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Kann der Arbeitgeber bei Krankheit kündigen? Wann ist es erlaubt?

Arbeitgeberkündigung bei Krankheit - Rechte und Pflichten

Du hast mal wieder schlechte Laune, weil es dir nicht gut geht? Dann fragst du dich vielleicht, ob dein Arbeitgeber dich bei Krankheit kündigen darf. Dieser Frage gehen wir heute auf den Grund. Wir schauen uns an, wann dein Arbeitgeber dich bei Krankheit kündigen darf und wann nicht. Lass uns loslegen!

Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber eine Kündigung in einem Fall von Krankheit nur aussprechen, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt und die Kündigung unverhältnismäßig ist. Dies kann beispielsweise in einem Fall sein, in dem ein Arbeitnehmer länger als ein Jahr krank ist. In einer solchen Situation solltest Du vor der Kündigung immer ein Gespräch mit Deinem Arbeitgeber führen und versuchen, eine Lösung zu finden.

Kündigung trotz Krankheit? Gesetzliche Bestimmungen beachten!

Du musst Dir keine Sorgen machen, wenn Du krankgeschrieben bist und eine Kündigung befürchtest. Es gibt zwar eine gesetzliche Möglichkeit, trotz Krankheit zu kündigen, aber der Arbeitgeber muss dafür viele Kriterien erfüllen. So muss er nachweisen, dass du während deiner Erkrankung nicht mehr leistungsfähig bist. Die Krankschreibung durch deinen Arzt ändert an dieser gesetzlichen Möglichkeit nichts. Daher kannst du beruhigt sein, dass eine krankheitsbedingte Kündigung nicht ohne weiteres möglich ist.

Krankheitsbedingte Kündigung nach KSchG – Was du wissen musst

Du kennst vielleicht den Fall, dass du krank wirst und dein Arbeitgeber dich aufgrund deiner Krankheit kündigt. In solchen Fällen spricht man von einer sogenannten krankheitsbedingten Kündigung. Diese ist nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zwar nur in bestimmten Fällen erlaubt, aber wenn du aufgrund deiner Krankheit den Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kannst, kann dein Arbeitgeber dich trotzdem ordentlich kündigen. Wenn du nicht mehr arbeiten kannst, musst du aber nicht automatisch mit einer Kündigung rechnen, denn dein Arbeitgeber muss vorher verschiedene Maßnahmen ergreifen, bevor er dich kündigen kann. So kann er dir beispielsweise eine andere Position anbieten oder dir eine längere Krankheitspause geben.

Kündigung während Krankschreibung: Kündigungsgrund nachweisen?

Du bist krankgeschrieben und bekommst trotzdem eine Kündigung? Das ist eine schwierige Situation, aber grundsätzlich ist es arbeitsrechtlich zulässig, dass dein Arbeitgeber dir in dieser Zeit kündigt. Allerdings musst du dafür unter den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes fallen. In diesem Fall muss dein Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nachweisen, um die Kündigung während der Krankschreibung rechtskräftig machen zu können. Dennoch solltest du wissen, dass dein Arbeitgeber natürlich auch andere Wege beschreiten kann, um dich zu entlassen. So kann er zum Beispiel eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn du ein längerfristiges Fehlverhalten an den Tag gelegt hast oder ein betriebsbedingtes Kündigungsrecht geltend machen.

Krankengeld: Anspruch bei Kündigung & Hinweise

Nach Ablauf der sechs Wochen (oder der Kündigungsfrist) haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld. Die Krankenkasse zahlt hierfür bis zu 78 Wochen lang 70% des Brutto-Gehalts aus. Selbst, wenn du erst am letzten Arbeitstag krankgeschrieben wirst, hast du Anspruch darauf. Damit du dir auch im Krankheitsfall keine Sorgen machen musst, ist es wichtig, dass du dich über die Regelungen vorab informierst.

Arbeitgeber kündigung bei Krankheit - wann erlaubt?

Anspruch auf Krankengeld: Erfülle die 78 Wochenregel!

Du fragst dich, wie lange du Krankengeld bekommen kannst? Laut Sozialgesetzbuch hast du Anspruch auf Krankengeld, wenn du innerhalb von drei Jahren über einen Zeitraum von 78 Wochen krankgeschrieben bist. Es muss sich dabei nicht um einen fortlaufenden Zeitraum handeln, sondern du kannst auch in unterschiedlichen Abständen erkranken und trotzdem Anspruch auf Krankengeld haben. Es ist allerdings wichtig, dass du deine Krankmeldungen bei deiner Krankenkasse einreichst, damit du den Anspruch auf Krankengeld nicht verlierst.

