" Wer darf Stützunterschriften sammeln? Erfahre hier die Regeln!

Wer darf Stützunterschriften sammeln? Erfahre hier die Regeln!

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Wer darf Stützunterschriften sammeln?

Hallo zusammen! Heute möchte ich euch gerne erklären, wer stützunterschriften sammeln darf. Es ist wichtig, das zu wissen, wenn ihr an einer Petition teilnehmen wollt. Deshalb erkläre ich euch jetzt, wer dafür in Frage kommt.

Stützunterschriften dürfen nur von Personen gesammelt werden, die älter als 18 Jahre sind und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Außerdem müssen sie sich über die rechtlichen Bestimmungen informieren und einer der Parteien angehören, für die sie Unterschriften sammeln.

Konsens in Abstimmung erreichen: Wie du als Wahlvorstand vorgehst

Du willst einen Konsens in einer Abstimmung erreichen? Damit die Meinungen der Mitarbeiter*innen in einer Abstimmung berücksichtigt werden, solltest du wissen, dass jeder Arbeitnehmer nur eine Stimme abgeben darf. Sobald er seine Unterschrift abgegeben hat, kann er sich aber auch noch umentscheiden. In diesem Fall liegt es an dir als Wahlvorstand, die Gültigkeit mehrerer Unterschriften zu klären. Dafür siehst du in §6 Abs 5 der Wahlordnung nach. Wichtig ist, dass du als Wahlvorstand transparent und nachvollziehbar vorgehst, so dass jeder Mitarbeiter*in deine Entscheidung akzeptiert.

Listenplatz entscheidet über Wahlerfolg – Wähle klug!

Bei einer Listenwahl entscheidet der Listenplatz über die Wahlchancen der Kandidaten. Denn die Stimmenanteile, die auf einen bestimmten Wahlvorschlag entfallen, bestimmen die Anzahl der Personen, die gewählt werden. Je nachdem, wie viele Personen auf der Liste stehen, kann man sich als Kandidat auf einem besseren Listenplatz ein gutes Ergebnis erhoffen. Der Listenplatz ist also entscheidend für die Chancen eines Kandidaten. Bei einer Liste mit vielen Kandidaten ist es wichtig, sich gut auf dem Listenplatz zu positionieren. Wenn du als Wähler*in eine Partei wählst, solltest du dich auch über die Kandidaten und den Listenplatz informieren, damit du eine fundierte Wahlentscheidung triffst.

Betriebsverfassungsgesetz: Wahlberechtigte müssen Einspruch gegen Wählerliste einlegen

Seit dem Juni 2021 ist es nach dem Betriebsverfassungsgesetz nun klar geregelt, dass die Anfechtung einer Wahl durch Wahlberechtigte ausgeschlossen ist, wenn sie sich gegen die Richtigkeit der Wählerliste richtet. Dies ist dann der Fall, wenn vorher gegen die Richtigkeit der Wählerliste nicht ordnungsgemäß Einspruch eingelegt wurde. Dies bedeutet, dass man als Wahlberechtigter vor der Wahl die Möglichkeit haben sollte, Unstimmigkeiten in der Liste zu melden und diese rechtzeitig korrigiert werden können. Auf diese Weise können Unstimmigkeiten verhindert werden, die die Gültigkeit der Wahl beeinträchtigen können.

Schriftliche Stimmabgabe für Betriebsteile und kleine Unternehmen

Für Betriebsteile und kleine Unternehmen, die räumlich weit vom Hauptsitz entfernt sind, kann der Wahlvorstand entscheiden, dass die Stimmabgabe schriftlich erfolgt. Dies gilt auch, wenn sich die Mitarbeiter*innen an einem anderen Ort befinden, zum Beispiel aufgrund von Homeoffice. Dadurch können sie trotzdem an der Wahl teilnehmen und ihre Stimme per Briefwahl abgeben. So ist eine einfache und unbürokratische Teilnahme an der Wahl möglich.

Stützunterschriften sammeln: Wer darf es?

