der Zeit von November bis März fällen, da in der Zeit von März bis September ein Verbot zum Vogelschutz gilt. Wenn Du dennoch in diesem Zeitraum Holz schlagen möchtest, brauchst Du eine Sondergenehmigung, um das Verbot aufzuheben. Vergiss nicht, die Umwelt zu schützen! Wenn Du Holz schlägst, solltest Du auf jeden Fall darauf achten, dass Du nur so viel nimmst, wie Du auch wirklich brauchst. Holz ist ein wertvolles Gut, das zukünftige Generationen noch nutzen können sollten.

Lagern von Holzscheiten im Freien: Tipps & Tricks

Du hast Holz gesammelt und überlegst jetzt, wo du es am besten lagern kannst? Draußen im Freien ist möglich, aber es gibt ein paar Dinge zu beachten. Experten empfehlen, dass Holzscheite maximal 5 Jahre im Freien lagern sollen, denn länger gelagertes Holz verliert ein paar Prozent seiner Brenn-Energie. Außerdem besteht dann auch das Risiko, dass sich Holzwürmer einnisten. Um das zu verhindern, solltest du das Holz vor Sonne, Regen und Wind schützen. Am besten stellst du die Scheite aufrecht auf eine Lage Paletten, damit die Luft besser zirkulieren kann. Ein weiterer Tipp: Wenn es möglich ist, solltest du das Holz im Frühling oder Sommer lagern, denn dann sind die Temperaturen niedriger und die Luftfeuchtigkeit höher. So kann sich das Holz besser trocknen und die Holzwürmer haben keine Chance.

Baumfällen im Garten: Vorsicht! Beachte lokale Regelungen

Du möchtest einen Baum in Deinem Garten fällen? Grundsätzlich ist das laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) jederzeit erlaubt. Prüfe aber trotzdem vorher die Regelungen Deiner Stadt oder Gemeinde, denn es können auch lokale Baumschutzsatzungen vorliegen. Diese findest Du in § 39, Absatz 5, Satz 3 BNatSchG. Beachte aber auch, dass die Bäume in Deinem Garten eine wichtige Funktion für die Umwelt haben: Sie sorgen für Sauerstoff, nehmen CO2 auf und sind ein wichtiger Lebensraum für Insekten und Vögel. Denke also gut darüber nach, ob Du den Baum tatsächlich fällen möchtest.

Darf ich Bäume fällen? Regeln & Ausnahmen

Du fragst Dich, wann Du Bäume fällen darfst? Nun, die Antwort ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der Regel gilt aber, dass Bäume in der Zeit von März bis September des jeweiligen Jahres nicht gefällt werden dürfen. Auch das Schneiden von Ästen oder das Entfernen von Wurzeln ist in diesem Zeitraum verboten. Manchmal können jedoch Ausnahmen gemacht werden, wenn der Baum eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. In diesem Fall ist es möglich, eine Genehmigung vom zuständigen Fachamt zu beantragen und die Bäume legal fällen zu lassen. Es ist jedoch wichtig, dass Du eine solche Genehmigung immer beantragst, bevor Du die Bäume fällst. Auch nach dem 30. September ist es wichtig, dass Du die gesetzlichen Bestimmungen einhältst und eine Genehmigung beantragst, bevor Du einen Baum fällst.

Baumbeschneidung: Bundesnaturschutzgesetz & Kommunalverordnungen beachten

Du denkst darüber nach, einen Baum auf deinem Grundstück zu fällen? Dann solltest du dir zuerst das Bundesnaturschutzgesetz anschauen. Das Gesetz besagt, dass theoretisch das ganze Jahr über Bäume gefällt werden dürfen. Allerdings haben viele Kommunen eigene Baumschutzsatzungen, die ein ungenehmigtes Fällen bestimmter Bäume untersagen. Wenn du dennoch ohne Genehmigung einen Baum fällst, können Bußgelder schnell in die Höhe gehen. Bis zu 100000 Euro musst du dann in der Regel zahlen. Daher solltest du immer erst die Kommunalverordnungen und Gesetze checken, bevor du einen Baum fällst.

Baumfällen: Zeitlimit bestimmen

Kosten des Baumfällens: Genehmigung, Fällung, Wurzelentfernung & Co.

