Du hast das Gefühl, dass Dein Haus zu klein ist und Du gerne etwas bauen möchtest? Keine Sorge, denn wir werden Dir hier erklären, wie groß Du ohne eine Baugenehmigung bauen darfst. Wir werden Dir auch ein paar nützliche Tipps geben, um sicherzustellen, dass Du alles richtig machst. Also, lass uns anfangen!
Ohne Baugenehmigung darfst du nur kleinere Bauarbeiten durchführen. In der Regel bedeutet das, dass du nur ein Gebäude mit einer Grundfläche von maximal 10 m² und einer Dachfläche von maximal 20 m² errichten darfst, ohne eine Baugenehmigung zu benötigen. Wenn dein Bauvorhaben größer ist, musst du eine Baugenehmigung beantragen.
Unerlaubte bauliche Veränderungen: Anspruch nur innerhalb von 3 Jahren geltend machen
Wenn Du eine unerlaubte bauliche Veränderung an Deinem Haus vorgenommen hast, hast Du einen Anspruch darauf, dass sie rückgebaut wird. Allerdings verjährt dieser Anspruch innerhalb der Regelverjährungsfrist nach 3 Jahren. Dies bedeutet, dass Du die Maßnahme innerhalb dieser Frist einfordern musst, um Deinen Anspruch geltend zu machen. Wenn Du den Anspruch nicht rechtzeitig geltend machst, kannst Du ihn nicht mehr geltend machen und die unerlaubte bauliche Veränderung nicht mehr rückgebaut werden. Wenn Dir also etwas an Deinem Haus auffällt, das Du nicht genehmigt hast, solltest Du unbedingt innerhalb von 3 Jahren dagegen vorgehen. Andernfalls kannst Du keine Ansprüche mehr geltend machen.
Was sind Schwarzbauten? Erfahre mehr über Baugenehmigungen!
Du fragst dich, was Schwarzbauten sind? Schwarzbauten sind Gebäude, die ohne eine Baugenehmigung errichtet werden. In manchen Fällen ist es zwar erlaubt, ein Gebäude ohne Baugenehmigung zu errichten, allerdings wird in der Regel eine Baugenehmigung benötigt. Die Faustregel lautet dazu: Wenn das Bauwerk auf einem Fundament steht, ist die Baugenehmigung erforderlich. Bist du dir unsicher, ob du eine Baugenehmigung benötigst, dann kannst du dich an dein örtliches Bauamt wenden. Dort wird man dir helfen und dich über die geltenden Bauvorschriften informieren.
Was ist ein Schwarzbau? Wie Behörden den Bau entdecken
Du hast vielleicht schon einmal von einem Schwarzbau gehört, aber weißt nicht genau, was das ist? Ein Schwarzbau ist ein Gebäude, das ohne offizielle Genehmigung errichtet wurde. In manchen Fällen werden solche Bauten einfach errichtet, um Geld zu sparen, manchmal auch, um eine tragbare Unterkunft zu schaffen. Leider kann der Bau eines solchen Gebäudes zu ernsthaften Gefahren für diejenigen führen, die darin leben.
Behörden können Schwarzbauten auf verschiedene Weise aufspüren. Einer der effektivsten Wege ist die Nutzung des Internets. Mittlerweile setzen viele Behörden Tools wie Google Maps ein, um zu ermitteln, ob ein Gebäude ohne Genehmigung errichtet wurde. So können sie verdächtige Bauten einfach überprüfen, anstatt sich durch schwere Papierarbeiten arbeiten zu müssen. Mit Hilfe dieser Technologie können sie schneller Untersuchungen durchführen und den Verantwortlichen sofort reagieren.
Ein weiterer Weg, wie Behörden einen Schwarzbau entdecken können, ist, wenn ein Nachbar sich beschwert oder wenn ein Fahrzeug an dem Gebäude vorbeifährt. In diesem Fall wird meist ein offizieller Besuch vor Ort durchgeführt, um den Verdacht zu überprüfen. Auch wenn ein Bürger Hinweise auf einen Schwarzbau meldet, können die Behörden weitere Nachforschungen anstellen, um festzustellen, ob ein solches Gebäude vorliegt.