Krankmeldungen 2021 in Deutschland höher als im Vorjahr

Im Jahr 2021 meldeten Arbeitnehmer*innen in Deutschland durchschnittlich 11,2 Tage krank. Damit lag die durchschnittliche Anzahl an Krankmeldungen höher als noch im Vorjahr. Laut einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) waren es im Jahr 2020 noch 8,7 Tage. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die Krankheitsrate 2021 besonders bei den älteren Arbeitnehmer*innen zugenommen hat. Hier lag die durchschnittliche Anzahl der Krankmeldungen bei 12,2 Tagen, während im Jahr 2020 noch 9,3 Tage gemeldet wurden. Auch unter den jungen Arbeitnehmer*innen ist die Anzahl an Krankmeldungen gestiegen – von 7,2 Tagen im Jahr 2020 auf 8,9 Tagen im Jahr 2021. Die steigende Anzahl an Krankmeldungen ist ein Anzeichen dafür, dass es den Arbeitnehmer*innen schwerfällt, sich an die während der Pandemie geltenden Regeln zu halten und die Gesundheit zu schützen.

Kündigung durch Krankheit: So schützt du deinen Job!

Du bist als Arbeitnehmer arbeitsunfähig? Dann kann das für deinen Chef schnell zu einer wirtschaftlichen Belastung werden. Obwohl es keine starre Fehlquote gibt, die als Grundlage für krankheitsbedingte Kündigungen herangezogen wird, solltest du deine Anwesenheit am Arbeitsplatz nicht vernachlässigen. Wenn du länger als 6 Wochen ohne Zustimmung deines Arbeitgebers nicht arbeiten kannst, kann der dich letztendlich auch fristlos kündigen. Es ist also wichtig, dass du deinen Arbeitgeber informierst, wenn du krank wirst und die Situation regelmäßig überprüfst. So kannst du eine Kündigung verhindern und deinem Chef eine wirtschaftliche Belastung ersparen.

Arbeitsunfähigkeit: Tägliche Ausfallkosten pro Mitarbeiter ca. 400 Euro

Du hast einen Job und bist arbeitsunfähig? Dann ist es wichtig, dass Du weißt, welche Ausfallkosten das für Dein Unternehmen bedeutet. Tatsächlich betragen die täglichen Ausfallkosten je Mitarbeiter, der arbeitsunfähig ist, durchschnittlich ca. 400 Euro. Diese Kosten sind nicht nur auf den Lohn des Mitarbeiters begrenzt, sondern beinhalten auch die Kosten für Ersatzpersonal, Einarbeitung und Nacharbeit. Daher ist es wichtig, dass Du Deinen Job so gut wie möglich erledigst und auf Deine Gesundheit achtest, damit Du nicht ausfällst und Deinem Unternehmen so Kosten ersparst.

Krankengeldanspruch: Sechs Monate ohne Arbeitsunfähigkeit nötig

Damit du Anspruch auf den Krankengeldanspruch hast, musst du vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate in Folge nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig gewesen sein. Dabei ist es egal, wie viele Zeiten du wegen anderer Krankheiten arbeitsunfähig warst – diese haben keinen Einfluss auf die Sechs-Monats-Frist. Damit du deinen Anspruch auf Krankengeld geltend machen kannst, musst du also mindestens sechs Monate ohne Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit aufweisen.

Krankengeld bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Voraussetzungen & Höchstgrenzen

Nun, wenn du erkrankst, erhältst du in vielen Fällen Krankengeld von deiner Krankenkasse. Dieses Krankengeld wird grundsätzlich auch dann gezahlt, wenn du dein Arbeitsverhältnis selbst beendest und anschließend erkrankst. Allerdings musst du hierfür einige Voraussetzungen erfüllen. So musst du zunächst eine bestimmte Anzahl an Wochen in dem jeweiligen Jahr versichert gewesen sein, um Anspruch auf das Krankengeld zu haben. Ein Anspruch besteht also nur, wenn du dich bereits vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses krank gemeldet hast. Des Weiteren gelten je nach Krankenkasse unterschiedliche Höchstgrenzen für die Zahlung des Krankengeldes. Auch eine Wartezeit kann vorliegen, bevor du Anspruch auf das Krankengeld hast. Überprüfe daher, welche Regelungen deine Krankenkasse für dich vorsieht.

