Hey! Du hast dich bestimmt schon mal gefragt, was du denn alles mit am Auto deiner Eltern fahren darfst. Na, wenn du jetzt neugierig geworden bist, dann lass uns gemeinsam schauen, was du alles mit am Auto deiner Eltern fahren darfst.
Du darfst alles mitnehmen, was du für deine Fahrt brauchst, aber es sollte nicht zu viel sein, damit du den Überblick behalten kannst und es kein Durcheinander im Auto gibt. Ein paar wichtige Dinge, die du mitnehmen kannst, sind eine Karte, ein Handy, eine Liste mit deinen Zielen, ein paar Snacks und etwas zu trinken für die Fahrt.
Führerschein AM: Krafträder bis 50 ccm, 45 km/h
Mit dem Führerschein AM darfst Du Krafträder bis 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Dieser Führerschein ist besonders für Autofahrer geeignet, die erstmals ein Kraftfahrzeug führen möchten. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass mit diesem Führerschein keine Krafträder gefahren werden dürfen, die eine höhere Hubraumklasse als 50 ccm und eine höhere Höchstgeschwindigkeit als 45 km/h aufweisen. Ebenso ist es nicht erlaubt, mit diesem Führerschein ein Auto zu fahren.
Erhalte deinen Rollerführerschein mit der Klasse AM
Du hast deinen Führerschein schon? Dann hast du jetzt die Möglichkeit, auch einen Rollerführerschein zu machen. Mit der Führerscheinklasse AM kannst du nämlich Fahrzeuge wie Elektro-Roller, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren. Es gibt aber ein paar Dinge, die du beachten musst: Für Elektro-Roller gilt eine maximale Leistung von 4 kW, die Höchstgeschwindigkeit und der Hubraum gelten ebenso. Mit der Klasse AM kannst du also ein wenig mehr Abwechslung in dein Fahrverhalten bringen.
Führerschein Klasse AM: Welche Fahrzeuge Du fahren darfst
Mit dem Führerschein der Klasse AM darfst Du laut Führerschein-Verordnung §6 verschiedene Fahrzeuge fahren. Dazu gehören leichte zweirädrige Krafträder mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen Fahrräder mit Elektromotor, Mopeds und Roller. Aber auch leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e) sind erlaubt. Wichtig ist, dass das jeweilige Fahrzeug weder mehr als 11 Kilowatt Leistung noch mehr als 125 Kubikzentimeter Hubraum hat.
Rollerführerschein: Kosten, Voraussetzungen & mehr
Du möchtest Dir einen Rollerführerschein machen? Dann solltest Du auf jeden Fall die Kosten und Voraussetzungen im Blick haben. Grundsätzlich kannst Du mit Kosten zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich aus der Grundgebühr der Fahrschule, den Theorie- und Praxisstunden sowie eventuellen Kosten für zusätzliche Lehrmittel zusammen. Für die Theorieprüfung brauchst Du außerdem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und für die praktische Prüfung einen Lichtbildausweis. Um die Prüfungen bestehen zu können, musst Du zudem ein gesundheitliches Attest mitbringen. Außerdem solltest Du mindestens 16 Jahre alt sein. Dann kannst Du Dich auf die Prüfungen vorbereiten und bald mit Deinem Roller losfahren!
Sonderregelung für ältere Roller: 50/60 km/h erlaubt
Für alle Roller aus Deutschland, die vor dem Jahr 2001 zugelassen wurden oder in der DDR produziert wurden, gelten Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Geschwindigkeit. Diese können weiterhin 50 bzw. 60 km/h fahren. Hierbei handelt es sich um eine Sonderregelung, die nur älteren Modellen vorbehalten ist. Sie gilt für alle Roller, die vor dem Jahr 2001 zugelassen wurden, egal ob sie in der Bundesrepublik oder in der DDR produziert wurden. Daher darfst Du mit Deinem älteren Roller auch weiterhin 50 oder 60 km/h fahren.
Mit 16 Jahren Führerschein Klasse A1 machen – Vorbereitung
Du hast dich für den Führerschein der Klasse A1 entschieden und möchtest wissen, welches Alter vorgegeben ist? Grundsätzlich gilt: Mit 16 Jahren darfst du den Führerschein für ein 125ccm-Motorrad machen. Allerdings kannst du schon ein halbes Jahr vor deinem 16. Geburtstag mit dem Besuch der Fahrschule beginnen und die Ausbildung in Angriff nehmen. So hast du mehr Zeit um dich auf die Prüfung vorzubereiten.
Führerschein der Klasse A1: Fahren von Zweirädern und Dreirädern
Du bist Inhaber eines Führerscheins der Klasse A1 und hast damit die Möglichkeit, Zweiräder und Dreiräder zu fahren. Du kannst Zweiräder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Leistung von maximal 11 KW steuern. Dreiräder dürfen eine Höchstleistung von 15 KW und ein Verhältnis von Leistung und Gewicht von 0,1 kW/kg nicht überschreiten. Damit kannst du sicher und vorschriftsmäßig durch die Gegend fahren.
