Hallo du! Wenn du einen Führerschein der Klasse B besitzt, dann kannst du dir sicher sein, dass du damit eine ganze Menge machen kannst. In diesem Artikel erfährst du alles Wissenswerte darüber, was du mit deinem Führerschein der Klasse B fahren darfst. Also los geht’s!
Mit der Führerscheinklasse B darfst du Personenkraftwagen, also PKW, mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen und maximal acht Sitzplätzen fahren. Zudem darfst du Anhänger mit einer maximalen zulässigen Gesamtmasse von 750kg hinterherziehen.
Nutzen der Klasse B für Zugmaschinen: L & M Richtlinien beachten
Klasse M gilt für Zugmaschinen, die eine Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h haben.
Du möchtest die Klasse B für Zugmaschinen nutzen? Dann gibt es ein paar Dinge, die du beachten musst. Die Klasse B schließt die Klassen L und M ein. Die Klasse L beinhaltet Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h haben. Die Klasse M ist für Zugmaschinen konzipiert, die eine Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h haben. Wenn du die Klasse B nutzen möchtest, musst du sicherstellen, dass deine Zugmaschine den Richtlinien der Klassen L und M entspricht. Bedenke außerdem, dass du an bestimmten Orten nicht mit überhöhter Geschwindigkeit fahren darfst. Achte also auf die jeweiligen Geschwindigkeitsbeschränkungen.
A1-Führerschein mit dem Autoführerschein: Jetzt losfahren!
Dazu müssen diejenigen, die auf ein Motorrad der Klasse A1 umsteigen wollen, einmalig eine theoretische und eine praktische Schulung absolvieren.
Du träumst schon lange davon, ein Motorrad zu fahren? Dann ist jetzt deine Gelegenheit! Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B können seit Anfang 2020 auch Krafträder der Klasse A1 fahren – und das mit dem eigenen Autoführerschein. Mit einer einmaligen theoretischen und praktischen Fahrerschulung bist du bestens gewappnet, um das Motorrad deiner Wahl zu steuern. Ein absoluter Vorteil ist, dass du dafür keinen neuen Führerschein machen musst. Also, worauf wartest du noch? Greif zu deinem Helm und genieße die Freiheit auf zwei Rädern!
Führerschein B: Jetzt auf 125 cm3 Leichtkrafträder aufbrechen!
Du hast einen PKW-Führerschein und willst jetzt auch Leichtkrafträder fahren? Seit 2020 ist das jetzt möglich! Damit du auf einem 125er-Leichtkraftrad losdüsen kannst, musst du ein paar Übungsstunden absolvieren, aber im Gegensatz zur regulären Motorradprüfung brauchst du keine zusätzliche Fahrprüfung ablegen. Mit deinem B-Führerschein kannst du ab sofort Leichtkrafträder bis 125 cm3 fahren. Also, worauf wartest du noch? Mach dich auf den Weg und erforsche die Welt auf zwei Rädern!
130000 Autofahrer erweitern Klasse B-Führerschein ohne Prüfung
Seit Januar 2020 haben über 130000 Autofahrer die Möglichkeit genutzt, ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung zu erweitern, sodass sie auch 125er-Motorräder und -Roller fahren dürfen. Dank der neuen Regelung können Autofahrer, die älter als 24 Jahre sind, ihren Führerschein einfach erweitern und ab sofort auch Motorräder und Roller fahren. Ein besonderer Vorteil ist, dass Führerscheininhaber, die die Voraussetzungen erfüllen, keine weitere Prüfung ablegen müssen, sondern direkt losfahren können.
Steuere ein 125 ccm Motorrad mit einem Führerschein der Klasse B
Seit November 1997 kannst Du ein 125 ccm Motorrad mit einem Führerschein der Klasse B steuern, ohne dafür eine zusätzliche Motorrad-Prüfung ablegen zu müssen. Dieser Vorteil ist vor allem für junge Fahrer interessant, da sie so frühzeitig in den Genuss des Motorrades kommen, ohne großen Aufwand betreiben zu müssen. Um allerdings ein Motorrad mit mehr als 125 ccm lenken zu können, ist die Ablegung einer Motorrad-Prüfung unerlässlich. Außerdem muss man beachten, dass man mit einem Führerschein der Klasse A1, der ab dem 17. Lebensjahr möglich ist, alle Motorräder bis 45 Kilowatt lenken darf.
Gesetzliche Bestimmungen für 125er Roller: Leistung, Hubraum, Führerschein
Grundsätzlich gilt für 125er Roller: Der Hubraum darf nicht mehr als 125 cm³ betragen. Die zulässige Leistung liegt bei 11 kW (15 PS). Das Leistungsgewicht darf höchstens 0,1 kW/kg betragen. Damit ist gewährleistet, dass der Roller unter den Straßenverkehrszulassungsbedingungen für 125er Roller fährt. Mit einer solchen Maschine darfst Du auch auf öffentlichen Straßen fahren. Beachte aber, dass Du einen Führerschein brauchst.
