Hallo! Wenn du gerade überlegst wann du in Rente gehen kannst, dann bist du hier genau richtig. In diesem Artikel schauen wir uns an, welche Regelungen es für das Rentenalter gibt und welche Tabelle dir dabei hilft. Also, lasst uns mal schauen, was die Tabelle uns über deinen Ruhestand erzählen kann.
Die Renteneintrittsalter in Deutschland hängen davon ab, wann Du geboren bist und wann Du Deinen Job angefangen hast. Wenn Du vor dem 1. Januar 1961 geboren bist, kannst Du in Deutschland ab dem 65. Lebensjahr in Rente gehen. Wenn Du nach dem 1. Januar 1961 geboren bist, kannst Du erst ab dem 67. Lebensjahr in Rente gehen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Wenn Du eine bestimmte Anzahl an Jahren gearbeitet hast oder ein bestimmtes Alter erreicht hast, kannst Du früher als das gesetzliche Renteneintrittsalter in Rente gehen. Wenn Du mehr darüber erfahren möchtest, kannst Du die Tabelle auf der Website der Deutschen Rentenversicherung einsehen.
Ab 2024: Altersgrenze für Rente in 2-Monats-Schritten steigend
Wenn Du im Jahrgang 1956 bist, kannst Du ab 2024 mit 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab dann wird die Altersgrenze für jeden Geburtsjahrgang in 2-Monats-Schritten angehoben. Das bedeutet, dass der Geburtsjahrgang 1959 mit 66 Jahren und vier Monaten in Rente gehen kann, der Jahrgang 1960 mit 66 Jahren und acht Monaten und so weiter. Für die Versicherten, die im Jahrgang 1964 geboren sind, gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Damit steigt die Altersgrenze mit jedem Geburtsjahrgang.
Abschlagsfrei in Rente gehen: Wer 1952 oder früher geboren ist
Du hast 45 Beitragsjahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung und bist 1952 oder früher geboren? Dann hast du gute Nachrichten: Wenn du 63 Jahre alt bist, kannst du abschlagsfrei in Rente gehen. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 werden die Grenzen schrittweise angepasst. Je nachdem, wann du geboren bist, kannst du ein paar Jahre früher oder später in Rente gehen. Prüfe am besten deine ganz persönliche Situation. Dazu kannst du dich zum Beispiel an deinen Arbeitgeber, an den Rentenversicherungsträger oder an einen Finanzberater wenden.
Früher in Rente: Ab 35 Versicherungsjahren bei Geburt vor 1964
Du kannst die Altersrente schon ab 35 Versicherungsjahren beantragen, wenn du zwischen 1949 und 1963 geboren bist. Dieser Zeitraum ist allerdings begrenzt, denn alle, die 1964 oder später geboren sind, müssen mindestens bis zu ihrem 67. Geburtstag warten, bevor sie ohne Abschläge in Rente gehen können. Damit wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Wenn du also vor dem Jahr 1964 geboren bist, hast du noch die Möglichkeit, schon mit 35 Versicherungsjahren in Rente zu gehen. Nutze deine Chance und informiere dich rechtzeitig bei deiner Rentenversicherung!
Besonders langjährig Versicherte: Ab 63 in Rente gehen & mehr!
Du hast 45 oder mehr Beitragsjahre angespart und erfüllst somit die Voraussetzungen, um als besonders langjährig Versicherter gilt. Somit kannst Du schon ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen, wenn Du möchtest – egal, ob Du oder Dein Partner schon vor dem 65. Geburtstag in Rente gehen möchten. Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass Du nicht nur die 45 Jahre als besonders langjährig Versicherter in Deine Rente mit einbeziehen kannst, sondern auch weitere Zuschläge erhalten kannst, die Deine Rente noch einmal erhöhen können. So kannst Du in vielen Fällen eine höhere Rente als nur die Grundrente beziehen. Informiere Dich am besten bei Deiner Rentenversicherung über die genauen Modalitäten und die Möglichkeiten, die Dir offenstehen.
Abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren Beitragszahlung?
Du hast 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt? Dann hast du das Recht, schon vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente zu gehen. Wenn du 1957 geboren bist, beträgt die Altersgrenze derzeit 63 Jahre und zehn Monate. Beachte aber, dass sich diese Regelung im Laufe der Jahre ändern kann. Ein Blick in die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften lohnt sich also, wenn du noch mehr über die besondere Altersrente erfahren möchtest.
Rente mit 63 Jahren: Seit 2014 für Geborene vor 1952 möglich
Du möchtest mit 63 Jahren in Rente gehen? Dafür gibt es seit dem 1. Juli 2014 die Möglichkeit. Wenn Du mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, dann kannst Du in Rente gehen, ohne dass dir Abschläge gemacht werden. Diese Regelung betrifft alle, die 1952 oder früher geboren sind. Seit 1. Juli 2014 können diejenigen, die vor 1952 geboren wurden, das 63. Lebensjahr als Rentenbeginn wählen. Wenn Du allerdings später geboren bist, dann kannst Du erst ab dem 65. Lebensjahr in Rente gehen. In jedem Fall benötigst Du für die Altersrente 45 Jahre Einzahlungszeiten in die gesetzliche Rentenversicherung.
Ab wann kann ich in Rente? So gehst du mit 64 Jahren in Rente
Du möchtest wissen, wann du in Rente gehen kannst? Abhängig von deinem Geburtsjahr kannst du mit 64 Jahren mit Abschlägen oder, falls du zwischen 1953 und 1963 geboren bist, sogar abschlagsfrei in Rente gehen. Dafür musst du mindestens 45 Jahre gearbeitet haben. Wenn du vor 1953 geboren bist, hast du nochmal eine Verlängerung von einem Jahr. Trotzdem bietet es sich an, schon mit 63 Jahren in Rente zu gehen, um einen höheren Rentenanspruch zu erhalten.
Abspruch der Rente ab 63 mit 10 Jahren Einzahlungen
Wenn Du im Geburtsjahrgang 1953 oder später geboren bist, kannst Du ab einem Alter von 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Allerdings musst Du dann mindestens zehn Jahre einzahlen. Die Rente kannst Du frühestens ab dem 1. Juli 2014 beginnen. Im Gegenzug werden dann aber die Beiträge auf das Rentenniveau angerechnet. Das heißt, wenn Du beispielsweise schon vor Deinem 63. Geburtstag in Rente gehen möchtest, kannst Du nur mit einem Abschlag auf Deine Rente rechnen. Damit Deine Rente ab dem 1. Juli 2014 abschlagsfrei ist, musst Du also mindestens zehn Jahre Beiträge einzahlen.
Vorzeitige Rente: 45 Beitragsjahre reichen nicht aus
Du träumst von einer vorzeitigen Rente, aber hast nur 45 Beitragsjahre aufzuweisen? Leider kannst Du in diesem Fall nicht von einer vorzeitigen Rente profitieren. Laut gesetzlicher Vorgaben musst Du für eine vorzeitige Rente mindestens 48 Beitragsjahre aufweisen. Allerdings gibt es Ausnahmen, die aber an bestimmte Kriterien gebunden sind. So können beispielsweise bei einem frühzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben, bei schweren Erkrankungen oder im Rahmen eines betrieblichen Interessenausgleichs Altersteilzeitrenten beantragt werden. Informiere Dich am besten direkt bei Deiner Rentenversicherung über die Voraussetzungen.
45 Jahre gearbeitet? Ab 64 Jahren in Rente starten!
Du hast bereits 45 Jahre gearbeitet und bist Jahrgang 1959? Dann kannst du dich freuen, denn du kannst zwei Jahre vor deinem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen. Damit kannst du ab 64 Jahren und zwei Monate abgeschlagsfrei in den Ruhestand starten. Beachte aber, dass du dafür einige Voraussetzungen erfüllen musst. Unter anderen müssen deine Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung nachgewiesen werden. Außerdem musst du deine Anwartschaft auf eine Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung nachweisen. Wenn du das alles erfüllst, kannst du schon bald die Vorzüge in der Pension genießen.