Krankheit: Wann darf der Arbeitgeber kündigen?

Informiere Deinen Arbeitgeber schnell, wenn Du krank bist!

Du hast Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn Du krank wirst. Laut § 5 Abs 1 S 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) musst Du Deinen Arbeitgeber deine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Das heißt, Du solltest Deinem Arbeitgeber schnell Bescheid geben, wenn Du aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeiten kannst. Ohne schuldhaftes Zögern. Sonst kann es passieren, dass Dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht gewährt wird. Achte also darauf, dass Du Deinem Arbeitgeber zügig mitteilst, dass Du krank bist und wie lange Du voraussichtlich ausfallen wirst.

Erwerbsminderungsrente: Finanzielle Absicherung bei Jobverlust

Du hast den Job verloren, weil du auf Grund deiner Gesundheit nicht mehr in dem Maße arbeiten kannst, wie es dein Beruf erfordert? Dann könnte die Erwerbsminderungsrente für dich die Lösung sein. Wenn du voll erwerbsgemindert bist, ersetzt sie dein Einkommen, das du durch die Arbeit erzielen würdest. Falls du jedoch noch in der Lage bist, einige Stunden zu arbeiten, kann eine Erwerbsminderungsrente wegen teilweiser Erwerbsminderung dein Einkommen ergänzen. Es ist wichtig, dass du dich rechtzeitig um die Beantragung kümmerst, denn eine Erwerbsminderungsrente kann dir helfen, deine finanzielle Absicherung aufrechtzuerhalten.

Entgeltfortzahlung bei Krankheit: 6 Wochen, 42 Tage

Du hast Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn du aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kannst. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass dein Arbeitgeber dein Gehalt in den ersten sechs Wochen weiterzahlt. Dies entspricht 42 Kalendertagen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach deiner Arbeitsunfähigkeit. Solltest du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sein, kannst du eine Verlängerung der Entgeltfortzahlung beantragen. Dafür musst du ein Attest von deinem Arzt vorlegen.

Unkündbarkeit nach 15 oder mehr Jahren Betriebszugehörigkeit

Du bist schon eine Weile im Unternehmen und fragst dich, ob du unkündbar bist? Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit hast du eine Unkündbarkeit, aber wenn du älter als 55 Jahre bist, ist das noch nicht alles. Dann musst du noch mindestens 20 Jahre im Unternehmen angestellt gewesen sein, um deine Unkündbarkeit aufrechtzuerhalten. Wenn du also schon länger als 20 Jahre dabei bist, kannst du dir sicher sein, dass du unkündbar bist und deinen Job behalten kannst.

SGB IX: Betriebliches Eingliederungsmanagement vor Kündigung bei längerer Krankheit

Du hast eine längere Krankschreibung hinter dir? Dann solltest Du wissen, dass gemäß § 84 Abs 2 SGB IX ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor einer Kündigung durchgeführt werden muss, wenn die Krankheit länger als sechs Wochen andauert. Dieses BEM-Verfahren dient dazu, Dir als Arbeitnehmer weiterhelfende Maßnahmen anzubieten, um wieder in den Arbeitsalltag einzugliedern. Dazu gehören beispielsweise Umschulungen, Kurzarbeit, Teilzeitbeschäftigung oder eine Verlegung auf eine andere Arbeitstelle. Auch eine Verlängerung von Mutterschafts- oder Elternzeit kann vereinbart werden. Es ist also wichtig, dass Du Dich rechtzeitig bei Deiner Firma meldest, um das BEM-Verfahren in Gang zu setzen. So können Deine Chancen, Deine Arbeit zu behalten, deutlich gesteigert werden.

BEM: Erhalte Unterstützung nach längerer Erkrankung

Du hast ein ganzes Jahr lang hart gearbeitet und jetzt will dein Körper eine Pause. Wenn du über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig bist, hast du Anspruch auf ein sogenanntes BEM (Berufliche Eingliederungsmaßnahme). Wenn du sechs Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig warst, erhältst du ein BEM. Aber auch, wenn du mehrfach innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig warst und die Gesamtdauer aller Zeiten mehr als sechs Wochen beträgt, hast du Anspruch auf ein BEM. So kannst du nach einer längeren Erkrankung wieder in den Berufsalltag einsteigen und den Schritt zurück ins Berufsleben meistern.