Schwarzbauten: Wann kann man Ordnungsstrafen verhängen?
Du hast vielleicht schon mal davon gehört: Geduldete Schwarzbauten. Damit sind Bauten gemeint, die ohne die nötigen Genehmigungen errichtet wurden. Nun kann es passieren, dass nach Ablauf einer Verjährungsfrist ein Bauwerk nicht mehr abgerissen werden kann. Dies ist in der Verordnung über die Bevölkerungsbauwerke vom 08.11.1984 im § 11 Abs. 1 festgehalten. Allerdings können auch nach Ablauf der Frist Ordnungsstrafen verhängt werden. Wenn Du also ohne die nötigen Genehmigungen ein Bauwerk errichtest, kann das zu empfindlichen Strafen führen. Sei also vorsichtig und achte auf die geltenden Bestimmungen – auch wenn das Bauwerk nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr abgerissen werden kann.
Bauaufsichtsbehörde bei Schwarzbauten: Abriss, Geldbuße, Beschlagnahme
Grundsätzlich ist es so, dass die Bauaufsichtsbehörde bei aufgedeckten Schwarzbauten immer einschreitet. Der Abriss ist die schwerste Maßnahme, die verhängt werden kann, aber auch eine Geldbuße oder die Beschlagnahme des Bauproduktes können in Betracht kommen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Beschlagnahme der Fenster, der Möbel oder sogar des Rohbaus handeln. Wichtig ist, dass die Beschlagnahme auf das Bauprodukt beschränkt wird.
Ist mein Haus ein Schwarzbau? Wichtige Tipps zur Prüfung
Du wirst wissen wollen, ob Dein Haus ein Schwarzbau ist oder nicht. Wichtig ist, dass Schwarzbauten auch dann nicht automatisch Bestandsschutz erlangen, wenn sie bereits seit vielen Jahren bestehen und niemand durch ihre Existenz gestört wurde. Es ist daher unerlässlich, dass Du Dich vor dem Kauf oder Bau eines Hauses über die Bauvorschriften und Genehmigungen informierst, die für das betreffende Land gelten. Stelle sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen erteilt wurden und das Haus allen gesetzlichen Vorschriften entspricht. Du solltest auch berücksichtigen, dass ein Schwarzbau nicht nur gesetzlich, sondern auch ethisch und moralisch unangemessen ist. Jeder Bürger sollte sich daran erinnern, dass die Einhaltung dieser Gesetze dazu beiträgt, die Gemeinschaft zu schützen und zu stärken.
Grundstückseigentümer müssen Rückbaukosten tragen – Bußgeld droht
Du hast eine Schwarzbaute errichtet und die Behörde hat den Rückbau angeordnet? Dann musst du dich darauf einstellen, dass du die Kosten für den Rückbau tragen musst. In der Regel werden diese Kosten, die durch den Rückbau entstehen, vom Grundstückseigentümer getragen.
Das bedeutet, dass du als Grundstückseigentümer in der Pflicht bist, die Kosten für den Rückbau zu tragen. Solltest du die Kosten nicht aufbringen, kann die Behörde ein Bußgeldverfahren gegen dich einleiten. Dies kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen und in schlimmeren Fällen kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen. Ziehe also unbedingt deine Kosten in Betracht und überweise das Geld an die Behörde, um weitere unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.
Errichte Deinen Schuppen sicher: Baugenehmigung einholen!
Du planst einen Geräteschuppen zu errichten? Dann solltest Du beachten, dass Du Deinen Schuppen nur dann ohne eine Baugenehmigung errichten kannst, wenn Du die Vorgaben der Bauordnung und Grenzbebauung sowie die erforderlichen Abstände einhältst. Außerdem darf die Grundfläche Deines Schuppens 10 Quadratmeter nicht überschreiten und er muss einstöckig sein. Damit Du von vornherein auf der sicheren Seite bist, empfehlen wir Dir, eine Baugenehmigung einzuholen. So kannst Du sicher sein, dass Dein Geräteschuppen alle Regeln einhält und Dir später keine Probleme bereitet.
