Na, du hast also vor, eine Garage zu bauen und fragst dich, wie groß sie sein darf, ohne dass du eine Baugenehmigung brauchst? Keine Sorge, ich erkläre dir, worauf du achten musst.
Ohne eine Baugenehmigung darf die Garage in Deutschland maximal eine Grundfläche von 30 Quadratmetern haben. Außerdem darf die Garage nicht höher als 4 Meter sein und die Wandstärke muss mindestens 15 Zentimeter betragen.
Verjährungsfrist für Schwarzbauten: Kein Bestandsschutz
Es gibt leider keine Verjährungsfrist für Schwarzbauten und dadurch erhalten sie nicht automatisch Bestandsschutz. Selbst wenn das Bauwerk schon seit Jahrzehnten im Grundbuch steht, spielt das keine Rolle. Es gibt aber einen kleinen Lichtblick: Nach fünf Jahren kann die Bauaufsichtsbehörde nicht mehr verlangen, dass der Bauherr das Gebäude wieder abreißt. Allerdings bleibt auch nach Ablauf dieser Frist die Unregelmäßigkeit bestehen, zu der es bei der Errichtung gekommen ist. In solchen Fällen müssen die Bauherren häufig eine Genehmigung nachträglich beantragen, um den Bestandsschutz zu erhalten.
Rückbau unerlaubter baulicher Veränderungen: 3 Jahre Regelverjährungsfrist
Bei der unerlaubten baulichen Veränderung an einem Gebäude kann es sein, dass du innerhalb von 3 Jahren einen Anspruch auf Rückbau hast. Die Regelverjährungsfrist beträgt in der Regel 3 Jahre. Wenn du also innerhalb dieser Frist keinen Anspruch auf Rückbau geltend machst, verfällt dieser automatisch. Daher ist es wichtig, dass du deine Rechte frühzeitig wahrnimmst. Falls du Bedenken hast, dass die ungenehmigte bauliche Veränderung nicht rechtens ist, solltest du schnell handeln. Sei dir bewusst, dass du nicht ewig Zeit hast, deinen Anspruch geltend zu machen. Wenn du dir unsicher bist, wie du vorgehen kannst, solltest du dich an einen Anwalt wenden.
Garage bis zu 3m Höhe ausbauen – Bundeslandregeln beachten
Du musst die Höhe Deiner Garage nicht zwangsläufig auf drei Meter begrenzen. In den meisten Bundesländern darfst Du die Wandhöhe Deiner Garage bis zu einer mittleren Höhe von maximal drei Metern ausbauen. Um zu ermitteln, ob Deine Garage über unterschiedliche Höhen verfügt, kannst Du das Satteldach als Orientierungshilfe heranziehen. In diesem Fall berechnest Du die mittlere Höhe durch die Addition von höchstem Punkt und niedrigster Höhe, geteilt durch zwei. Achte darauf, dass Du die Größe Deiner Garage entsprechend der jeweiligen Vorschriften Deines Bundeslandes anpasst. So stellst Du sicher, dass Du nicht unerlaubt bauen musst.
Grenzbebauung: Maximale Höhe, Garagen & Genehmigungen
Du musst dir bei der Grenzbebauung einiges beachten. Pro Grundstücksgrenze darfst du höchstens 9 m bauen und an alle Grundstücksgrenzen zusammen nicht mehr als 15 m. Garagen sind grundsätzlich genehmigungsfrei, sofern sie nicht über eine Grundfläche von 30 m² hinausgehen. Dabei gilt es aber zu beachten, dass einzelne Bundesländer eigene Regelungen bezüglich der Grenzbebauung haben können. Daher solltest du dich vorher bei deinem zuständigen Bauamt erkundigen, ob es spezielle Richtlinien gibt.
Garage kaufen: Mindestabmessungen und Feuerwiderstand beachten
Du hast vor, dir eine Garage zuzulegen? Dann solltest du dir vorher unbedingt die Garagenverordnung anschauen. Hier sind die Mindestabmessungen, die ein Stellplatz haben muss, eindeutig festgelegt: 5,0 m Länge und 2,30 m Breite. Wenn du Wände einziehst, musst du noch 10 cm Breite pro Seitenwand hinzurechnen. Wichtig ist auch, dass die Wände und Decken der Garage keinen Feuerwiderstand haben müssen. So kannst du sicher sein, dass du allen gesetzlichen Vorschriften entsprichst.
