" Erfahre, wie lange türkische Staatsbürger im Ausland bleiben dürfen - Hier erhältst du die Antwort!

Erfahre, wie lange türkische Staatsbürger im Ausland bleiben dürfen – Hier erhältst du die Antwort!

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Hallo! Du bist türkischer Staatsbürger und möchtest gerne länger als nur ein paar Wochen im Ausland bleiben? Dann bist du hier genau richtig. In diesem Artikel werden wir uns anschauen, wie lange du als türkischer Staatsbürger im Ausland bleiben kannst. Lass uns direkt loslegen!

Als türkischer Staatsbürger kannst Du für maximal 90 Tage in einem anderen Land bleiben, bevor Du eine Verlängerung beantragen musst. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Länder, in denen Du länger als 90 Tage bleiben kannst. Du solltest Dich also vor Deiner Reise informieren, wie lange Du im jeweiligen Land bleiben kannst.

Türkischer Spezial-/Dienst-/Diplomatenpass: Visumfrei bis zu 90 Tage reisen

Du hast einen türkischen Spezial-, Dienst- oder Diplomatenpass (grüne, graue oder schwarze Umschlagfarbe) und möchtest visumfrei einreisen? Dann kannst Du bis zu 90 Tagen pro Halbjahr ohne Visum in Dein Reiseziel einreisen, solange Du dort keine Erwerbstätigkeit aufnimmst. Wenn Du mehr als 90 Tage bleiben möchtest, musst Du ein Visum beantragen. Bitte beachte aber, dass sich die Visabestimmungen je nach Zielland unterscheiden können. Informiere Dich also vor Deiner Reise über die aktuellen Bestimmungen, damit Du Deinen Aufenthalt unbeschwert genießen kannst.

Aufenthaltskarte für Ausländer in Deutschland – Aufenthaltsrecht beweisen

Du hast als Ausländer die Möglichkeit, eine Aufenthaltskarte bei der Ausländerbehörde deines Wohnortes zu beantragen. Die Karte bescheinigt dein Aufenthaltsrecht, wenn du länger als drei Monate in Deutschland bleibst. Eine Gebühr für die Karte ist genauso hoch wie für einen deutschen Personalausweis. Es lohnt sich also, die Karte zu beantragen, denn sie ist ein wichtiger Nachweis deines Aufenthaltsrechts. Damit kannst du beispielsweise ein Bankkonto eröffnen oder bei der Arbeitssuche helfen.

Verlängere rechtzeitig deinen Aufenthaltstitel in Deutschland

Nach sechs Monaten hat dein Aufenthaltstitel automatisch keine Gültigkeit mehr. Leider gibt es hier keine Härtefallregelung, um das wieder rückgängig zu machen. Du musst also rechtzeitig handeln, um deinen Aufenthalt zu verlängern. Ein Bescheid der Ausländerbehörde ist dafür nicht notwendig, das Erlöschen tritt einfach automatisch ein. Es kann also sinnvoll sein, rechtzeitig die nötigen Schritte einzuleiten, denn dein Aufenthaltstitel ist das A und O für ein erfülltes Leben in Deutschland.

Aufenthaltserlaubnis: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bei illegalem Aufenthalt

Du hast keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland? Dann solltest Du aufpassen, denn den Aufenthalt ohne gültige Aufenthaltserlaubnis kannst Du mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bezahlen. Gemäß § 95 Abs 1 Nr 2 AufenthG ist dies eine Straftat. Willst Du nicht in Schwierigkeiten geraten, solltest Du Dir eine Aufenthaltserlaubnis besorgen. Dafür musst Du einige Unterlagen vorlegen, die bei der zuständigen Ausländerbehörde einzureichen sind. Ein Rechtsanwalt kann bei der Beantragung helfen. So sparst Du Dir Ärger und bist auf der sicheren Seite.

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Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen: Steuern & Versicherungen beachten!

Du möchtest Deinen Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen, aber weiterhin in Deutschland leben? Dann ist es meistens kein Problem, rein melderechtlich Deinen Hauptwohnsitz ins Ausland zu verlegen. Da die Behörden in Deutschland und dem jeweiligen Land aber nicht miteinander kommunizieren, kann es allerdings dazu kommen, dass Du in Deutschland weiterhin Steuern und Versicherungen bezahlen musst, wenn hier auch Deine Einkünfte erzielt werden. In jedem Fall solltest Du Dich vorher mit Deiner Steuerberatung in Verbindung setzen, um Dich über die Konsequenzen zu informieren.