Terrassenüberdachungen bis 50 m²: Verfahrensfrei ohne Baugenehmigung
Ein Terrassendach mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 4,5 m Tiefe ist verfahrensfrei Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei Überdachungen ebenerdiger Terrassen mit bis zu 50 m² Fläche bedürfen keiner Baugenehmigung – Ausnahme: im Außenbereich befindliche Gebäude.
Wintergarten bauen: Genehmigung nur bei über 30 m² erforderlich
Du möchtest einen Wintergarten anbauen? Wunderbar! Eine Baugenehmigung ist dafür aber nur dann notwendig, wenn die Terrassenfläche mehr als 30,00 m² beträgt. Auch die Auskragung der Überdachung darf nicht mehr als 3,00 Meter betragen. Den Abstand vom Gebäude musst du von der Außenkante der Gebäudeaußenwand aus messen. Bedenke aber, dass du auch einige andere Richtlinien beachten musst, wie zum Beispiel die Dacheindeckung und die Lärmbelastung. Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du den Wintergarten mit einem guten Gefühl bauen!
Terrasse überdachen: Bauantrag & Baugenehmigung einholen
Du möchtest deine Terrasse überdachen? Dann solltest du zuerst schauen, ob du eine Anbaumaßnahme an einem bestehenden Objekt in Betracht ziehen kannst. Wenn du eine freistehende Terrassenüberdachung anstrebst, musst du meist einen Bauantrag beim zuständigen Bauamt einreichen. Hierbei ist zu beachten, dass je nach Bundesland und Kommune unterschiedliche Vorschriften und Regelungen gelten. Zudem kann es sein, dass du eine Baugenehmigung einholen musst, bevor du mit dem Bau beginnen kannst. Informiere dich daher am besten vorab beim Bauamt, was du für dein Vorhaben alles benötigst.
Wo sind meine Baupläne? So findest Du sie!
Du hast ein Haus gekauft und würdest gerne wissen, wo die Baupläne sind? Keine Sorge, das ist ganz einfach. Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Hauseigentümers, alle wichtigen Unterlagen wie Baupläne aufzubewahren. Sollten diese bei deinem Hauskauf nicht vorhanden sein, kannst du jederzeit Kontakt mit dem zuständigen Bauamt aufnehmen. Dort kannst du gegen eine kleine Gebühr eine Kopie der Pläne bekommen. Dazu gibt es in der Regel ein spezielles Formular, das du ausfüllen musst. Einige Bauämter bieten auch online ein Portal an, über das du die Unterlagen anfordern kannst. So hast du deine Baupläne schnell und einfach in der Hand.
Grundstück als unbebaut oder bebaut? Hier ist die Antwort!
Du fragst dich, ob dein Grundstück als unbebaut oder bebaut gilt? Unbebaut ist es, wenn sich keine brauchbaren Gebäude darauf befinden. Da die Gartenlaube sogar in Leichtbauweise errichtet wurde, zählt auch sie als benutzbares Gebäude und das Grundstück ist somit bebaut. Um zu wissen, ob dein Grundstück als unbebaut oder bebaut gilt, solltest du dir also genau ansehen, welche Gebäude darauf befinden.
Gartenhaus bauen ohne Nachbarn-Zustimmung: Ja möglich!
Du brauchst die Zustimmung deiner Nachbarn, wenn du ein Gartenhaus direkt an der Grundstücksgrenze bauen willst? Nicht unbedingt! Natürlich musst du dazu die Vorgaben des Bebauungsplans bzw. der jeweiligen Landesbauordnung einhalten, aber dann ist die Zustimmung deiner Nachbarn nicht mehr notwendig. Soll es ein kleines Gartenhäuschen sein, das du auf dem Grundstück errichten möchtest? Dann musst du dir keine Sorgen machen, dass du die Zustimmung deiner Nachbarn brauchst. Trotzdem solltest du bei der Planung deines Gartenhauses die Grenzabstände einhalten, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.
