Hey du! Wenn du noch unter 18 bist und dich für eine Ausbildung interessierst, dann wirst du sicherlich wissen wollen, wie lange du in der Ausbildung arbeiten darfst. In diesem Artikel werden wir genau erklären, wie lange du als Auszubildender unter 18 Jahren arbeiten darfst und welche Regeln du beim Arbeiten beachten musst. Also, lass uns direkt loslegen!
Azubis unter 18 dürfen nur 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. In der Schule solltest du nicht zu viel verpassen, also ist es wichtig, dass du deine Arbeitszeiten einhältst. Wenn du über 18 bist, darfst du bis zu 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche arbeiten.
Jugendliche Arbeitszeiten: 8 Stunden/Tag, 40 Std/Woche
Du darfst als Jugendlicher nicht mehr als 8 Stunden am Tag und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. In der Regel gilt eine 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag. Diese Regelung ist besonders wichtig, um Dich vor Überforderung und Überlastung zu schützen. Wenn Du jünger als 18 bist, kannst Du nur in Ausnahmefällen mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten. Damit Deine Gesundheit und Dein Wohlbefinden geschützt bleiben, solltest Du Dir regelmäßige Pausen gönnen und darauf achten, dass Du nicht zu lange arbeitest.
Jugendliche: Arbeiten zwischen 15-17 Jahren – 8h/Tag, 40h/Woche
Du als Jugendliche oder Jugendlicher darfst zwischen 15 und 17 Jahren bis zu acht Stunden am Tag arbeiten – zwischen 6 und 20 Uhr. Allerdings gibt es Schutzmaßnahmen, um zu verhindern, dass du übermäßig lange arbeiten musst. So darfst du pro Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten und auch nicht an mehr als fünf Tagen. Es gilt also: Arbeit macht zwar Spaß, aber du solltest auch ausreichend Zeit für deine Freizeitaktivitäten haben.
Minderjährig? So gehst du den Arbeitsvertrag an
Du bist noch minderjährig und möchtest einen Arbeitsvertrag abschließen? Dann benötigst du die Zustimmung deiner Eltern, denn als Minderjähriger bist du rechtlich nicht in der Lage, einen Arbeitsvertrag einzugehen. Meist sind das dein Vater und deine Mutter, die als deine gesetzlichen Vertreter agieren. In der Regel müssen beide Elternteile dem Arbeitsvertrag zustimmen, damit er rechtskräftig wird. Möglicherweise kannst du aber auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes, die Zustimmung eines Elternteils einholen. In diesem Fall solltest du dich jedoch auf jeden Fall an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der dir mit Rat und Tat zur Seite steht.
Minderjährige Auszubildende: Kündigung durch gesetzl. Vertreter*in
Du als minderjährige*r Auszubildende*r kannst nicht selbst kündigen und auch nicht gekündigt werden. Stattdessen ist es der*die gesetzliche*r Vertreter*in, der*die eine Kündigung erklären muss. Dies ist notwendig, da du die notwendige Reife noch nicht hast, um selbst eine solche Entscheidung zu treffen. Es empfiehlt sich daher, dass du dich mit deinem*r gesetzlichen Vertreter*in berätst, wenn es um eine mögliche Kündigung geht.

Arbeiten als Jugendlicher: Wie viel darfst du?
Du weißt sicher, dass Jugendliche besonders geschützt werden müssen, wenn es um die Arbeit geht. Deshalb ist es auch wichtig, dass du als Jugendlicher weißt, wie viel du arbeiten darfst. Und das ist dann auch nochmal ganz anders als bei den Erwachsenen. 15-, 16- und 17-Jährige dürfen höchstens 40 Stunden in der Woche und acht Stunden am Tag arbeiten. Mehr ist nicht erlaubt. Außerdem gilt eine Pause von mindestens 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. So bleibt genug Zeit, um sich zu erholen und sich auf die nächste Arbeitsschicht vorzubereiten.