Frühe Rente: 45 Beitragsjahre für volle Rente oder 35 für Abschläge
Du möchtest zwei Jahre früher in Rente gehen? Dann hast du die Möglichkeit, mit gut 63 Jahren aufzuhören zu arbeiten. Wenn du aber nicht auf die volle Rente verzichten möchtest, musst du 45 Beitragsjahre erfüllen. Dafür kannst du aber auch Abschläge von 3,6 Prozent pro Jahr hinnehmen, wenn du 35 Beitragsjahre erfüllt hast. So kannst du früher als geplant in Rente gehen und trotzdem eine angemessene Rente erhalten. Ein großer Vorteil ist, dass du mehr Zeit hast, um das zu tun, worauf du Lust hast. Vielleicht kannst du ja dann mehr Zeit mit deiner Familie verbringen oder deine Hobbys verfolgen.
Grundrente 2022: 613-865€, Unterstützung für Lebenslange Einzahler
Der Zahlbetrag der Grundrente wird im Jahr 2022 in allen Fällen bei 35 Beitragsjahren zwischen 613,- € und 865,- € liegen. Damit befindet sich die Grundrente deutlich unter der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung inklusive Unterkunfts- und Heizkosten, die sich aktuell bei 852,- € für Alleinstehende befindet. Die Grundrente soll jedoch nicht als Grundlage für ein finanziell abgesichertes Leben dienen, sondern eher als Unterstützung. Sie soll Menschen helfen, die ihr ganzes Leben lang für die Rente eingezahlt haben, aber trotzdem auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sind.
Grundsicherung: Eine Sozialleistung für nicht Erwerbstätige
Du hast noch nie gearbeitet? Dann bist du vielleicht auf die staatliche Grundsicherung angewiesen. Denn wer nie gearbeitet hat, bekommt nicht automatisch eine Rente. Aber es gibt eine Grundsicherung, die dafür sorgt, dass du trotzdem nicht ins Bodenlose fällst. Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die Menschen erhalten, die kein oder nur sehr geringes Einkommen haben. Sie ist Teil des Sozialstaats Deutschland und sorgt für eine angemessene wirtschaftliche Grundlage, damit du und andere ein menschenwürdiges Leben führen können.
Langes Arbeitsleben: Bereite dich jetzt auf deine Rente mit 69 vor!
Du musst dich auf ein langes Arbeitsleben einstellen! Laut Berechnungen der Bundesbank müssen sich die Jahrgänge 1974 als Erstes auf eine längere Lebensarbeitszeit einrichten. Für die Jahrgänge 2001 sieht es ähnlich aus. Hier bedeutet das, dass du dich auf eine Rente mit 69 Jahren einstellen musst. Das bedeutet einen Renteneintritt erst im Jahr 2070. Auch das unterstreicht, dass die Rente mit 70 nicht in naher Zukunft in Sicht ist. Also: Halte dich fit und arbeite fleißig, damit du ein langes und glückliches Arbeitsleben hast.
66 Jahre Altersgrenze für 1958 Geborene: Beratungsblatt für Rentner
Du, die 1958 geboren bist, erreichst die Altersgrenze in diesem Jahr mit genau 66 Jahren. Für alle nachfolgenden Jahrgänge, also ab 1964, beträgt die Altersgrenze 67 Jahre. Wenn du als Rentner oder Pensionär weiterhin arbeiten möchtest, findest du in unserem Beratungsblatt „Beschäftigung von Rentnern“ (PDF, 190 kB) wichtige Informationen zu diesem Thema. So kannst du dein Einkommen weiterhin verbessern, ohne dass es deine Pension oder deine anderen Ansprüche beeinträchtigt.