Bauanleitung: Einstöckigen Geräteschuppen ohne Baugenehmigung bauen
Du willst einen Geräteschuppen bauen, aber du hast keine Ahnung, ob du dafür eine Baugenehmigung brauchst? Mach dir keine Sorgen, denn grundsätzlich gilt: Wenn du die Richtlinien der Bauordnung und der Grenzbebauung einhältst sowie die erforderlichen Abstände, kannst du einen einstöckigen Schuppen mit einer Grundfläche von 10 Quadratmetern errichten, ohne eine Baugenehmigung zu beantragen. Allerdings solltest du beachten, dass du das Gebäude nur als Abstellraum oder einen ähnlichen Zweck verwenden darfst. Außerdem ist es wichtig, dass du die notwendigen Abstände zu Nachbargrundstücken einhältst.
Garage bauen: Baugenehmigung je nach Bundesland
Du hast vor, in deinem Garten eine Garage zu bauen? Dann musst du je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen beachten. In Nordrhein-Westfalen benötigst du für eine Grenzgarage in jedem Fall eine Genehmigung. In anderen Bundesländern wie Hessen, Sachsen und Thüringen musst du hingegen nicht zwingend eine Baugenehmigung einholen, wenn die Grundfläche und Mauerhöhe bestimmte Maße nicht überschreiten. Achte also unbedingt darauf, die Regelungen deines Bundeslandes zu kennen, bevor du eine Garage errichtest.
Grundsteuer B: So berechnest Du die Grundsteuer für Dein Gartenhäuschen
Falls Dein Gartenhäuschen eine überdachte Fläche von mehr als 24 Quadratmetern hat, dann muss es als Wohngrundstück kategorisiert werden und fällt somit in die Kategorie der Grundsteuer B. Auch Anbauten und Schuppen, die weniger als einen Meter von Deiner Gartenlaube entfernt stehen, müssen in die Berechnung mit einbezogen werden. Es lohnt sich also, einen Blick auf die Maße Deines Gartenhäuschens zu werfen, um sicherzugehen, dass die Grundsteuer korrekt berechnet wird.
Wie wird die Grundsteuer für Garagen berechnet?
Du fragst dich, wie die Grundsteuer für Garagen berechnet wird? In den meisten Bundesländern wird für Einzelgaragen ein Einheitswert von 5 Euro angesetzt. Auch für andere Bauwerke, wie z.B. Tiefgaragen, ist die Stellplatz-Regelung ausschlaggebend. Hierbei ist es nicht die Größe der Garage, die entscheidend ist, sondern vielmehr die Anzahl der darin befindlichen Parkplätze. Dieser Wert wird dann in der Grundsteuer-Berechnung herangezogen.
Garage bauen: Abstellort für Kraftfahrzeuge oder mehr?
Du hast eine Garage in deinem Garten gebaut und überlegst, was du damit anfangen kannst? Die Antwort ist eindeutig: In erster Linie ist die Garage dazu da, um darin Kraftfahrzeuge abzustellen. Damit ist klar, dass du diese nicht als Büro, Abstellkammer oder ähnliches nutzen darfst. Wenn du eine Baugenehmigung für deine Garage erhältst, ist es dir lediglich erlaubt, eine Garage zu bauen und diese auch nur als solche zu nutzen. Falls du aber eine andere Nutzung als Abstellen von Kraftfahrzeugen vorhast, solltest du dich vorab informieren, ob diese Nutzung auch erlaubt ist.
Garage: Nutzfläche für Auto, Fahrräder & mehr
Klar, eine Garage gehört nicht zu den Wohnflächen. Sie ist eindeutig eine Nutzfläche. Damit meinen wir einen Raum, der für andere Zwecke genutzt und nicht zum Wohnen gedacht ist. In einer Garage kannst du zum Beispiel dein Auto unterstellen, deine Fahrräder abstellen oder Gartenmöbel und andere Dinge lagern. Dadurch ist sie ein sehr vielseitiger und praktischer Teil eines Hauses.