Wahlrecht beachten: Wählerliste und Verordnung prüfen

Du hast das Wahlrecht und möchtest wissen, was du alles beachten musst? Ein wichtiges Detail ist, dass ab dem Tag der Einleitung der Wahl bis zum Abschluss der Stimmabgabe ein Abdruck der Wählerliste sowie ein Abdruck der Verordnung an einer geeigneten Stelle im Betrieb ausgelegt werden muss. Dieser Abdruck darf die Geburtsdaten der Wahlberechtigten nicht enthalten. Es ist also wichtig, dass du dir die Wählerliste und die Verordnung genau ansiehst, um sicherzustellen, dass du deine Stimme abgeben kannst.

Erstelle eine Vorschlagsliste: Namen, Geburtsdatum, Beschäftigung

Du hast eine Vorschlagsliste zu erstellen? Dann solltest du beachten, dass die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber in einer erkennbaren Reihenfolge aufgeführt werden. Dabei ist es wichtig, dass die Namen, das Geburtsdatum und die Art der Beschäftigung im Betrieb jeweils unter einer fortlaufenden Nummer angegeben werden. Auf diese Weise hast du alle wichtigen Informationen übersichtlich zusammen und kannst die Liste leicht lesen.

Wie handelst du als Betriebsrat, wenn keine Neuwahl stattfindet?

Wenn eine Neuwahl des Betriebsrats nicht zustande kommt, führst du als Betriebsrat deine Aufgaben weiterhin vollumfänglich bis zum regulären Amtsende des bestehenden Betriebsrats aus. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Wahlvorstand nicht bestellt wurde oder andere Hinderungsgründe vorliegen. In einer solchen Situation liegt es an dir, die Geschäfte weiterhin ordnungsgemäß zu führen. Dies bedeutet, dass du weiterhin für die Belange des Betriebsrates da sein musst, sollte ein Mitgliederwechsel stattfinden oder wenn es im Betrieb zu Konflikten kommt.

Informiere Dich rechtzeitig vor der Wahl!

Du musst bei einer Wahl bestimmte Termine einhalten. So müssen die Vorschlagslisten mindestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe bekannt gemacht werden. Damit hast Du dann auch genügend Zeit, um Dir die einzelnen Kandidaten anzusehen und eine Entscheidung zu treffen. Es empfiehlt sich, sich bereits vor der Bekanntgabe der Vorschlagslisten über die einzelnen Kandidaten zu informieren. So kannst Du eine fundierte Entscheidung treffen, wenn Du dann endlich Deine Stimme abgeben darfst.

Wahlvorstand: Prüfung, ob Einheit als Betrieb, Betriebsteil oder Kleinstbetrieb gilt

Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, herauszufinden, ob eine Einheit als Betrieb, Betriebsteil oder Kleinstbetrieb gilt. Hierfür müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Dazu zählen beispielsweise die Anzahl der Beschäftigten, die Art und Weise der Organisation und die Art der Tätigkeiten, die an dem Standort ausgeführt werden. Zudem ist es wichtig, herauszufinden, ob die Einheit selbstständig ist oder Teil eines größeren Ganzen ist. Um festzustellen, ob eine Einheit als Betrieb, Betriebsteil oder Kleinstbetrieb gilt, muss der Wahlvorstand die betroffenen Personen befragen und die vorhandenen Unterlagen überprüfen. Nach eingehender Prüfung kann der Wahlvorstand dann eine Entscheidung treffen und seine Ergebnisse an die zuständigen Stellen weitergeben.

Aufgaben des Wahlvorstands: Rechtzeitiges Erlassen des Wahlausschreibens

Als Wahlvorstand hast Du die wichtige Aufgabe, das Wahlausschreiben rechtzeitig zu erlassen. Dies muss idealerweise spätestens sechs Wochen vor dem Tag der Stimmabgabe geschehen. Dadurch können alle Wahlberechtigten sich ausreichend darüber informieren, wann und wo die Stimmabgabe stattfindet und wer zur Wahl steht. Es ist wichtig, dass das Wahlausschreiben ausreichend Zeit vor der Wahl veröffentlicht wird, damit alle Wähler ausreichend über die Details der Wahl und die Kandidaten informiert werden können.