Jugendarbeitsschutzgesetz: Ausnahmen für Gaststätten- und Schaustellergewerbe
Du hast bestimmt schon einmal davon gehört, dass Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs 1) nur in der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr beschäftigt werden dürfen. Das ist auch grundsätzlich richtig, es gibt allerdings Ausnahme. Eine davon betrifft das Gaststätten- und Schaustellergewerbe. Hier ist es erlaubt, Jugendliche bis 22 Uhr zu beschäftigen. Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn die Arbeit nicht schädlich für die Gesundheit oder die Entwicklung des Jugendlichen ist. Außerdem muss die Arbeit für den Jugendlichen geeignet sein und die regelmäßige Schulzeit nicht beeinträchtigen.
Jugendarbeitsschutzgesetz: 8 Std./Woche, kein späte Arbeit für Jugendliche
Für dich als Jugendlicher unter 18 Jahren ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) wichtig. Denn es schreibt fest, dass du nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten darfst. Außerdem dürfen Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren nicht zu den „normalen“ Arbeitszeiten beschäftigt werden. Sie dürfen also nicht zu später Stunde oder an Wochenenden arbeiten. Des Weiteren darfst du nicht an mehr als 5 Tagen in der Woche arbeiten. Wenn du in einer Ausbildung bist, gelten diese Regelungen natürlich nicht.
Ärztliche Untersuchung für Ausbildung: So gehts!
Du musst, bevor du beginnst zu arbeiten, eine ärztliche Untersuchung absolvieren. Diese muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Beginn der Ausbildung erfolgt sein. Damit der Arbeitgeber weiß, dass du gesund bist, musst du ihm eine Bescheinigung vorlegen (§ 32 JArbSchG). Den Arzt für die Untersuchung kannst du dir selbst aussuchen, es ist also nicht notwendig, dass es der Hausarzt ist. Achte aber darauf, dass die Bescheinigung alle Informationen enthält, die der Arbeitgeber benötigt.
Minderjährige: Arbeitszeiten und Ausnahmen erklärt
Du als Minderjähriger hast einige Beschränkungen, wenn es um deine Arbeitszeiten geht. Grundsätzlich darfst du nicht zwischen 2000 und 600 Uhr arbeiten. Ausnahmen gibt es aber in bestimmten Arbeitsbereichen, in denen frühere oder spätere Arbeitszeiten üblich sind. So können Azubis ab 16 Jahren zum Beispiel schon ab 500 Uhr morgens, über 17-Jährige bereits ab 400 Uhr beschäftigt werden. In manchen Fällen erhältst du sogar einen Nachtzuschlag. Wichtig ist jedoch, dass du deine Arbeitszeiten immer im Blick behältst und dich an die gesetzlichen Bestimmungen hältst.
Jugendarbeitsschutzgesetz: Mindestens 30 Minuten Pause bei 4,5-6h Arbeitstag
Du musst dich als Jugendlicher an die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes halten. Das bedeutet, dass du bei einem Arbeitstag, der zwischen viereinhalb und sechs Stunden dauert, mindestens 30 Minuten Pause machen musst. Wenn du länger als sechs Stunden arbeitest, dann müssen es sogar eine Stunde Pause sein. Erwachsene hingegen müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden nur noch 30 Minuten Pause machen. Somit solltest du als Jugendlicher bei einem längeren Arbeitstag ausreichend Pause machen, um dich ausruhen und erholen zu können.

Pausen für Jugendliche 15-18: Mindestens 30-60 Minuten
Jugendliche im Alter zwischen 15 und 18 Jahren haben Anspruch auf festgelegte Pausen. Diese sollten mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis sechs Stunden und 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden dauern. Außerdem sollten Pausen möglichst so eingeteilt werden, dass sie regelmäßig stattfinden. Dies ist wichtig, damit die Jugendlichen sich regenerieren und ihre Arbeit ordnungsgemäß ausführen können. Zusätzlich sollten sie in dieser Zeit etwas zu essen und zu trinken zu sich nehmen dürfen. Pausen sind eine wichtige Möglichkeit, um den Jugendlichen zu ermöglichen, sich zu entspannen und Energie zu tanken.
