Du hast dich vielleicht schon mal gefragt, wer beauftragter werden darf? Oder du hast vielleicht sogar schon mal versucht, Beauftragter zu werden? Dann bist du hier genau richtig! Hier erfährst du, wer beauftragter werden darf und welche Anforderungen es dafür gibt.
Jeder kann beauftragt werden, solange er das nötige Fachwissen hat. Es kann jede Person sein, die eine bestimmte Aufgabe erfüllen kann und über die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügt. Es gibt keine bestimmten Kriterien, aber es ist wichtig, dass die Person die richtige Qualifikation hat, um den Auftrag zu erfüllen.
BEM Beauftragter: Verantwortung für Inklusion & Barrierefreiheit
Der BEM Beauftragte ist eine wichtige Funktion im Unternehmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die Anliegen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt und umgesetzt werden. Er oder sie ist meist eine Führungskraft aus dem Personalwesen oder der Leiter des betrieblichen Gesundheitsmanagements in Großunternehmen. Sein oder ihr Ziel ist es, betriebliche Prozesse und Strukturen so zu gestalten, dass sie Inklusion und Barrierefreiheit fördern. Darüber hinaus arbeitet der BEM Beauftragte mit einem Zusammenschluss aus Betriebs- bzw. Personalrat, Inklusions- und Schwerbehindertenvertretungen zusammen, auch als Integrationsteam bekannt. Gemeinsam werden Maßnahmen erarbeitet, die eine echte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglichen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Kommunikation, Experten & Bedürfnisse
Diese können die Mitarbeiter dabei unterstützen, ihre speziellen Bedürfnisse anzugeben und bei der Umsetzung der Maßnahmen zu helfen. So kann jeder Mitarbeiter seinen individuellen Beitrag zur Umsetzung des BEM leisten und das Unternehmen profitiert durch eine höhere Motivation und ein positives Arbeitsklima. Damit das BEM gelingen kann, ist es wichtig, dass eine regelmäßige Kommunikation und ein offenes Ohr für die Bedürfnisse der Mitarbeiter gewährleistet ist. Auch die Einbindung von externen Experten, bei Bedarf, kann dabei hilfreich sein. Letztendlich ist es das Ziel, dass jeder Mitarbeiter das Beste aus seiner Arbeit machen kann und das Unternehmen so einen Wettbewerbsvorteil erhält.
Arbeitssicherheit: Experten & Beratung für Arbeitnehmer*innen
Als Arbeitnehmer*in hast Du viele Möglichkeiten, Dich bei Deiner Arbeitssicherheit beraten zu lassen. Einige Experten, die Dir hierbei zur Seite stehen können, sind zum Beispiel Arbeitsmediziner*innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder externe Stellen wie das Integrationsamt, Rehabilitationsträger oder Einrichtungen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation. Auch der Integrationsfachdienst kann Dir bei Deiner Berufswahl behilflich sein und Dir bei der Umsetzung Deiner beruflichen Ziele unterstützend zur Seite stehen. So kannst Du sicherstellen, dass Deine Arbeitssicherheit gewährleistet ist.
Einbeziehung des Arbeitgebers beim BEM-Verfahren – Einschaltung der Arbeitnehmervertretung
Du musst beim BEM-Verfahren unbedingt deine*n Arbeitgeber*in und die berechtigte Person einbeziehen. Wenn es eine Arbeitnehmervertretung gibt (z.B. einen Betriebsrat oder eine Schwerbehindertenvertretung), solltest du sie möglichst früh einschalten. So kannst du sicherstellen, dass dein Anliegen angemessen bearbeitet wird.

Betriebliche Eingliederungsmanagement: Teilnahme freiwillig & Ideen einbringen
Du als Arbeitnehmer hast keine rechtliche Verpflichtung, an einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) teilzunehmen. Es ist Dir überlassen, ob und welche betrieblichen Stellen, wie den Betriebsrat, Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung, an dem BEM beteiligt werden sollen. Möchtest Du Dich an einem BEM beteiligen, dann kannst Du Deine Vorschläge und Ideen in die Diskussion einbringen. So kannst Du dazu beitragen, dass Dein BEM effektiv und erfolgreich umgesetzt wird.