A1 Führerschein: Was du wissen musst
Du möchtest einen A1 Führerschein machen? Dann musst du dafür mindestens 16 Jahre alt sein. Bereits ein halbes Jahr vor Erreichen dieses Mindestalters kannst du an einer Fahrschule vorbeischauen und dich informieren. Für den Führerschein musst du mindestens 16 Theoriestunden nachweisen können: 12 Stunden für den Grundstoff und 4 speziell für Motorräder. Um die Fahrstunden zu absolvieren, musst du eine bestandene theoretische Prüfung vorweisen können. Außerdem ist es möglich, parallel zu den Fahrstunden an den Theorieunterricht der Fahrschule teilzunehmen. So kannst du gleichzeitig lernen und die theoretischen Prüfungen bereits frühzeitig absolvieren.
Fahrerlaubnis B: Zugkombination fahren, max. 4250 kg
Du hast die Fahrerlaubnisklasse B und möchtest eine Zugkombination fahren? Dann kannst du ein Zugfahrzeug mit max 3500 kg zulässiger Gesamtmasse und einen Anhänger mit max 750 kg zulässiger Gesamtmasse anschließen. Die zulässige Gesamtmasse der Zugkombination beträgt dann insgesamt 4250 kg. Wichtig: Damit du mit einer Zugkombination fahren darfst, musst du eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzen.
Führerschein-Klasse B: Gewichtsgrenze nun 4,25 Tonnen
Führerscheinbesitzer der Klasse B können sich freuen: Ab sofort dürfen sie schwerere Fahrzeuge bewegen. Das Gewichtslimit (die zulässige Gesamtmasse) wird von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen angehoben. Damit erhalten Autofahrer mehr Flexibilität beim Fahren und können schwerere Fahrzeuge wie Transporter und Lastwagen steuern. Auch für kommerzielle Fahrer bedeutet die Änderung eine Erleichterung, da sie nun größere Lasten transportieren können. Allerdings sollten sie sich auch weiterhin an die vorgeschriebenen Regeln halten, um ein sicheres Fahren zu garantieren.
Führerschein: Ablaufdatum, Nummer & Klassen
Auf Deinem Führerschein steht einiges! Im Feld 4b ist das Ablaufdatum vermerkt, an dem Deine Fahrerlaubnis erlischt. In Feld 5 findest Du die Nummer Deines Führerscheins. In Feld 9 stehen auf der Vorderseite die Klassen, für die Deine Fahrerlaubnis gültig ist. Auf der Rückseite kannst Du alle Klassen finden, für die Deine Fahrerlaubnis ausgestellt ist. Solltest Du eine neue Klasse hinzufügen, musst Du einen neuen Führerschein beantragen. Achte darauf, dass Deine Fahrerlaubnis immer auf dem aktuellsten Stand ist, um reibungslos und sicher fahren zu können.
Fahrerlaubnis Klasse B: A & A1 inklusive!
Wenn du deine Fahrerlaubnis der Klasse B umtauschen möchtest, bekommst du automatisch auch die Klassen A und A1 mit dazu. Damit du dann legal Motorräder und Mofas fahren darfst, erhältst du die Schlüsselzahlen 7903 und 7904 eingetragen. Mit der Schlüsselzahl 7903 darfst du nur dreirädrige Fahrzeuge lenken, mit 7904 hingegen Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg. Wenn du also eine Fahrerlaubnis der Klasse B hast, ist es dein Recht, dir die beiden Klassen A und A1 eintragen zu lassen.
Führerscheinklasse 3: Bestandsschutz und weitere Klassen
Du hast die Führerscheinklasse 3 und fragst Dich, was das für Dich bedeutet? Keine Sorge, denn es bedeutet, dass Du einen Bestandsschutz hast – wenn Du Deinen Führerschein umtauschst, bekommst Du automatisch die Klasse BE. Dein Führerschein wird dann durch die Schlüsselzahl BE 7906 dokumentiert, dass Du auch schwerere Anhänger ziehen darfst. Es gibt aber noch einige andere Klassen, die Du beim Umtausch Deiner Führerscheinklasse 3 erhalten kannst. Dazu gehören unter anderem L, T und AM. Wenn Du mehr darüber erfahren möchtest, kannst Du Dich bei der Fahrerlaubnisbehörde Deines Bundeslandes informieren.
Führerschein C1: Schlüsselzahl 171 in DE erklärt
Die Schlüsselzahl 171 beim Führerschein C1 ist eine Sonderbedingung, die nur in Deutschland gilt. Sie bedeutet, dass Du als Inhaber des Führerscheins C1 auch Kfz der Klasse D fahren darfst – solange das Gewicht des Fahrzeugs 7,5 Tonnen nicht überschreitet und keine Personen an Bord sind. So kannst Du zum Beispiel einen LKW oder einen Anhänger bis zu einer bestimmten Größe steuern.