Du solltest die Kosten, die mit dem Fällen eines Baumes verbunden sind, nicht unterschätzen. Es gibt viele Faktoren, die bei der Berechnung der Kosten berücksichtigt werden müssen. Zunächst muss die Genehmigung für das Fällen eingeholt werden. Dafür sind etwa 50 Euro zu berappen. Anschließend kann der Baum gefällt werden. Hierfür müssen etwa 300 Euro eingeplant werden. Wenn du die Baumwurzel entfernen lassen möchtest und den Stamm zu Kaminholz verarbeiten lassen willst, kommen noch einmal etwa 450 Euro dazu. In manchen Fällen kann es auch notwendig sein, einen Baumfäller zu beauftragen, der die Arbeit professionell ausführt. Dieser kostet je nach Anbieter zwischen 70 und 200 Euro. Überlege dir also gut, ob du das Fällen des Baumes selbst in die Hand nehmen möchtest oder ob du lieber auf die fachmännische Unterstützung eines Baumfällers zurückgreifst.

Baumschutzverordnung: Welche Bäume sind ausgenommen?

Außer den genannten Baumarten, die von der Baumschutzverordnung ausgenommen sind, gibt es noch weitere. Dazu zählen Hecken, die als lebende Einfriedungen dienen und regelmäßig zugeschnitten werden. Auch einige Obstgehölze sind ausgenommen, zum Beispiel Apfel, Birne, Kirsche, Quitte, Pflaume und Zwetschge. Diese können jährlich beschnitten werden, ohne dass du dir Sorgen machen musst, dass du gegen die Baumschutzverordnung verstößt. Allerdings sind Walnuss, Hasel, Holzbirne, Holzapfel, Holunder und die Vogelkirsche nicht ausgenommen. Wenn du sie beschneiden willst, solltest du die entsprechende Genehmigung einholen.

Bäumeschutz: Alles über Regelungen & Ausnahmen

Du hast sicher schon mal etwas von dem Schutz von Bäumen gehört. Das gilt sowohl für Laub- als auch für Nadelbäume. Aber Obstbäume und Bäume in Baumschulen bleiben hiervon ausgenommen. In aller Regel werden Bäume, die mehr als 80 Zentimeter Umfang in einer Höhe von einem Meter haben, geschützt. Auch in öffentlichen Grünanlagen greift der Schutz normalerweise. Natürlich kann es sein, dass sich die Schutzregelungen je nach Ort unterscheiden. Dann solltest du dich vorher genau informieren.

Pflanzenhöhe: Einhaltung der Abstandsregelungen beachten

In den meisten Regionen ist es so, dass eine Pflanze, die weniger als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt steht, nur bis zu einer Höhe von 15 Metern wachsen darf. Aufgrund der Abstandsregelungen kannst Du aber auch Pflanzen mit einer Höhe von mehr als 15 Metern anpflanzen, wenn sie mindestens acht Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sind. Wenn Du die Abstandsregelung einhältst, hast Du kein Problem. Es ist aber auch ratsam, sich vorher bei der zuständigen Gemeinde zu informieren, um sicherzugehen, dass man alles richtig macht.

Schütze dein Grundstück & Artenvielfalt mit Fällverboten

Du kennst sicherlich das Problem: Wild lebende Tiere und Pflanzen haben ein Recht darauf, in ihrem natürlichen Lebensraum zu leben. Um die Artenvielfalt zu schützen, hat deshalb vielerorts ein Fällverbot für Bäume und Sträucher bestand. Aber auch du als Eigentümer kannst etwas zum Schutz der Natur beitragen. In den örtlichen Baumschutzverordnungen kann dieses Fällverbot sogar noch verlängert werden. So kannst du einen Beitrag leisten und dazu beitragen, dass der natürliche Lebensraum für wild lebende Tiere und Pflanzen erhalten bleibt. Auch für dich hat das einen großen Vorteil: Mit einer solchen Maßnahme schützt du auch dein eigenes Grundstück vor unerwünschten Wildtieren. Denn wenn diese in ihrem natürlichen Lebensraum sicher sind, kommen sie nicht zu dir.

