" Wie viele Tage darf man in der Ausbildung krank sein? So viel Krankheitstage darfst du dir erlauben!

Wie viele Tage darf man in der Ausbildung krank sein? So viel Krankheitstage darfst du dir erlauben!

Krankmeldungen in der Ausbildung - Ein Überblick

Hey du! Manchmal kann es passieren, dass man in der Ausbildung krank wird. Dann stellt sich natürlich die Frage, wie viele Tage man krank sein darf, ohne dass es Konsequenzen hat. In diesem Artikel zeigen wir dir, was du dabei beachten musst. Los geht’s!

Das kommt ganz darauf an, wo du deine Ausbildung absolvierst. Normalerweise kannst du bis zu 6 Wochen pro Jahr krank sein. In einigen Bundesländern kann die Zahl jedoch auch höher sein. Wenn du Fragen dazu hast, solltest du am besten deinen Ausbilder fragen.

Krankheit am Arbeitsplatz: Wie häufig darf man krank sein?

Du wunderst dich, wie oft du krank sein darfst, ohne dass dein Arbeitsplatz gefährdet ist? In der Regel musst du dir keine Sorgen machen, wenn du bis zu 30 Fehltage pro Jahr hast. Allerdings solltest du vorsichtig sein, wenn du mehr als 30 Tage (also 6 Wochen) pro Jahr krank bist, denn das ist für deinen Arbeitgeber grundsätzlich unzumutbar. Für eine längere Krankheit ist es daher wichtig, dass du deinen Arbeitgeber frühzeitig informierst und du solltest versuchen, deine Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten.

Mehr Beschäftigte im Krankheitsfall: 19% Anstieg 2021

Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) waren 2021 mehr Beschäftigte in Deutschland im Krankheitsfall als noch im Jahr 2011: Während es 2011 noch 9,4 Tage waren, lagen die durchschnittlichen Krankmeldungen 2021 bei 11,2 Arbeitstagen. Das bedeutet einen Anstieg um rund 19 Prozent. Ein Grund hierfür könnten die Folgen der Corona-Pandemie sein, die viele Menschen mental und physisch belastet. Zudem stellt die Zunahme an Homeoffice-Arbeit eine Belastung für die Gesundheit dar, da viele Menschen nicht die notwendige Auszeit vom Job nehmen. Eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber der eigenen Gesundheit ist daher in der heutigen Zeit besonders wichtig, um einer Überlastung vorzubeugen.

Krankenabsentismus: Unterschiede nach Berufsfeld – Barmer Studie

Doch wie viele Tage sind es im Schnitt pro Jahr?

Laut einer Studie der Barmer Krankenkasse sind das 19,5 Tage pro Jahr. Doch das ist nur ein Mittelwert. Die Zahlen unterscheiden sich je nach Berufsfeld erheblich. So verzeichnen Berufsgruppen wie Bauarbeiter oder Postarbeiter nur zehn Tage im Jahr, während Angestellte in der Finanzbranche mehr als dreißig Tage ausfallen. Grund dafür sind vor allem psychische Erkrankungen, aber auch die Zahl der Unfälle ist in einigen Berufsgruppen hoch.

Doch nicht nur die Anzahl der Kranktage macht einen Unterschied. Auch die Dauer der Krankheiten ist von Beruf zu Beruf verschieden. So können Krankheiten beispielsweise im Handel schneller überstanden werden als in der Finanzbranche. Insgesamt zeigt die Barmer-Studie, dass die Krankenabsentismus-Werte für die verschiedenen Berufsgruppen erheblich voneinander abweichen. Umso wichtiger ist es, die Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu verbessern, um den Krankenstand zu senken.

Krankheitsfall ohne Krankenschein: Regelungen für Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Krankheitsfälle ohne Krankenschein können für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einer Herausforderung werden. Wenn im Arbeitsvertrag keine Klausel zum Krankheitsfall vereinbart ist, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die aufgrund einer Erkrankung für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Aber auch bei kürzeren Erkrankungen gibt es einige Regelungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen.

Wenn du zum Beispiel nur drei Tage krank bist, muss dein Arbeitgeber dir dein Gehalt weiterhin zahlen. Dafür ist es nicht nötig, dass du einen Krankenschein vorlegst. Es gibt also keine Begrenzung, wie oft im Jahr eine 3-tägige Krankmeldung ohne Krankenschein möglich ist. Trotzdem solltest du deinem Arbeitgeber die krankheitsbedingte Abwesenheit mitteilen, da er sonst nicht weiß, was los ist. Außerdem gibt es manche Betriebe, die eine Krankmeldung schriftlich verlangen. Es ist also immer ratsam, deinem Arbeitgeber deine Abwesenheit zu melden und ihm mitzuteilen, dass du krank bist und wann du wieder zur Arbeit zurückkommst. Auf diese Weise stellst du sicher, dass du deinen Job behältst und deine Rechte als Arbeitnehmer geschützt sind.