Maximiere Deine Rente: Einzahlungen, Alter & Dauer beachten
Die Höhe Ihrer Rente hängt nicht nur von den Einzahlungen Ihrer letzten Arbeitsjahre ab, sondern von Ihrem gesamten Versicherungsleben. Wenn Du in den letzten Jahren vor der Rente am höchsten verdienst, dann hast Du in dieser Zeit den größten Rentenzuwachs. Aber auch wenn du nicht so viel verdienst, ist es wichtig, dass du trotzdem so viel wie möglich einzahlst, um die Höhe Deiner Rente zu erhöhen. Neben den Einzahlungen spielen auch Dein Alter und die Dauer der Versicherung eine wichtige Rolle bei der Berechnung Deiner Rente. Deshalb ist es wichtig, dass Du Deine Versicherung so früh wie möglich beginnst und dann beibehalts. So kannst Du sicherstellen, dass Du später die bestmögliche Rente bekommst.
Altersrente für Geburtsjahr 1962 – 3 Optionen
Du hast das Jahr 1962 geboren? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt hast du die Möglichkeit, eine vorgezogene Altersrente zu beantragen. Grundsätzlich stehen dir drei Optionen zur Verfügung. Jede Option hat ihre eigenen Vorteile und Nachteile, aber wir stellen sie dir hier genauer vor. Zunächst gibt es den sogenannten Regelaltersrentenbeginn. Dabei erhältst du die volle Altersrente, wenn du das 63. Lebensjahr vollendet hast. Wenn du jedoch bereits vor diesem Alter in Rente gehen möchtest, kannst du auf den sogenannten Flexirentenbeginn zurückgreifen. Hierbei erhältst du eine gekürzte Rente, wenn du bereits ab dem 60. Lebensjahr in Rente gehen möchtest. Eine weitere Option ist der sogenannte Abschlagsrentenbeginn. Mit dieser kannst du bereits ab dem 55. Lebensjahr in Rente gehen, aber auch hier gilt: Wenn du früher in Rente gehen möchtest, erhältst du eine gekürzte Rente. Wir stellen dir alle drei Optionen genau für deinen Jahrgang vor, sodass du die für dich passende Wahl treffen kannst.
Rentnerinnen und Rentner: Zusatzbeitrag erhöht sich am 01.03.2023 auf 1,6%
03.2023
Ab dem 01.03.2023 erhöht sich für viele Millionen gesetzlich Krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner der Zusatzbeitrag in der GKV bundeseinheitlich um 0,3 Prozent auf 1,6 Prozent. Dadurch sinken leider auch die Auszahlbeträge der Renten. Betroffen sind davon vor allem ältere Personen, die ihren Lebensunterhalt durch ihre Rente bestreiten. Der Anstieg des Zusatzbeitrages wird aber notwendig, um die Leistungen der GKV zu gewährleisten und die Kosten zu decken. Für viele Rentnerinnen und Rentner bedeutet das eine finanzielle Einschränkung. Daher solltest Du Dich auf die Änderung vorbereiten und Deine Ausgaben anpassen.
Ab Januar 2023: Keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei vorgezogenen Altersrenten
Ab dem 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Du kannst jetzt also so viel dazuverdienen, wie du willst. Bislang war es bei einer vorgezogenen Altersrente so, dass man maximal 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen durfte. Jetzt bist du davon nicht mehr betroffen und kannst dein Einkommen somit deutlich erhöhen.
Fazit
Du kannst in Rente gehen, wenn du die gesetzliche Altersgrenze erreicht hast. Wie hoch die Altersgrenze ist, hängt davon ab, in welchem Jahr du geboren bist. Die gesetzliche Altersgrenze findest du in einer Tabelle auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung. Dort kannst du auch nachschauen, wann du abschlagsfrei in Rente gehen kannst. Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Viel Erfolg!
Du kannst nun deine finanzielle Absicherung für den Ruhestand planen, indem du die Tabelle zur Altersgrenze für Renteneintritt nutzt. Es ist wichtig, dass du dir im Klaren bist, wann du die Rente in Anspruch nehmen kannst, damit du dich entsprechend darauf vorbereiten kannst.