Krankheitsurheber Deinem Arbeitgeber nicht mitteilen | 50 Zeichen

Du musst dem Arbeitgeber keine Auskunft über die Krankheitsursache geben. Er darf zwar nach dem Gesundheitszustand fragen, aber Du bist nicht verpflichtet, die Frage zu beantworten. Immerhin handelt es sich dabei um eine sehr private Angelegenheit. Es ist auch nicht zwingend erforderlich, dass Du Dich überhaupt äußerst. Wenn Du Dich entscheidest, doch eine Erklärung abzugeben, kannst Du grundsätzlich auf allgemeine Erklärungen ausweichen, sofern es nicht medizinisch notwendig ist, genauer auf die Ursachen einzugehen.

Krankmeldung – Was du deinem Arbeitgeber sagen musst

Du wirst krank und weißt nicht, was du deinem Arbeitgeber sagen sollst? Mach dir keine Sorgen! Grundsätzlich ist es so, dass die Art, Ursache und der Umfang deiner Erkrankung deine Privatsache sind. Du musst deinem Arbeitgeber also nicht sagen, woran du leidest. Und auch dein Arzt muss nicht aufs Genaueste darüber informieren. Es reicht, wenn dein Arzt ein Attest ausstellt, aus dem hervorgeht, wie lange du arbeitsunfähig bist. Doch es ist empfehlenswert, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass du krank bist und wann du wieder zur Arbeit erscheinen kannst. So kann eine Kommunikation zwischen dir und deinem Arbeitgeber aufrechterhalten werden und du behältst die volle Kontrolle über deine Erkrankung.

Krankheit am Arbeitsplatz: Abmahnung trotz Krankheit?

Grundsätzlich kann eine Abmahnung auch während der Krankheit ausgesprochen werden. Allerdings gilt das Arbeitsrecht so, dass Du nicht zwangsläufig damit rechnen musst, wenn Du häufiger krank bist. Meistens kann man nämlich nichts dafür, dass man erkrankt. Es kann verschiedene Gründe für eine Erkrankung geben, die nicht in der Verantwortung des Arbeitnehmers liegen. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich zu Beginn Deiner Krankheit sofort bei Deinem Arbeitgeber meldest. Auf diese Weise kannst Du Deine Erkrankung erklären und Deine Rechte kennen.

Arbeitgeberaufforderung: AU des Arbeitnehmers prüfen lassen

Du hast Zweifel an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) deines Arbeitnehmers? Dann kannst du als Arbeitgeber gemäß § 275 SGB V die zuständige Krankenkasse auffordern, die AU des Arbeitnehmers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dazu muss die Krankenkasse den Medizinischen Dienst mit der Überprüfung beauftragen. Der Medizinische Dienst setzt dann einen Arzt oder eine Ärztin ein, um die AU zu überprüfen. Natürlich musst du die Kosten dieser Überprüfung tragen. Solltest du darüber hinaus weitergehende Fragen haben, wende dich am besten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an eine Rechtsberatung.

Zusammenfassung

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht wegen Krankheit kündigen. Es ist illegal, einen Arbeitnehmer wegen einer Krankheit zu kündigen, die er/sie vor der Einstellung hatte oder die während der Beschäftigung entstanden ist. Wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit nicht arbeiten kann, kann der Arbeitgeber ihn/sie für eine bestimmte Zeit beurlauben, damit er/sie sich erholen kann. Wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank ist, kann der Arbeitgeber eine Kündigung vornehmen, aber nur nach Rücksprache mit dem Arbeitnehmer oder einem medizinischen Fachpersonal.

Nachdem wir uns das Thema „Wann darf ein Arbeitgeber bei Krankheit kündigen?“ angesehen haben, lässt sich folgendes Fazit ziehen: Arbeitgeber dürfen einen Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Krankheit kündigen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, wie beispielsweise wenn der Arbeitnehmer schwerwiegende Fehler macht oder wenn er regelmäßig unentschuldigt fehlt. Letztendlich können also Arbeitgeber eine Kündigung wegen Krankheit aussprechen, solange sie die richtigen Schritte unternehmen. Du solltest also immer darauf achten, dass dein Arbeitgeber dir keine ungerechtfertigte Kündigung ausspricht, nur weil du krank bist.

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