Stelzenhaus oder Spielturm im Garten – Keine Genehmigung nötig!
Du möchtest deinen Kindern ein Stelzenhaus oder einen Spielturm im Garten aufstellen? Dann kannst du das ganz problemlos tun, ohne dass du dafür eine Genehmigung beantragen musst. Laut den Bauordnungen der Länder sind Kinderspielgeräte, die im Garten privat genutzt werden, nicht als genehmigungspflichtige Bauwerke eingestuft. Dank unseres vielfältigen Angebotes findest du auf jeden Fall das Richtige für deine Kleinen. Lass ihnen eine Freude machen und schaffe ihnen eine tolle Spielwelt!
Verkaufe deine Immobilie ohne Baugenehmigung? Achtung!
Du willst deine Immobilie verkaufen, aber hast keine Baugenehmigung? Dann solltest du unbedingt aufpassen! Denn laut Fachanwalt Behrens haftest du bei arglistiger Täuschung, wenn du den Käufer nicht darauf hinweist. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es also wichtig, dass du beim Verkauf ehrlich bist und auf fehlende Baugenehmigungen hinweist. So kannst du unangenehme Folgen für dich und deinen Käufer vermeiden.
Hauskauf ohne Baugenehmigung: Möglichkeiten als Käufer
Insbesondere dann, wenn der Käufer erst nach Vertragsschluss Kenntnis von einer fehlenden Baugenehmigung erlangt. In diesem Fall kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder den Vertrag anfechten.
Du hast ein Haus gekauft, aber erst nach Vertragsschluss hast Du erfahren, dass für das Gebäude keine Baugenehmigung vorliegt? Dann hast Du ein Problem, denn der Verkauf eines Hauses ohne Baugenehmigung stellt einen Sachmangel dar. In diesem Fall hast Du als Käufer die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern oder den Vertrag anzufechten. Dazu solltest Du die Gründe für den Sachmangel schriftlich belegen und dem Verkäufer mitteilen. Wenn Du einverstanden bist, kannst Du auch eine Zahlungserleichterung vereinbaren.
Terrassenüberdachung in Hamburg: Genehmigungsfrei bis 30qm
Du möchtest eine Terrassenüberdachung in Hamburg bauen? Dann musst Du einiges beachten. Die Überdachung darf eine Fläche von bis zu 30 Quadratmetern und eine Tiefe von drei Metern haben – dann ist sie in Hamburg genehmigungsfrei. Aber Achtung: Der Abstand zu Nachbargrundstücken muss mindestens 2,5 Meter betragen, damit Deine Terrassenüberdachung kein Ärgernis für Deine Nachbarn ist. Wenn Du dann noch darauf achtest, dass Du die nötigen Bauvorschriften einhältst, steht einer Überdachung Deiner Terrasse nichts mehr im Wege. Viel Spaß beim Bauen!
Schwarzbau errichten? Fünf Jahre Bestandsschutz!
Du musst dir keine Sorgen machen, wenn du einen Schwarzbau errichtet hast. Es gibt keine Verjährungsfrist, die irgendwann für einen Bestandsschutz sorgen würde – auch nicht, wenn das Gebäude schon seit Jahrzehnten im Grundbuch steht. Allerdings gibt es einen kleinen Lichtblick: Nach fünf Jahren darf die Bauaufsichtsbehörde den Abriss des Gebäudes nicht mehr verlangen. Wenn du also einen Schwarzbau errichtet hast, musst du nach fünf Jahren nicht mehr befürchten, dass du ihn wieder abreißen musst.
Fazit
Ohne Baugenehmigung darfst du ein Gebäude bis zu einer Größe von 10 Metern bauen, die sogenannte Vorhabengröße. Wenn du mehr bauen willst, musst du eine Baugenehmigung beantragen.
Du solltest immer eine Baugenehmigung einholen, bevor du ein Bauprojekt beginnst, da du sonst möglicherweise Gebühren und Strafen zahlen musst. So kannst du sicherstellen, dass du auf der sicheren Seite bist und keine unerwarteten Kosten hast.