Bau einer Außen-Garage: Erfahre, worauf du achten musst
Du möchtest eine Garage bauen, aber du weißt nicht, ob du dich an die gesetzlichen Vorschriften halten musst? Wir können dir helfen. Was genau versteht man unter einer Außen-Garage? Gemeint ist eine Garage, die nicht innerhalb einer Ortschaft steht. Oft wird versucht, solch ein Projekt zu realisieren, aber ohne die richtige Baugenehmigung scheitern die meisten daran. Aber woran liegt das? Es kommt darauf an, ob die Garage den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ob und welche Auflagen hierzu erfüllt werden müssen, können wir dir erklären. Wir zeigen dir, worauf du achten musst und was du beachten solltest.
Unterschied zwischen Großraum-Garage & Doppelgarage: Größe & Innenraum
Du fragst dich, was der Unterschied zwischen einer Großraum-Garage und einer Doppelgarage ist? Es ist ganz einfach: Bei einer Doppelgarage hast du zwei Garagentore, die dein Auto schützen. Wenn du aber eine Großraum-Garage (auch Eintorgarage genannt) hast, hast du nur ein Tor, das eine Einfahrtsbreite von bis zu 5,50 m hat. Es ist also etwas schmaler als bei einer Doppelgarage, dafür hast du aber mehr Platz im Inneren. Deshalb ist eine Großraum-Garage vor allem für Leute interessant, die ein größeres Auto besitzen oder gerne mehr Platz in der Garage haben möchten.
Garage: Mindestbreite 2,5 Meter, bis zu 4 Meter möglich
Typischerweise hast Du eine Einzelgarage in den Maßen 3 x 6 Meter, aber es ist auch möglich, dass sie etwas breiter ist. Die Mindestbreite in der Außenabmessung liegt bei 2,5 Metern. Solltest Du mehr Platz für Dein Auto und weitere Dinge benötigen, kannst Du die Breite auf bis zu 4 Meter erhöhen. So hast Du in Deiner Garage neben dem Stellplatz für Dein Auto auch noch zusätzlichen Stauraum.
Anlage Grundstück: Anzahl Garagen/Parkplätze für Steuerbemessung angeben
In der Grundsteuererklärung (Anlage Grundstück) ist für Wohngrundstücke im Bundesmodell anzugeben, wie viele Garagen, Tiefgaragen- und Parkplätze zur wirtschaftlichen Einheit gehören. Dieser Nachweis ist wichtig, um die Steuerbemessungsgrundlage zu ermitteln. Deshalb musst du in deiner Erklärung angeben, wie viele Parkplätze, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze in deinem Grundstück enthalten sind. Auch wenn du keine eigene Garage oder Parkplätze besitzt, solltest du die Anlage Grundstück dennoch ausfüllen und die Anzahl der Garagen- und Parkplätze mit 0 angeben. So kannst du sicher sein, dass deine Steuerbemessungsgrundlage richtig berechnet wird.
Lagerraum einrichten: Rechtsvorschriften beachten!
Du musst aufpassen, wenn Du einen Lagerraum anlegen möchtest! Wenn Du in Deutschland einen Lagerraum einrichten möchtest, musst Du Dich an gewisse Rechtsvorschriften halten. Denn es gibt einen Unterschied zwischen Garagen und Lagerräumen. Wenn Du in Deiner Garage Möbel stehen hast, wird sie juristisch betrachtet zu einem Lagerraum, was eine Änderung der Nutzung darstellt. Diese muss aber genehmigt werden, sonst ist sie nicht erlaubt. Sei also vorsichtig und informiere Dich über die geltenden Rechtsvorschriften, bevor Du einen Lagerraum anlegst.
Unbebaute Grundstücke: Was sind sie?