Unter 18? Mach Pausen bei langer Arbeitszeit!
Hey, wenn du unter 18 Jahre alt bist und eine Beschäftigung ausübst, die mehr als 4,5 Stunden dauert, musst du mindestens eine halbe Stunde Pause machen. Du kannst dir diese Pause am Stück oder auf mehrere Unterbrechungen über den Tag verteilen. Wenn deine Arbeitszeit 6 oder mehr Stunden beträgt, musst du sogar mindestens eine Stunde Pause machen. Diese Pause solltest du dir wirklich nehmen, denn nur so kannst du dich voll und ganz auf deine Arbeit konzentrieren.
Recht auf Pause: Mehr als 6 Stunden Arbeit? Nehme mind. 30 Min.
Du hast Anspruch auf eine Pause, wenn deine Arbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt. Hierbei musst du mindestens eine halbe Stunde Pause machen. Solltest du mehr als neun Stunden am Tag arbeiten, so musst du mindestens 45 Minuten Pause einlegen. Somit kannst du dich ausruhen und entspannen, damit du deine Arbeit mit neuer Energie fortsetzen kannst. Die Pause muss mindestens 15 Minuten andauern, um als Ruhepause zu gelten.
Azubi-Regelungen: Keine Fünf-Tage-Woche nach Arbeitszeitgesetz
Du bist ein volljähriger Azubi und fragst dich, ob es eine Regelung gibt, die die Fünf-Tage-Woche vorschreibt? Nein, leider gibt es das nicht. Laut Arbeitszeitgesetz ist der Samstag ein ganz normaler Werktag. Das bedeutet, dass Du nach dem Arbeitszeitgesetz an sechs Tagen pro Woche durchschnittlich 48 Stunden arbeiten darfst. Es ist jedoch wichtig, dass Du darauf achtest, dass Deine Arbeitszeiten gesundheitlich verträglich sind und Dein Monatsarbeitszeitkontingent nicht überschritten wird. Wenn Dein Arbeitgeber Dir anbietet, an fünf Tagen pro Woche zu arbeiten, hast Du das Recht dies anzunehmen.
Minderjährig? 8 Stunden Arbeit täglich laut Jugendarbeitsschutzgesetz
Du bist noch nicht volljährig? Keine Sorge, auch dann bist du vor Arbeitsüberlastung geschützt. Laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz darfst du als Minderjähriger nur maximal 8 Stunden täglich arbeiten. Und Überstunden sind für dich als Auszubildenden ebenfalls nicht erlaubt. Damit soll sichergestellt werden, dass du deine Pflichtaufgaben gut erfüllen kannst, ohne dich zu übernehmen. Denn auch wenn du auf eine betriebliche Ausbildung angewiesen bist, soll dein Alltag nicht von deiner Arbeit aufgefressen werden. Und natürlich sollst du auch genug Zeit haben, um dich zu erholen und Freunde zu treffen. Also lass dich nicht überfordern und halte dich an die gesetzlichen Vorgaben.
Job für Jugendliche – Regeln beachten!
Du bist noch nicht volljährig und willst trotzdem einer Arbeit nachgehen? Das ist grundsätzlich möglich, aber die Regeln sind streng. Jugendliche dürfen nämlich nur solche Arbeiten ausführen, die ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten entsprechen. Außerdem dürfen die Jugendlichen nicht in Gefahr gebracht werden. Akkordarbeiten und Fließbandarbeiten mit vorgegebenem Arbeitstempo sind für Dich daher tabu. Auch Arbeiten, die die eigenen körperlichen Kräfte übersteigen, sind verboten. Bleibe also lieber auf der sicheren Seite, denn Arbeitgeber und Eltern müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Gesetzlicher Urlaub für Jugendliche: 27-25 Werktage
Du hast als Jugendlicher Anspruch auf einen gesetzlichen Urlaub. Wenn du zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt bist, dann erhältst du mindestens 27 Werktage. Wenn du zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt bist, dann hast du Anspruch auf mindestens 25 Werktage. Du hast also ein Recht darauf, in jedem Jahr eine gewisse Zeit für dich zu haben und dich zu erholen. Nutze deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch, um dein Wohlbefinden zu steigern und neue Kraft zu tanken.