BEM-Akte anlegen und zeitlich befristet führen: Arbeitsplatzkonzept
Du musst im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements eine BEM-Akte anlegen und zeitlich befristet führen. Diese muss räumlich und physisch von deiner Personalakte getrennt sein. Der Fallmanager ist hierfür verantwortlich und erstellt ein individuelles Arbeitsplatzkonzept, das an die Bedürfnisse des Arbeitnehmers angepasst ist. Dieses Konzept soll Mitarbeitern helfen, ihre Aufgaben besser zu bewältigen und ihnen dabei unterstützend zur Seite stehen. Es ist für den Arbeitgeber äußerst wichtig, die BEM-Akte regelmäßig zu aktualisieren, sodass sie immer auf dem neuesten Stand ist. So kannst du als Arbeitnehmer eine bessere und längerfristige Rehabilitation erhalten.
Erfahre Mehr über Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Du möchtest mehr über das BEM wissen? Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sollen Beschäftigte, die seit mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, wieder in den Arbeitsprozess integriert werden. Es wird dabei besonders darauf geachtet, dass die betroffenen Arbeitnehmer*innen möglichst lange ihren Arbeitsplatz behalten können. Dazu werden ihnen beispielsweise neue Arbeiten zugeteilt, die auf ihre gesundheitlichen Einschränkungen abgestimmt sind. Zudem können sie auch ärztliche Behandlungen oder therapeutische Maßnahmen erhalten.
Bei der Umsetzung des BEM ist ein regelmäßiger Austausch und eine gute Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Betriebsarzt, Schwerbehindertenvertretung und dem betroffenen Arbeitnehmer*in unerlässlich. In den meisten Fällen wird das BEM vom Betriebsrat initiiert, es sei denn, der Arbeitnehmer lehnt diese Unterstützung ab.
BEM: Betriebsrat muss Einverständnis des Arbeitnehmers haben
Der Arbeitgeber ist beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, den Arbeitnehmer und dessen Interessenvertretungen, wie z.B. den Betriebsrat, zu beteiligen. Dabei ist es aber unbedingt erforderlich, dass der Arbeitnehmer sein Einverständnis zur Beteiligung des Betriebsrates erklärt, denn die Teilnahme des Betriebsrates gegen den Willen des Arbeitnehmers ist nicht möglich. Es ist jedoch wichtig, dass der Betriebsrat in das BEM einbezogen wird, denn nur so kann eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden.
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Wie kann ich Unterstützung erhalten?
Du hast Fragen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)? Dann kannst du dich vertrauensvoll an deine betriebliche Interessenvertretung oder das Integrationsteam wenden. Sie können dir bei der Umsetzung des BEM beratend zur Seite stehen. Außerdem können dir Fachkräfte für Arbeits- und Betriebsmedizin, die Reha- und Sozialversicherungsträger, Integrationsämter/Inklusionsämter und weitere externe Fachstellen bei der Umsetzung des BEM helfen. Eventuell können sie dir auch bei der Einrichtung einer betrieblichen Rehabilitation oder weiteren Maßnahmen zur Eingliederung unterstützen.
Unterstützung bei Arbeitsproblemen: Nutze Dein Recht!
Du hast Anspruch auf Unterstützung bei Arbeitsproblemen. Für den Fall, dass Dir Ungerechtigkeiten am Arbeitsplatz widerfahren, kannst Du nunmehr mit Hilfe einer Gesetzesnovelle eine Vertrauensperson Deiner Wahl hinzuziehen. Dies kann Dein Ehe- oder Lebenspartner, ein Verwandter, ein Bekannter, ein Physiotherapeut, ein Arzt oder ein Rechtsanwalt sein. Diese Person kann Dir bei der Lösung von Arbeitsproblemen zur Seite stehen und Dich unterstützen, wenn es notwendig ist. Nutze also Dein Recht, eine Vertrauensperson Deiner Wahl hinzuziehen, wenn Du Unterstützung brauchst.