 Krankheitsdauer in der Ausbildung begrenzen

Ausbildung abgeschlossen? Bis zu 55 Fehltage erlaubt!

Du hast eine Ausbildung über drei Jahre gemacht? Dann bist du bestimmt schon aufgeregt, wenn es um die Anmeldung zur Prüfung geht. Doch keine Sorge, die Handelskammer erlaubt es dir, bis zu 55 Fehltage zu haben, ohne dass du eine besondere Prüfung ablegen musst. Diese 55 Fehltage (Urlaubstage nicht eingerechnet) entsprechen 10% der jährlichen 220 Arbeitstage. Du bist also bestens auf die Prüfung vorbereitet!

Berichtsheft / Ausbildungsnachweis für Ausbildungsberuf: Alles was du wissen musst

Du hast dich für einen Ausbildungsberuf entschieden und musst jetzt ein Berichtsheft / Ausbildungsnachweis anfertigen. Dafür hast du einige wichtige Dinge zu beachten. Zuallererst musst du dein Berichtsheft / Ausbildungsnachweis zusammen mit deinem Antrag auf Zulassung (Anmeldung) einreichen. Dies ist ein wichtiger Bestandteil des gesamten Verfahrens. Dein Berichtsheft / Ausbildungsnachweis wird von der Prüfungskommission geprüft. Allerdings musst du den Bericht nicht zur mündlichen Prüfung mitbringen. Solltest du zusätzliche Unterlagen benötigen, kannst du diese auch separat beifügen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass du die Prüfung erfolgreich bestehst.

Unternehmer: Wie du deinem kranken Mitarbeiter helfen kannst

Du musst als Unternehmer nicht jeden Fehltag akzeptieren, den dein Mitarbeiter hat. Laut Gesetz müssen bis zu 30 Fehltage pro Jahr akzeptiert werden. Wenn ein Mitarbeiter allerdings mehr als sechs Wochen im Jahr krank ist, dann ist das nicht tragbar. In solchen Fällen solltest du als Unternehmer prüfen, ob du deinem Mitarbeiter helfen kannst, um seine Krankheit in den Griff zu bekommen. Dafür kannst du zum Beispiel einen Arzt hinzuziehen, um eine diagnostizierte Krankheit zu ermitteln, die dann mit den entsprechenden Medikamenten behandelt werden kann. Oder du kannst deinem Mitarbeiter anbieten, in Teilzeit zu arbeiten oder eine Pause einzulegen. So hast du die Möglichkeit, deinem Mitarbeiter zu helfen und dafür zu sorgen, dass er wieder gesund wird.

10% Fehlzeitenregel: Ausnahmen und Möglichkeiten erfahren

Es ist wichtig, dass Du Dir die 10% Fehlzeitenregel bei Deiner Ausbildung zu Herzen nimmst. Sie ist eine Faustregel, aber kein Gesetz. Es ist natürlich immer möglich, dass Ausnahmeregelungen gelten und Du trotz mehr als 10% Fehlzeiten zur Abschlussprüfung zugelassen wirst. Sprich am besten mit Deinem Ausbilder darüber, welche Möglichkeiten es gibt und wie viel Fehlzeiten Du maximal haben darfst.

Entschuldige dich rechtzeitig – vermeide Bußgeld bis 1000€

Du musst dich also beeilen, wenn du nicht das Risiko eingehen willst, ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro zu bekommen. Ab dem dritten unentschuldigten Fehltag werden dir schriftliche Mahnungen zugeschickt. Und wenn du zehn oder mehr Tage nicht entschuldigt in der Schule bist, wird das dem zuständigen Ämter gemeldet und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Es lohnt sich also, lieber rechtzeitig zu entschuldigen, um eine Geldstrafe zu vermeiden. Schulen informieren dich gerne über die konkreten Abläufe, wenn du Fragen zu deiner Entschuldigung hast. Also zögere nicht und nimm Kontakt auf, wenn du Hilfe brauchst.

Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit: Was du wissen solltest

Falls du mehr als sechs Wochen krank wirst, kannst du dich nicht mehr auf deinen Ausbildungsbetrieb verlassen, denn dann bekommst du dein Geld nicht mehr von ihm. Stattdessen wird dir deine Krankenkasse ein Krankengeld zahlen. Ein solches Krankengeld beträgt in der Regel 70 % deines letzten Bruttoverdienstes. Es ist aber begrenzt auf 90 % des gesetzlichen Krankengelds und kann nicht mehr als 90 % deines letzten Bruttoverdienstes betragen. Zudem musst Du die ersten 3 Kalendertage in einer Krankheit selbst finanzieren. Solltest Du in dieser Zeit arbeitsunfähig sein, musst Du einen Krankenschein beim Arzt vorlegen. Deine Krankenkasse übernimmt dann ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit die Kosten.

 Anzahl an Krankheitstagen in der Ausbildung

Kann Krankheit zur Kündigung führen? Ja!

Du fragst dich, ob deine häufigen oder längeren Krankheiten zur Kündigung führen? Die Antwort lautet: Ja, das ist möglich. Wenn ein Lehrling aufgrund selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit nicht mehr in der Lage ist, seine Lehrtätigkeit auszuüben, kann der Lehrbetrieb den Vertrag kündigen. Allerdings muss der Lehrbetrieb hierfür eine angemessene Frist einhalten und eine Erklärung abgeben. Wenn du krank bist, solltest du dich schonen und dich nicht kräftezehrenden Aktivitäten hingeben, die deiner Gesundheit schaden könnten. Solltest du eine Kündigung erhalten, kannst du dich an dein Arbeitsamt wenden und deine Rechte geltend machen.

Krankheitsbedingtes Fehlen: Arbeitgeber sorgfältig prüfen

Krankheitsbedingtes Fehlen ist ein ernsthaftes Problem, das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen schwerwiegende Folgen haben kann. Wenn ein Arbeitnehmer sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt fehlt, kann das Unternehmen durchaus darunter leiden. Es kann zu betrieblichen und wirtschaftlichen Beeinträchtigungen kommen, die eine Kündigung rechtfertigen. Allerdings sollten Arbeitgeber vor einer Kündigung immer eine sorgfältige Prüfung durchführen, um zu sehen, ob es andere Optionen gibt, um das Problem zu lösen. Eine solche Prüfung kann eine kurzfristige Verlagerung der Arbeitsaufgaben oder eine flexiblere Arbeitszeitregelung beinhalten. Zudem ist es wichtig, dass Arbeitnehmer sich vor einer längeren Krankheitsphase mit dem Arbeitgeber beraten, sodass beide Seiten einvernehmlich eine Lösung finden können.

Ausbildung kündigen? Gründe, Optionen & Konsequenzen

Du überlegst, ob Du Deine Ausbildung kündigen sollst? Dann solltest Du Dir zuerst Gedanken darüber machen, was Deine Gründe dafür sind. Kommen Dir Gedanken wie Motivationsmangel, falsche Erwartungen oder Probleme mit Kollegen? Dann ist eine Kündigung vielleicht eine Option. Aber auch der Arbeitgeber kann die Ausbildung vorzeitig kündigen. Tatsache ist, dass knapp jeder Vierte seine Ausbildung vorzeitig beendet. Bevor Du also entscheidest, Deine Ausbildung zu kündigen, solltest Du Dir überlegen, ob es nicht auch andere Optionen gibt. Vielleicht kannst Du auch eine andere Ausbildungsstelle suchen oder eine Weiterbildung absolvieren. Sprich mit Deiner Familie und Deinen Freunden über Deine Entscheidung und mache Dir bewusst, welche Konsequenzen eine Kündigung hat.

Azubi-Kündigung: Wann ist sie erlaubt?

Du als Azubi musst wissen, dass dein Ausbilder nur aus einem wirklich wichtigen Grund eine Kündigung aussprechen darf. Das heißt, dass zum Beispiel die Gefahr besteht, dass du dein Ausbildungsziel nicht erreichst oder andere Umstände vorliegen, die es für deinen Arbeitgeber unzumutbar machen, dass du deine Ausbildung fortsetzt. Sollte dies der Fall sein, kann dein Ausbilder dir kündigen. Allerdings solltest du dir bewusst sein, dass dies nur der äußerste Notfall ist.

Krankmeldung bei Ausbildungsbetrieb: Ehrlichkeit zahlt sich aus

Du solltest dich beim Ausbildungsbetrieb melden, wenn du krank bist. Selbst wenn du länger krank bist, kann dir nicht direkt gekündigt werden. Allerdings solltest du ehrlich bleiben, denn wenn du mehrmals unentschuldigt fehlst oder vorgetäuschte Krankheiten vorliegen, kannst du eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung bekommen. Es ist also wichtig, dass du deinen Ausbildungsbetrieb über deine Krankheit informierst und immer ehrlich zu ihnen bist. So kannst du sicherstellen, dass du deine Ausbildung mit Erfolg beenden kannst.