Pausen während der Arbeit: 30 Minuten nach 6 Stunden
Du hast ein Recht auf Pausen während der Arbeit. Diese Pausen sind nicht Teil der Arbeitszeit und werden deshalb auch nicht bezahlt. Es ist wichtig, dass Du Dir in Deiner Arbeitszeit regelmäßig Pausen gönnst, um Dich zu entspannen und zu erholen. Der Gesetzgeber legt hierfür fest, dass Du eine Pause von mindestens 30 Minuten nach 6 Stunden Arbeit einlegen musst. Diese Pause kannst Du flexibel einteilen, zum Beispiel in zwei Pausen von je 15 Minuten. Die Pausen sind zwar nicht bezahlt, aber sie helfen Dir, Deine Arbeit besser zu erledigen. Denke also daran, Dir regelmäßig Ruhepausen zu gönnen und entspanne Dich ein wenig. Dadurch kannst Du Deine Konzentration verbessern und erhöhst Deine Produktivität.
Azubi Rechte: Gültiger Ausbildungsvertrag & mehr
Als Azubi hast Du einige Rechte, die beachtet werden müssen. Beispielsweise hast Du ein Anspruch auf einen gültigen Ausbildungsvertrag, der von beiden Seiten unterschrieben werden muss. Außerdem hast Du das Recht auf einen qualifizierten Ausbilder, der Dich während Deiner Ausbildung betreut und anleitet. Des Weiteren erhältst Du kostenlose Ausbildungsmittel, wie z.B. Bücher oder Arbeitsmaterialien. Zudem müssen Deine Ausbilder Dir ein realistisches Ausbildungsziel setzen und dieses auch erreichen. Falls nicht, hast Du das Recht, eine Beschwerde einzureichen. Egal welches Problem Du während Deiner Ausbildung hast, Du kannst Dich immer an Deine Ausbilder wenden und Deine Rechte einfordern.
Aufenthaltsregeln für 16- & 17-Jährige in Gaststätten
Wenn dein Kind 16 oder 17 Jahre alt ist, darf es sich zwischen 5 Uhr morgens und 24 Uhr abends in Gaststätten aufhalten. Allerdings musst du in allen anderen Fällen selbst oder eine andere personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person dabei sein. Es ist also wichtig, dass du dein Kind nicht allein lässt, wenn es in einer Gaststätte ist. Verpflichte andere Erwachsene, die dein Kind begleiten, sich an die Regeln zu halten. Schließlich bist du als Elternteil für dein Kind verantwortlich.
Schlussworte
Azubis unter 18 dürfen nicht mehr als acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. An Feiertagen und an Samstagen müssen sie jedoch nur sechs Stunden pro Tag arbeiten. In den Schulferien dürfen sie dann auch länger arbeiten. Wenn du jünger als 16 Jahre bist, gelten sogar noch strengere Arbeitszeitregeln. Da solltest du dich unbedingt nochmal bei deiner Ausbildungsstelle erkundigen.
Du kannst als Azubi unter 18 Jahren nur bis zu 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Es ist wichtig, dass du deine Arbeitszeiten einhältst, um deine Gesundheit und dein Wohlbefinden zu schützen. Außerdem musst du dich an die Jugendarbeitsschutzgesetze halten, um sicherzustellen, dass du während deiner Ausbildung geschützt bist.