 Wer darf Unterschriften für eine Stützunterschriftensammlung sammeln?

Wählerlisten: Wichtiges zu Geburtsdatum und Veröffentlichung

Ja, aber es ist wichtig zu beachten, dass die Wählerliste nur dann zulässig ist, wenn sie das Geburtsdatum des jeweiligen Wählers enthält. Dies ist ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes. Ohne das Geburtsdatum kann man nicht sicherstellen, dass die Person, die die Stimme abgibt, wirklich derjenige ist, der auf der Liste steht. Daher wird empfohlen, dass Wählerlisten immer das Geburtsdatum des Wählers enthalten.

Außerdem ist es ratsam, dass der Wahlvorstand die Liste frühzeitig aufstellt und mindestens eine Woche vor der Wahl veröffentlicht. Dadurch können Wähler ihre Stimme rechtzeitig abgeben und sicherstellen, dass ihre Stimme zählt. Darüber hinaus kann es auch hilfreich sein, dass die Liste in mehreren Sprachen veröffentlicht wird, um die Wahl möglichst demokratisch zu gestalten.

Leiharbeitnehmer: Keine Wahl, aber Einfluss im Betriebsrat

Du als Leiharbeitnehmer kannst leider nicht Mitglied im Betriebsrat werden. Dies liegt daran, dass du nicht gewählt werden darfst. Es ist nämlich so, dass jemand, der aufgrund strafrechtlicher Verurteilung nicht mehr in der Lage ist, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, auch nicht wählbar ist. Trotzdem kannst du dir aber immer noch Einfluss verschaffen und aktiv an der Betriebsratsarbeit teilnehmen, indem du z.B. an den regelmäßig stattfindenden Beratungen teilnimmst.

Ab 16 Jahren wahlberechtigt – Wählen ab 16 möglich!

Du bist 16 Jahre alt und möchtest wissen, ob du wahlberechtigt bist? Kein Problem! Alle Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Wahl das 16 Lebensjahr vollendet haben, können an einer Wahl teilnehmen. Das gilt auch für Personen in Elternzeit, Aushilfskräfte oder geringfügig Beschäftigte. Also, falls du 16 Jahre oder älter bist, dann bist du wahlberechtigt. Übrigens musst du nicht mehr Volljährig sein, um an Wahlen teilnehmen zu können – ab 16 Jahren kannst du bereits wählen!

Betriebsratswahl: Ab 16 Jahren Wahlrecht ausüben

) auf 16 Jahre herabgesetzt.

Du hast das Wahlrecht, wenn Du mindestens 16 Jahre alt bist. Damit Du bei einer Betriebsratswahl deine Stimme abgeben kannst, musst Du im Betrieb beschäftigt sein und mindestens 16 Jahre alt sein. Das hat der Gesetzgeber mit dem „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ vom 14.06.2021 festgelegt. Somit kannst Du schon mit 16 Jahren das aktive Wahlrecht ausüben.

Passives Wahlrecht für Arbeitnehmer: Voraussetzungen & Abstimmung

Um das passive Wahlrecht zu erhalten, musst du als Arbeitnehmer einige Voraussetzungen erfüllen. Zunächst musst du das 18. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem benötigst du das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl. Dieses erhältst du, wenn du mindestens sechs Monate Mitglied des Betriebes bist. Dies bedeutet, dass du seit mindestens sechs Monaten am Betrieb arbeiten musst. Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, hast du das Recht, an der Wahl des Betriebsrats teilzunehmen und so deine Stimme abzugeben.

Werde Teil des Betriebsrats – Entscheide mit, was im Unternehmen passiert

Du hast Lust, etwas zu verändern? Dann hast du die Möglichkeit, dich als Kandidat für den Betriebsrat zu bewerben. Jeder volljährige Arbeitnehmer, der seit mindestens sechs Monaten im Betrieb oder in Heimarbeit tätig ist, darf sich zur Wahl stellen. Du kannst somit deine Mitmenschen in deinem Unternehmen unterstützen und deine Ideen einbringen. Sei Teil des Betriebsrats und entscheide mit, wie es im Unternehmen weitergeht. Nutze deine Chance und werde Teil des Betriebsrats!