Kündigung des Ausbildungsverhältnisses: §22 Berufsbildungsgesetz

Du kannst dein Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen oder gekündigt werden. Dies gilt sowohl für dich als auch für deinen Ausbildungsbetrieb. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eine Begründung ist dafür nicht notwendig. Dies regelt das Berufsbildungsgesetz in § 22. Allerdings ist es ratsam, dass du bei der Kündigung möglichst einen Kompromiss versuchst, um ein faires und konstruktives Ende des Ausbildungsverhältnisses zu ermöglichen.

Maximale Fehlzeiten in der Ausbildung: 10% oder mehr?

Du bist dir nicht sicher, wie viele Fehlzeiten du dir in deiner Ausbildung erlauben kannst? Grundsätzlich gilt, dass du in deiner Ausbildungszeit etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen) haben darfst, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Allerdings ist das mit den 10% nur eine Faustregel – kein Gesetz. In den meisten Fällen kannst du davon ausgehen, aber es können auch Ausnahmeregelungen greifen. Sprich am besten deine Ausbildungsstelle an und kläre ab, wie viele Fehlzeiten du dir erlauben kannst.

Kosten eines Fehltags pro Mitarbeiter: 400-750€?

Die Kosten, die ein Fehltag pro Mitarbeiter verschlingt, sind sehr unterschiedlich. Sie hängen von verschiedenen Faktoren ab. So können die Kosten pro Tag zum Beispiel davon abhängen, in welcher Position der Mitarbeiter arbeitet oder welche Aufgaben er übernimmt. Außerdem kann es sein, dass die Kosten eines Fehltags für einen Mitarbeiter auch in Abhängigkeit zu seinem Gehalt berechnet werden. Um eine grobe Orientierung zu erhalten, werden immer wieder Tabellen und Aussagen veröffentlicht, die einen „Krankheitstag“ mit Kosten in der Höhe von 400 – 500 € pro Mitarbeiter kalkulieren. In manchen Fällen wird sogar mit einem Betrag von 750 € pro Fehltag gerechnet. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass diese Zahlen nur eine grobe Orientierung darstellen. Um genauer zu ermitteln, wie viel ein Fehltag wirklich kostet, empfiehlt es sich die Kosten pro Mitarbeiter individuell zu berechnen.

Entgeltfortzahlung bei Krankheit: 6 Wochen, aber nicht in der Anfangszeit

Manchmal kann es passieren, dass man aufgrund einer Erkrankung seine Ausbildung unterbrechen muss. Doch keine Sorge: In diesem Fall erhältst du die Ausbildungsvergütung bis zu einer Dauer von sechs Wochen weitergezahlt – das nennt man Entgeltfortzahlung. Allerdings gibt es hier eine Einschränkung: Für die ersten vier Wochen des Ausbildungsverhältnisses besteht kein Anspruch darauf. Solltest du also in den ersten Monaten deiner Ausbildung krankheitsbedingt ausfallen, musst du leider auf die Entgeltfortzahlung verzichten.

Ausbildungsverlängerung nach Prüfungsversagen: Wie gehst Du vor?

Solltest Du die Prüfung nicht bestanden haben, hast Du das Recht, Dein Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Wiederholungsprüfung zu verlängern. Meistens ist das ein Jahr, aber es kann auch kürzer sein. Wenn Du Deine Ausbildung verlängern möchtest, solltest Du zunächst mit Deinem Ausbilder sprechen. Er kann Dir mehr Informationen darüber geben, wie der Prozess abläuft und wie viel Zeit Du hast. Außerdem kann er Dir Tipps und Ratschläge geben, um sicherzustellen, dass Du beim nächsten Mal erfolgreich bist.

Schlussworte

Das kommt ganz darauf an, in welchem Bundesland du deine Ausbildung machst. In den meisten Fällen darfst du aber in einer Ausbildung bis zu sechs Tagen krank sein, ohne dass du etwas versäumst. Wenn du länger krank bist, solltest du deinen Ausbilder oder deine Ausbildungsstelle kontaktieren und eine Lösung finden. Vielleicht kann man ja ein paar Dinge nachholen.

Du siehst, dass es wichtig ist, sich bei Krankheit so schnell wie möglich krankschreiben zu lassen. Es ist auch wichtig, dass du deine Ausbildung ernst nimmst und nicht mehr als die erlaubten Tage krank bist, da du sonst Gefahr läufst, eine Verwarnung oder gar eine Kündigung zu erhalten. Also, achte darauf, dass du nur die erlaubten Tage krank bist und sorge dafür, dass deine Ausbildung nicht gefährdet wird.

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