Klasse B Zulassung für Wohnmobile bis 4250 kg
Du musst dir keine Sorgen machen, wenn du ein Wohnmobil mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4250 kg hast. Der neue Richtlinien-Entwurf sieht vor, dass du das Fahrzeug künftig mit der Klasse B fahren darfst, sofern es mit alternativen Kraftstoffen betrieben wird. Das bedeutet, dass du nicht mehr zur nächsthöheren Klasse aufsteigen musst, wie es noch bis vor kurzem der Fall war. Allerdings muss man sagen, dass der Richtlinien-Entwurf eine generelle Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts nicht vorsieht. Daher ist es umso wichtiger, dass du das Gewicht deines Wohnmobils im Auge behältst.
Führerschein Klasse B: Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren
Der Führerschein Klasse B berechtigt Dich dazu, Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen zu fahren. Damit kannst Du nicht nur einzelne Fahrzeuge, sondern auch Gespanne bis zu zwölf Tonnen bewegen, vorausgesetzt das Zugfahrzeug hat ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Solltest Du also den alten Führerschein Klasse 3 besitzen, kannst Du mit diesem durchaus auch größere Fahrzeuge und Gespanne bewegen.
C1E Führerschein nach Deinem 50. Geburtstag beantragen
C1E erforderlich.
Du möchtest noch nach Deinem 50. Geburtstag schwere Fahrzeuge steuern? Dann ist ein Umschreiben auf die Klasse CE bzw. C1E notwendig. Mit dem Führerschein der Klasse 2 darfst Du Fahrzeuge über 7,5 t nur noch bis zu Deinem 50. Geburtstag fahren. Ab dann ist dieser Teil der Fahrerlaubnis ungültig. Die Umschreibung kannst Du bei der Führerscheinstelle Deines Wohnortes beantragen – einige Unterlagen sind dafür notwendig, wie z.B. ein ärztliches Attest.
Führerschein C1 oder B96 für Wohnmobile über 3,5t
Du hast deine Fahrerlaubnis nach 1999 bekommen und möchtest ein Wohnmobil über 3,5t steuern? Dann brauchst du dafür den Lkw-Führerschein der Klasse C1. Damit darfst du ein Wohnmobil mit bis zu 7,5 Tonnen plus einen Anhänger mit bis zu 750 Kilo Gesamtgewicht steuern. Eine relativ neue Option bietet hier der Führerschein B96, der speziell für Wohnmobile und Anhänger gilt. Wenn du dich für die Prüfung zum Führerschein B96 anmeldest, kannst du dein Wohnmobil und den Anhänger problemlos steuern.
Führerscheinklasse L: Mit Schleppern bis zu 40 km/h fahren
Als Besitzer des Führerscheins Klasse B hast Du automatisch auch die Führerscheinklasse L. Damit darfst Du legal Schlepper bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h bbH fahren. Diese Führerscheinklasse L ist nur für Schlepper gültig und nicht für größere Fahrzeuge, die eine höhere Geschwindigkeit erreichen können. Damit Du mit dem Schlepper unterwegs bist, musst Du selbstverständlich den Verkehrsregeln der jeweiligen Länder folgen.
Darf ich einen LKW fahren? Ja, mit Führerschein Klasse B oder C1
Du fragst dich, ob du einen LKW fahren darfst? Ja, das darfst du! Wenn der Miet-LKW ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen oder weniger hat, reicht dein gängiger PKW-Führerschein (Klasse B) aus. Wenn der LKW schwerer als 3,5 Tonnen ist, benötigst du einen Führerschein der Klasse C1. Ein solcher Führerschein kannst du einfach bei deiner örtlichen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Dazu benötigst du einige Dokumente, wie zum Beispiel ein medizinisches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis. Mit etwas Glück bekommst du dann nach ein paar Wochen deinen Führerschein, mit dem du dann auch schwere LKWs fahren kannst.
Führerschein der Klasse C1 machen: Anforderungen & Voraussetzungen
Du möchtest den Führerschein der Klasse C1 machen? Dann solltest du schon den Führerschein der Klasse B besitzen oder dich in der Fahrausbildung befinden. Wenn du die praktische Prüfung erfolgreich gemeistert hast, kannst du mit der Ausbildung für den Führerschein C1 starten. Dafür musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Vergiss nicht, dass du auch ein ärztliches Attest einreichen musst, in dem deine körperliche Eignung zum Führen von Lastkraftwagen bestätigt wird. Außerdem solltest du dich darauf einstellen, dass du für den Führerschein der Klasse C1 einige theoretische und mehrere praktische Prüfungen absolvieren musst.
Schlussworte
Mit einem Führerschein der Klasse B darfst du Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg oder weniger fahren. Das bedeutet, dass du zum Beispiel ein Auto oder einen kleinen Lieferwagen fahren darfst. Außerdem darfst du ein Anhängerfahrzeug mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 750 kg hinter dem Kraftfahrzeug befördern. Zusammen dürfen das Kraftfahrzeug und der Anhänger aber nicht mehr als 3.500 kg wiegen.
Du kannst mit einem Führerschein der Klasse B viele Fahrzeuge fahren, die nicht mehr als 3,5 Tonnen (zulässiges Gesamtgewicht) wiegen. Damit bist du bestens aufgestellt, um viele verschiedene Fahrzeuge zu fahren, die du vielleicht in deinem Alltag brauchst.