BEM Gespräch: Rückkehr an den Arbeitsplatz vorbereiten
Du bist arbeitsunfähig und dein Arbeitgeber möchte, dass du gut vorbereitet deinen Arbeitsplatz wieder einnehmen kannst. Deshalb bietet er dir ein BEM Gespräch (Betriebliches Eingliederungsmanagement) während deiner Arbeitsunfähigkeit an. Hierbei wird dir keine Arbeitszeit angerechnet, so dass du ohne Sorge in Ruhe mit deinem Arbeitgeber sprechen kannst. Dadurch erhältst du die Möglichkeit, deine Rückkehr an den Arbeitsplatz optimal vorzubereiten und ihm auch die Gelegenheit, dir Unterstützung zu bieten.
Kündigung ohne bEM: Ist es rechtmäßig?
Du hast deinen Arbeitgeber kürzlich gekündigt, aber hast nicht vorher ein bEM gemacht? Dann mach dir keine Sorgen, denn ein bEM ist keine formale Voraussetzung, damit eine Kündigung wirksam ist. Es bedeutet lediglich, dass ein Arbeitgeber vor der Kündigung ein Gespräch mit dem Arbeitnehmer anbietet, um zu versuchen, eine Einigung zu erzielen. Der Arbeitgeber kann in einem Prozess jedoch vortragen, dass ein bEM keine Abhilfe geschafft hätte. Die Richter entscheiden dann, ob die Kündigung rechtmäßig und wirksam ist. Bei einem Gerichtsverfahren ist es aber wichtig, dass du dir einen Anwalt nimmst, der dir hilft, deine Rechte zu schützen.
Was ist BEM? Erfahre mehr über Behavioral Emergency Management
Hast du schon einmal etwas von einem BEM gehört? Falls nicht, dann erklären wir dir gerne, was es ist: BEM steht für „Behavioral Emergency Management“. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, das von professionellen Fachkräften angewandt wird, um besonders schwierige Situationen zu bewältigen. Im Zusammenhang mit einem BEM ist es wichtig zu wissen, wann und ob ein solches Verfahren angeboten wird, ob die betroffene Person damit einverstanden ist und welche konkreten Maßnahmen bei der Umsetzung zum Einsatz kommen. Auch das Monitoring und die Dokumentation müssen genau festgelegt werden, damit das BEM erfolgreich durchgeführt werden kann. Wir hoffen, dass du nun einen Einblick in das Thema BEM bekommen hast. Falls du weitere Fragen hast, stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung.
Prozess der Unterzeichnung und Information des Protokolls
Die Unterzeichnung des Protokolls erfolgt durch den Vertreter des BR, den SchwebVP und den Beauftragten der Geschäftsführung. Anschließend wird das Protokoll an die Geschäftsführung zur Information und Beratung versendet. So kann die GF die relevanten Inhalte kennen lernen und sich eine eigene Meinung bilden. Auf diese Weise können alle Beteiligten auf dem Laufenden gehalten werden und abgestimmte Entscheidungen treffen.
Länge eines BEM-Gesprächs: Nehme dir Zeit für Entspannung
Die Dauer eines BEM-Gesprächs ist ganz individuell. Es kommt darauf an, wie viel man erzählen will und wie viele Fragen gestellt werden müssen. Gerade das erste Gespräch kann erfahrungsgemäß länger als eine halbe Stunde dauern. Daher solltest du dir genügend Zeit nehmen, damit du dich entspannt und in Ruhe öffnen kannst. Es ist wichtig, dass das Gespräch in ruhiger und entspannter Atmosphäre und ohne Zeitdruck abläuft. Dann hast du die besten Voraussetzungen, um dein Anliegen anzusprechen und du kannst deine Ziele gemeinsam mit deinem Berater erarbeiten.