Krankenversicherungsschutz auf Reisen in Europa: Was du wissen musst

Du musst bei längeren Aufenthalten in anderen europäischen Ländern nicht auf deinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz verzichten. Allerdings richten sich die Leistungen nach den Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Wenn du also beispielsweise auf Reisen in ein anderes europäisches Land gehst, solltest du deine Krankenversicherung dahingehend informieren. Außerhalb der Europäischen Union erlischt dein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz allerdings mit der Verlegung deines Wohnsitzes. Daher ist es ratsam, vorher eine entsprechende private Reisekrankenversicherung abzuschließen, um auf Nummer sicher zu gehen. Dann bist du auch vor Ort gut versorgt und kannst dich auf deine Reise konzentrieren.

Türkeireise für Deutsche: Visum, Aufenthaltserlaubnis & mehr

Du willst in die Türkei reisen und bist deutscher Staatsbürger? Wir erklären dir, was du beachten musst: Deutsche Staatsangehörige dürfen sich bis zu 90 Tagen visumfrei in der Türkei aufhalten. Wenn du länger als 90 Tage bleiben möchtest, solltest du vor der Einreise bei den türkischen Auslandsvertretungen in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese ist in der Regel für ein Jahr gültig und kann verlängert werden. Denke zudem daran, dass du einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit nachweisbarem Rückflugticket bei der Einreise vorzeigen musst.

Daueraufenthalt-EU: Nach 6 Jahren beendet, nach 12 Monaten außerhalb EU vorzeitig

Du hast einen Daueraufenthalt-EU und bleibst innerhalb der Europäischen Union? Dann ist dein Aufenthalt nach 6 Jahren beendet. Solltest du dich jedoch 12 Monate oder länger außerhalb der EU, also in Ländern wie z.B. Kanada, aufhalten, erlischt dein Daueraufenthalt-EU schon früher. Auch in den Ländern Dänemark und Irland gilt das. Achte also darauf, dass du nicht länger als 12 Monate in einem anderen Land verbringst, wenn du nicht deinen Daueraufenthalt-EU verlieren möchtest.

Blaue Karte EU: Bis zu einem Jahr Aufenthalt im Ausland

Das Aufenthaltsgesetz in Deutschland sieht eine Reihe verschiedener Aufenthaltszwecke vor. Mit einer Blauen Karte EU kannst Du Dich bis zu einem Jahr im Ausland aufhalten, ohne dass Dein Aufenthaltstitel erlischt. Im Vergleich dazu ist bei anderen Aufenthaltstiteln die maximale Aufenthaltsdauer in der Regel auf sechs Monate begrenzt. So kannst Du als Inhaber einer Blauen Karte EU länger im Ausland bleiben, ohne dass Dir Deine Rechte aberkannt werden.

Auslandsaufenthalt: Bescheinigung der Ausländerbehörde beantragen!

Du möchtest länger im Ausland bleiben? Dann solltest du vor deiner Abreise unbedingt eine Bescheinigung der Ausländerbehörde beantragen. So kannst du ohne Probleme wieder ins Land einreisen. Es ist aber wichtig, dass du dich darüber im Klaren bist, dass solch ein längerer Auslandsaufenthalt Auswirkungen auf die Gültigkeit deines Aufenthaltstitels haben kann. Diese kannst du aber mit ein bisschen Recherche und dem Besuch der Ausländerbehörde herausfinden.

 Türkische Staatsbürger - Aufenthaltsdauer im Ausland

Vorbereitung für Auslandsaufenthalt: Geld und Versicherungen

Geld und Versicherungen sind für deinen Auslandsaufenthalt sehr wichtig. Deshalb solltest du dich schon ein paar Monate vor deiner Abreise um eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung kümmern. Am besten holst du dir direkt eine Versicherung, die speziell auf Auslandsaufenthalte ausgelegt ist. Wenn du länger als drei Monate im Ausland bleibst, lohnt es sich auch, ein Bankkonto im Zielland zu eröffnen. Auf diesem kannst du deine finanziellen Mittel gesammelt und sicher aufbewahren. Denke aber auch an Bargeld. Am besten nimmst du ausreichend Geld in der Landeswährung mit. So kannst du auf einen Fall vorbereitet sein, falls du mal keinen Zugang zu einem Bankautomaten hast.

Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland: Ausnahmeregelungen & Abkommen

In Deutschland leben laut Mirkozensus etwa 280000 Menschen, die sowohl die türkische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Diese doppelte Staatsbürgerschaft basiert bislang auf Ausnahmeregelungen. Denn in der Regel gilt das Prinzip der Mehrstaatigkeit, das heißt, dass man sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden muss. Doch es gibt einzelne Ausnahmen. So wurden durch ein spezielles Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei diejenigen, die beide Staatsbürgerschaften besitzen, von dieser Regel ausgenommen. Außerdem können auch aus anderen Gründen beide Staatsbürgerschaften beibehalten werden. Zum Beispiel kann eine Person, die beide Nationalitäten besitzt, auch nach dem Erwerb einer zweiten Staatsangehörigkeit beide behalten.