Verkehrssicherungspflicht für Bäume auf Grundstücken: Wissen & Rat

Du hast ein Problem mit einem Baum auf deinem Grundstück? Dann solltest du wissen, dass du als Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht hast. Laut Rechtsprechung hast du eine Haftung, wenn ein Gefahrenherd wie ein Baum auf deinem Grundstück ist. Das bedeutet, dass du verantwortlich bist für das, was auf deinem Grundstück passiert. Daher ist es wichtig, dass du regelmäßig kontrollierst, ob Bäume auf deinem Grundstück verkehrssicher befestigt sind und du sie in regelmäßigen Abständen fachgerecht pflegen lässt. Solltest du dir unsicher sein, wie du dich am besten verhalten kannst, kannst du dir auch professionelle Hilfe holen.

Günstiger Baumfäll-Service – 10-180 Euro pro Meter

Du möchtest einen Baum fällen lassen? Kein Problem! Wir bieten Dir einen kompetenten Service zu günstigen Preisen an. Für das Fällen des Baums berechnen wir Dir 10-22 Euro pro Meter, wenn Du das Holz der Firma überlässt und die Äste selbst entsorgst. Wenn Du das Holz selbst verwerten möchtest, sind 24-40 Euro pro Meter fällig. Willst Du den Baumstumpf entfernen lassen, kostet Dich das 60-180 Euro. Für das Entfernen der Wurzeln berechnen wir Dir 70-150 Euro. Wenn wir Deine Äste und Wurzeln entsorgen, verlangen wir eine Gebühr von 100-150 Euro. Bei uns kannst Du dich auf eine professionelle und schnelle Arbeit verlassen!

Pflanze einen großen Baum? Beachte den Abstand!

Du musst vorsichtig sein, wenn Du einen großen Baum pflanzt. Meistens muss er einen Abstand von vier bis fünf Metern zur Grundstücksgrenze haben. Dieser Abstand wird von der Mitte des Baumstammes gemessen. Es ist wichtig, dass Du dies unbedingt beachtest. Denn wenn ein Baum in den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung zu nah an der Grenze steht, kann Dein Nachbar seine Beseitigung verlangen. Sei also vorsichtig und achte auf den richtigen Abstand!

Fällung eines Baumes: Kosten, Experten & Vorgehensweise

Der Preis für den Fällung eines 15 Meter hohen Baumes richtet sich nach dem Aufwand für die Arbeit. Grundsätzlich liegt der Preis zwischen 250 und 540 Euro. Bei einem Baum, der noch größer ist, nämlich 20 Meter, kostet die Fällung stückweise sogar zwischen 300 und 840 Euro.

Da die Fällung eines Baumes je nach Schwierigkeitsgrad sehr aufwendig sein kann, ist es wichtig, dass sie von einem Profi ausgeführt wird. Nur ein erfahrener Fäller kann die Arbeit sicher und schnell ausführen, um Schäden an den umliegenden Gebäuden und Gärten zu vermeiden.

Falls Du Dir nicht sicher bist, wie Du den Baum am besten fällen lassen solltest, kannst Du Dir einen Experten zur Seite holen. Er kann Dir bei der richtigen Vorgehensweise helfen und Dir auch eine ungefähre Kostenschätzung geben. So kannst Du sicher sein, dass die Fällung schnell und professionell durchgeführt wird und das zu einem fairen Preis.

Bäume fällen im Schrebergarten: Lokale Rechtsvorschriften beachten

Bevor Du einen Baum in Deinem Schrebergarten fällst, solltest Du unbedingt die lokalen Rechtsvorschriften kennen. In den meisten Gemeinden ist es nicht gestattet Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 Zentimeter ohne Genehmigung zu fällen. Es ist wichtig, dass Du dich darüber informierst, welche Genehmigungen Du benötigst und welche Rechtsvorschriften Du beachten musst. Diese Informationen findest Du am besten in Deinem Gemeinde- oder Ordnungsamt.

Zusammenfassung

Grundsätzlich darfst du Bäume fällen, solange du eine Genehmigung von der entsprechenden Behörde besitzt. Aber achte auch darauf, dass du nur Bäume fällst, die nicht geschützt sind. Zudem solltest du während der Brutzeiten vermeiden, Bäume zu fällen. Diese Zeiten kannst du bei deiner örtlichen Naturschutzbehörde erfahren.

Alles in allem ist es wichtig, dass du als Verbraucher*in immer darauf achtest, wie lange du Bäume fällst. Es ist wichtig, dass wir die Umwelt schützen und unsere Bäume erhalten, damit unsere Natur und die Tierwelt gesund bleiben. Deshalb solltest du nur so lange Bäume fällen, wie es unbedingt notwendig ist.

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