Fahren mit einem Kleinkraftrad: Fahrerlaubnis der Klasse AM und Haftpflichtversicherung
Du möchtest ein Kleinkraftrad fahren? Dann musst Du wissen, dass diese Fahrzeuge nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM bewegt werden dürfen. Die Fahrzeuge werden meist als Mopeds oder Motorroller bezeichnet und sind meist auf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h begrenzt. Diese Typen sind somit deutlich langsamer als Motorräder. Bevor Du losfährst, solltest Du aber unbedingt sicherstellen, dass Du eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt, denn sonst drohen Dir schwere Bußgelder und Punkte in Flensburg. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Du eine Haftpflichtversicherung abschließt, da sie für die Nutzung des Kleinkraftrades unerlässlich ist.
Führerschein Klassen B, BE, B96, B17, L und AM
Du möchtest Auto fahren? Dann brauchst du dafür den Führerschein der Klassen B, BE und B96. Mit der Fahrerlaubnisklasse B17 kannst du auch schon ab 17 Jahren begleitetes Fahren machen. Aber nicht nur das: Sonderklasse L ermöglicht es dir, auch landwirtschaftliche Fahrzeuge zu fahren. Außerdem ist die Klasse AM enthalten. Daher ist der Pkw-Führerschein die perfekte Lösung, wenn du Auto fahren möchtest.
Mit dem Führerschein der Klasse L bis zu 40 km/h im Straßenverkehr
Zudem darf man dann auch einen Anhänger mit bis zu 40 km/h bewegen.
Mit dem Führerschein der Klasse L darfst Du mit Traktoren bis zu 40 km/h im Straßenverkehr unterwegs sein. Wenn Du damit allerdings einen Anhänger bewegen möchtest, ist eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h erlaubt. Der T-Schein ermöglicht Dir hingegen, Zugmaschinen mit bis zu 60 km/h zu bewegen und dazu einen Anhänger mit bis zu 40 km/h. Damit hast Du mehr Flexibilität und kannst schneller vorankommen.
Führerscheinbeschränkungen: Beachte die 3-stelligen Schlüsselzahlen!
Guckst du mal ganz unten in deinem Führerschein rechts in der Spalte mit der Nummer 12, findest du dort die Beschränkungen und Auflagen, die für dich gelten. Beachte aber, dass die dreistelligen Schlüsselzahlen nur für Deutschland gelten. Für die gesamte EU sind die zweistelligen Schlüsselzahlen im Führerschein anerkannt. Damit kannst du auch in anderen Ländern problemlos Auto fahren. Schau also genau hin, welche Regeln für dich gelten und dann kann es auch schon losgehen!
Leichte 4-rädrige Fahrzeuge: Bis 45 km/h ohne Führerschein
Du möchtest dir ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug zulegen? Dann solltest du bedenken, dass du ein solches Fahrzeug nicht schneller als 45 km/h fahren darfst. Außerdem ist es wichtig, dass es nicht mehr als zwei Sitzplätze und eine Leermasse von maximal 425 kg aufweist. So kannst du sicherstellen, dass du nicht gegen das Gesetz verstößt. Wenn du dein Fahrzeug lieber schneller fahren möchtest, kannst du dir auch ein Kraftfahrzeug mit mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit kaufen. Doch dann solltest du einen Führerschein besitzen, damit du vorschriftsmäßig und sicher unterwegs bist.
Simson S50/S51-Mopeds: Leicht zu Bedienen, Kostengünstig, Zuverlässig
Simson S50/S51-Mopeds sind in Deutschland seit vielen Jahren eine beliebte Wahl unter den Kleinkrafträdern. Mit einem Führerschein der Klasse AM kannst Du bis zu 60 km/h schnell fahren. Sie sind leicht zu bedienen und eignen sich daher auch für Anfänger. Außerdem sind sie kostengünstig und wirtschaftlich im Betrieb. Sie sind zuverlässig und leicht zu warten. Wenn Du ein Moped suchst, das leicht zu handhaben ist, gute Leistung bietet und kostengünstig ist, dann ist die Simson S50/S51-Reihe ideal für Dich.
Mopedfahren in Deutschland ab 15 Jahren: Jetzt möglich!
Seit dem 28. Juli 2021 ist es endlich soweit: Jugendliche ab 15 Jahren dürfen in Deutschland Mopeds fahren! Konkret geht es dabei um Kleinkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Damit ersetzt ein einheitliches Gesetz die bisherigen unterschiedlichen Regelungen, die in den einzelnen Bundesländern galten. So können nun Jugendliche ab 15 Jahren in ganz Deutschland Mopeds fahren und die Freiheit auf zwei Räder genießen. Dies ist aber nur unter Einhaltung einiger Voraussetzungen möglich. Diese sind beispielsweise ein Führerschein der Klasse AM, ein vorheriger Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs und ein Mindestalter von 15 Jahren.