Du fragst Dich, was ein unbebautes Grundstück ist? Unbebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich keine Gebäude befinden, die man nutzen kann. Selbst eine Gartenlaube, die in Leichtbauweise errichtet wurde, stellt in rechtlicher Hinsicht ein benutzbares Gebäude dar. Daher ist es wichtig, bei der Beurteilung eines Grundstücks zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken zu unterscheiden. Ein Grundstück kann durch verschiedene Faktoren bebaut werden, wie zum Beispiel Bauwerke, die für die Erbringung von Dienstleistungen, Gewerbe oder Wohnzwecke genutzt werden. Auch können Gebäude, die als Schutz vor Naturgewalten wie Wind, Schnee und Hagel gebaut wurden, als bebaute Grundstücke bewertet werden.
Gartenhaus bauen: Regeln, Umsetzung & Nachbarschaft
Willst du auf deinem Grundstück ein Gartenhaus bauen? Dann solltest du wissen, dass du auf die Zustimmung deiner Nachbarn nicht angewiesen bist, wenn du die Vorgaben des Bebauungsplans bzw. der jeweiligen Landesbauordnung einhältst. Erfüllst du diese, ist es auch kein Problem, wenn das Gartenhaus direkt an der Grundstücksgrenze errichtet wird. Wichtig ist aber, dass du dich vorher informierst, welche Vorschriften für einen solchen Bau gelten. Einige Bundesländer haben hier unterschiedliche Regelungen. Außerdem solltest du dich auch über die örtlichen Gegebenheiten informieren, damit du eine bauliche Umsetzung findest, die allen Seiten gerecht wird.
Entdecken von Schwarzbauten mithilfe von Google Maps
Du hast vielleicht schon mal von einem Schwarzbau gehört. Hierbei handelt es sich um ein Gebäude, das ohne die erforderliche Genehmigung errichtet wurde. Wie die Behörden solche Gebäude entdecken, ist eine gute Frage. Meist erfahren sie durch Zufall davon, wenn jemand vorbeifährt oder ein Nachbar sich beschwert. Doch mittlerweile wird auch immer häufiger von den Baubehörden selbst ein Schwarzbau über den Online-Dienst Google Maps entdeckt. Hier werden Bilder von Satelliten eingesetzt, um Gebäude zu identifizieren, die nicht genehmigt wurden. Das kann ein sehr effektives Werkzeug sein, um illegale Gebäude aufzuspüren.
Geduldete Schwarzbauten: Verjährungsfristen beachten!
Du hast vielleicht schon mal etwas von Schwarzbauten gehört. Dies sind Gebäude, die ohne eine Baugenehmigung errichtet wurden und nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Laut der Verordnung über die Bevölkerungsbauwerke vom 08.11.1984 können nach Ablauf der Verjährungsfrist nach der Errichtung des Bauwerkes keine Abrissverfügungen mehr erlassen werden. Allerdings können noch Ordnungsstrafen verhängt werden.
Das bedeutet, dass diese Gebäude, die früher illegal errichtet wurden, jetzt als geduldete Schwarzbauten gelten. Natürlich ist es ratsam, eine Baugenehmigung einzuholen, bevor man ein Gebäude errichtet, da andernfalls Ordnungsstrafen drohen. Aber wenn man ein Gebäude ohne Genehmigung errichtet hat, kann man sich auch ein wenig erleichtert fühlen, wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist.
Zusammenfassung
Ohne eine Baugenehmigung darf die Garage in Deutschland in der Regel nicht größer als 3 m hoch, 5 m breit und 10 m lang sein. Wenn die Garage näher an einer Straße steht, sollte die Länge nicht mehr als 5 m betragen. Wenn Du also eine Garage bauen möchtest, die größer ist als diese Angaben, dann musst Du eine Baugenehmigung beantragen.
Du solltest wissen, dass die Größe einer Garage ohne Baugenehmigung in Deutschland sehr stark von den jeweiligen Landesgesetzen abhängt. Es ist also wichtig, dass du dich vor dem Bau deiner Garage über die Regeln in deinem Bundesland informierst, um sicherzustellen, dass du alles richtig machst. Auf diese Weise kannst du sicher sein, dass du keine Strafen zahlen musst und dass deine Garage den geltenden Regeln entspricht.