Stimme rechtzeitig ab: Sechs Wochen Vorbereitungszeit

Du solltest rechtzeitig vorbereitet sein, wenn es darum geht, die Stimmabgabe vorzubereiten. Sechs Wochen vor dem Tag der Abgabe muss der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben veröffentlichen, in dem alle wichtigen Informationen zur Wahl bekannt gegeben werden. Es ist wichtig, dass du alle Vorgaben einhältst und typische Fehler vermeidest, damit die Vorschlagslisten korrekt sind. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass die Stimmabgabe so reibungslos wie möglich abläuft und du deine Stimme abgeben kannst, ohne Probleme zu haben. Am besten ist es, wenn du dich schon frühzeitig über alle Details informierst und die Vorbereitungen rechtzeitig triffst. So bist du bestens vorbereitet, wenn es darum geht, deine Stimme abzugeben und deine Stimme zu zählen.

Wahlberechtigte in Wählerliste aufnehmen: So einfach geht’s!

Du bist dir nicht ganz sicher, wer in die Wählerliste aufgenommen wird? Kein Problem, denn es ist ganz einfach: Laut § 2 Abs 1 Satz 2 WO sind alle wahlberechtigten und wählbaren Arbeitnehmer in alphabetischer Reihenfolge mit Familienname, Vorname und Geburtsdatum in die Wählerliste aufzunehmen. In der Regel handelt es sich dabei um alle Arbeitnehmer, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in dem Betrieb mindestens seit drei Monaten beschäftigt sind. Die Wählerliste muss vor der Wahl akribisch erstellt werden, damit alle wahlberechtigten Personen auch tatsächlich ihr Recht wahrnehmen können.

Wahlregeln einhalten: „heilbare Mängel“ beheben & Fristen berücksichtigen

Es ist wichtig, dass bei einer Wahl die Regeln eingehalten werden. Wenn man keine „unheilbaren Mängel“ feststellt, liegt es an dem Wahlvorstand, diese „heilbaren Mängel“ zu beheben. Diese Fehler können auch noch nach Ablauf der Frist korrigiert werden. Dann muss die Liste nicht ungültig erklärt werden. Es ist also wichtig, dass du dich an die vorgegebenen Regeln hältst. Auch das Einhalten der Fristen ist wichtig. Nur so kann eine demokratische Wahl fair ablaufen.

Rechte respektieren: Freie Wahl ohne Beeinflussung!

Du hast das Recht, dass deine Stimme bei der Wahl in der Betriebs-/Wahlversammlung respektiert wird! Jegliche Beeinflussung der Wahl ist nicht nur verboten, sondern auch absolut inakzeptabel. Es ist wichtig, dass du als Arbeitnehmer deine Stimme frei und ohne Einflussnahme abgeben kannst. Auch der Betriebsrat, der Gesamt- oder Konzernbetriebsrat haben kein Recht, in die Wahl des Wahlvorstandes einzugreifen. Damit du sicher sein kannst, dass du bei der Wahl einwandfrei und unbeeinflusst abstimmen kannst, solltest du aufmerksam die Wahlordnung und die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes beachten. So gewährleistest du, dass deine Stimme gehört und ernstgenommen wird.

Zusammenfassung

Stützunterschriften dürfen von jedermann gesammelt werden. Allerdings müssen die Personen, die die Unterschriften sammeln, mindestens 16 Jahre alt sein. Es ist auch wichtig, dass die Personen, die Unterschriften sammeln, die notwendigen Informationen über den Zweck der Unterschriftensammlung haben. Nur so können sie sicherstellen, dass die Unterschriften in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht gesammelt werden.

Fazit: Wir sehen, dass es verschiedene Einschränkungen gibt, wer Stützunterschriften sammeln darf. Es ist wichtig, dass Du Dich über alle Einschränkungen informierst, bevor Du nach Unterschriften suchst. So stellst Du sicher, dass Deine Unterschriftenkampagne erfolgreich ist.

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