Fahrerlaubnis für Mopeds ab 15 Jahren in DE
Du kannst schon mit 15 Jahren eine Fahrerlaubnis für Mopeds beantragen! Seit dem 28. Juli 2021 ist dieses Mindestalter bundesweit gültig. Vorher wurde in einigen Bundesländern ein Modellversuch durchgeführt, bei dem sogar schon ab 14 Jahren eine Fahrerlaubnis möglich war. Der Bundestag hat dieser Regelung zugestimmt, sodass nun alle in ganz Deutschland die gleichen Voraussetzungen haben. Es lohnt sich also, schon jetzt die Fahrerlaubnis für Mopeds zu beantragen, damit du schon bald ganz legal mit dem Moped unterwegs sein kannst.
Fahren mit dem E-Roller: Ab 12 Jahren möglich!
Auch wenn du erst 12 bist, kannst du schon einen E-Roller fahren. Allerdings ist die Geschwindigkeit hier auf 12 km/h begrenzt. Mit 14 Jahren hast du dann die Möglichkeit, einen E-Roller mit bis zu 20 km/h zu fahren. Dazu musst du aber ein paar Dinge beachten: Du brauchst eine Versicherung für dein Gefährt und ein Kennzeichen. Einen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung benötigst du nicht. Damit bist du aber auf der sicheren Seite, denn nur so kannst du gesetzlichen Regeln entsprechen.
Fahren mit Führerschein Klasse M: Geschwindigkeit und Hubraum
Mit einem Führerschein der Klasse M darfst du verschiedene Fahrzeuge legal fahren. Zum Beispiel ein Fahrrad mit Hilfsmotor, auch Mofa genannt. Ein solches Fahrzeug darf bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einen Hubraum von 50 ccm nicht überschreiten. Es ist also wichtig, dass du dir darüber im Klaren bist, welche Geschwindigkeit und Hubraum dein Fahrzeug aufweist, bevor du damit losfährst. Außerdem solltest du darauf achten, dass dein Fahrzeug stets einwandfrei in Schuss ist, damit du sicher und verantwortungsvoll unterwegs bist.
Fahre sicher mit dem Roller 50ccm – Hol dir deine AM-Kategorie!
Du bist in der B-Klasse? Dann darfst du auch mit einem Roller 50ccm fahren! Du hast aber auch noch andere Optionen, um auf dem Motor- oder Elektroroller zu fahren. Wenn du einen Führerschein der Klasse A, A1 oder A2 oder der Klasse T hast, bist du auch berechtigt, auf dem Roller 50ccm unterwegs zu sein. Mit der AM-Kategorie ist die B-Klasse also optimal ausgestattet, um dir eine sichere Fahrt zu ermöglichen. Also worauf wartest du noch? Hol dir deine AM-Kategorie und genieße deine Fahrt auf dem Roller 50ccm!
Führerschein B: Jetzt Schlepper bis 40 km/h bbH fahren!
Du hast den Führerschein B und möchtest nun auch Schlepper bis 40 km/h bbH fahren? Dann bist du hier genau richtig! Ab sofort kannst du auch mit der Fahrerlaubnisklasse L Schlepper bis 40 km/h bbH fahren. Dank der Führerscheinklasse L, die in den Führerschein B eingeschlossen ist, brauchst du nicht erst eine weitere Prüfung ablegen. Ein großer Vorteil, den du jetzt nutzen kannst. Also, worauf wartest du noch? Leg direkt los!
Erlebe die Freiheit auf zwei Rädern: Fahrerlaubnis-Erweiterung Klasse B
Seit Januar 2020 ist es für viele Motorradfahrer spannend: Mit der Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B (Schlüsselzahl 196) dürfen Inhaber des Pkw-Führerscheins (Klasse B) unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren. Damit kannst Du eine spannende neue Welt entdecken, denn bei den kleineren Motorrädern hast Du eine Menge Power – und das auf eine angenehm leichte Art und Weise. Zudem hast Du mit der Fahrerlaubnis-Erweiterung nicht nur die Möglichkeit, leichte Motorräder zu fahren, sondern auch leichte Leichtkrafträder, die bis 30 km/h schnell fahren dürfen. Also, worauf wartest Du noch? Hol Dir deine Fahrerlaubnis-Erweiterung und erlebe die Freiheit auf zwei Rädern!
Zusammenfassung
Du darfst bis zu zwei Personen am Fahren mitnehmen. Falls du mehr Personen mitnehmen möchtest, musst du eine Erlaubnis bei deiner Versicherung beantragen.
Du solltest nur Personen mitnehmen, die sich an die Sicherheitsvorkehrungen halten. Es ist wichtig, dass du dir bewusst bist, dass du für deine Mitfahrer verantwortlich bist und dass du im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden kannst.
Zusammenfassend kann man sagen, dass du bei der Auswahl deiner Mitfahrer sehr vorsichtig sein musst. Denke daran, du bist für deine Passagiere verantwortlich und du kannst für einen möglichen Unfall haftbar gemacht werden. Sei also sicher, dass du nur Personen mitnimmst, die sich an die Sicherheitsbestimmungen halten.