Deutsche Rente im Ausland: Steuern beachten & sparen

Du wohnst im Ausland und beziehst eine deutsche Rente? Dann solltest du aufpassen! Seit 2005 gilt eine neue Regelung: Wenn du eine deutsche Rente erhältst, musst du deine deutschen Einkünfte eventuell in Deutschland versteuern – egal, wo du lebst. In einigen Ländern kannst du sogar Steuern auf deine deutschen Einkünfte sparen. Daher ist es wichtig, dass du deine persönliche Situation kennst und die Steuerregeln in deinem Wohnsitzland beachtest. Lass dich dazu am besten von einem Steuerberater beraten.

Visum für Deutschland: Antrag bei der Botschaft stellen

Du musst ein Visum beantragen, wenn du in Deutschland einreisen möchtest. Dazu kannst du einen Antrag bei der deutschen Botschaft stellen. Dafür brauchst du ein sogenanntes Visum zur Wiedereinreise. Falls dein Reisepass oder dein Aufenthaltstitel verlorengegangen oder gestohlen worden ist, benötigst du zusätzlich ein polizeiliches Verlustprotokoll. Solltest du Fragen zur Visumbeantragung haben, kannst du dich an die deutsche Botschaft wenden. Sie helfen dir gerne weiter und können dich bei der Visumbeantragung unterstützen.

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis: Sicherheit in Deutschland, aber beachte §51 AufenthG

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Du hast eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, auch als Niederlassungserlaubnis bekannt? Das ist super! Damit hast du eine größere Sicherheit, dass du in Deutschland bleiben kannst. Allerdings ist auch diese Erlaubnis nicht vor der Möglichkeit gefeit, erlöschen zu können. Dies ist laut dem Aufenthaltsgesetz (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) der Fall, wenn du ausreist und diese Reise nicht nur vorübergehend ist. Deshalb solltest du dir gut überlegen, ob und wie lange du Deutschland verlässt.

Ausreisepflichtig? So schützt du dich vor einer Abschiebung

Du musst dich vor einer Abschiebung schützen, wenn du ausreisepflichtig bist. Das heißt, wenn du keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hast und auch keine Chance, eine zu bekommen. Eine Aussetzung der Abschiebung kommt dann nicht in Betracht. So musst du ausreisen, auch wenn du die Beabsichtigung hast, einen Deutschen zu heiraten. Leider bietet das allein keinen Schutz vor einer Abschiebung. Es ist also wichtig, dass du dir eine Aufenthaltserlaubnis besorgst, um nicht abgeschoben zu werden. Auf jeden Fall solltest du dich rechtzeitig informieren, was du tun kannst, um eine Abschiebung zu vermeiden.

Doppelte Staatsbürgerschaft: Welche Länder erlauben es?

In vielen Ländern begrüßen sie jedoch die Möglichkeit, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen. Zu ihnen gehören neben den USA und Kanada auch Australien, Russland, Brasilien und viele weitere. Du bist auf der Suche nach einer doppelten Staatsbürgerschaft? Dann schau dir doch mal die Karte an! Dort siehst du, welche Länder eine doppelte Staatsbürgerschaft erlauben. Meistens ist es so, dass du einfach nur einen Antrag stellen und deine Unterlagen einreichen musst. Aber auch hier kann es zu Einschränkungen kommen, deshalb solltest du dich vorher über die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen informieren. Wenn du dann noch alle nötigen Unterlagen vorlegen kannst, steht einer doppelten Staatsbürgerschaft nichts mehr im Wege.

Doppelte Staatsbürgerschaft: Wie Kinder in Deutschland behalten können

Kinder, die nach dem Abstammungsprinzip deutsche Staatsangehörige sind, haben bei ihrer Geburt meistens nicht nur die deutsche, sondern auch die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils. Nach deutschem Recht können sie auf Dauer mehrere Staatsangehörigkeiten behalten. Eine Ausnahme bildet hier lediglich die sogenannte Option, mit der man sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden kann, wenn man mindestens einmal die Volljährigkeit erreicht hat. Diese Möglichkeit ist allerdings freiwillig und entscheidet sich jeder für sich selbst. Im Allgemeinen gilt also, dass ein Kind, das in Deutschland geboren wird, sowohl die deutsche als auch die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils besitzt.

Fazit

Hallo! Als türkischer Staatsbürger kannst du für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen pro Jahr im Ausland bleiben. Wenn du länger bleiben möchtest, musst du beim zuständigen Konsulat ein Visum beantragen. Hoffe, dass dir das weiterhilft!

Du siehst also, dass es für türkische Staatsbürger, die sich im Ausland aufhalten, sehr wichtig ist, ihren Aufenthaltsstatus regelmäßig zu überprüfen und sich über die jeweils geltenden Visabestimmungen zu informieren. So kannst du verhindern, dass du ungewollt über deine erlaubte Aufenthaltsdauer hinaus im Ausland bleibst.

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