BEM abschließen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in einig?
Sobald Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in in ein BEM einig sind, kann dieses abgeschlossen werden. Dazu müssen beide Seiten einer Meinung sein, dass die Suche nach einem passenden Job erfolgreich war oder nicht weiter durchgeführt werden sollte. Auch wenn der*die Arbeitnehmer*in nicht einverstanden ist, dass die Suche weitergeführt wird, kann das BEM beendet werden. Allerdings ist es wichtig, dass der*die Arbeitnehmer*in hierzu seine*ihre Zustimmung erteilt.
BEM-Gespräch: So erzählst Du Deinem Arbeitgeber von Deiner Erkrankung
Der einzige Nachteil für Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem BEM-Gespräch ist, dass der Arbeitgeber Kenntnis von einer schwerwiegenden Erkrankung des Beschäftigten erhalten kann. Daher ist es wichtig, dass Du Dir vorab überlegst, ob Du Deinem Arbeitgeber Angaben über die Erkrankung machen möchtest. Grundsätzlich ist es so, dass Dein Arbeitgeber bei einer Erkrankung nicht erfahren muss, woran Du leidest. Allerdings kann es passieren, dass er Deine Behinderung äußerlich bemerkt. In diesem Fall ist es ratsam, Deinem Arbeitgeber bereits vorab von Deiner Erkrankung zu erzählen, um keine Missverständnisse zu provozieren.
Betriebsärztliches Erstuntersuchungsverfahren: Krankengeld für Arbeitsunfähige
Du bist arbeitsunfähig und weißt nicht, wie es weitergehen soll? In solch einem Fall musst Du Dir keine Sorgen machen. Wenn Du länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig bist, kann Dein Arbeitgeber ein Betriebsärztliches Erstuntersuchungs- oder Untersuchungsverfahren (BEM) durchführen. Dabei wird geprüft, ob und inwieweit Du noch arbeitsfähig bist und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit Du wieder Deiner Arbeit nachgehen kannst. Bis dahin erhältst Du in der Regel Krankengeld von Deiner Krankenkasse. Dies ist ein wichtiger finanzieller Beitrag, der Dir dabei helfen soll, die schwierige Zeit zu überstehen.
BEM-Beauftragter: Gehalt bis 49.600 Euro, 25 offene Stellen
Als BEM-Beauftragter kannst Du mit einem durchschnittlichen Gehalt von 49600 Euro rechnen. Wenn Du auf der Suche nach einer solchen Stelle bist, dann bieten sich besonders Berlin, München und Hannover an. Deutschlandweit gibt es auf StepStone derzeit 25 offene Stellen für den Job als BEM-Beauftragter. Es lohnt sich also, einen genauen Blick auf das Angebot zu werfen, denn diese Positionen sind sehr gefragt. Mit ein wenig Glück und deiner Bewerbung findest Du schnell eine gute Stelle.
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Recht auf BEM-Berechtigung.
Du, als Beschäftigter, hast das Recht, vom Arbeitgeber bzw. Dienstherren ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten zu bekommen (BEM-Berechtigung), wenn Du im Laufe von zwölf Monaten ununterbrochen oder aufsummiert 42 Kalendertage arbeitsunfähig erkrankt bist. Falls Du BEM-Berechtigt bist, kannst Du ein individuelles Eingliederungskonzept mit Deinem Arbeitgeber vereinbaren, das Deine Rückkehr in den Beruf unterstützt. Hierbei werden verschiedene Maßnahmen wie z.B. ärztliche Untersuchungen, Umschulungen oder auch Veränderungen im Arbeitsplatz berücksichtigt.
Fazit
Grundsätzlich darf jeder beauftragt werden, solange es die Aufgaben und Anforderungen erfüllen kann. Es ist jedoch wichtig, dass der Beauftragte ein erwachsener ist und die notwendigen Fähigkeiten und Qualifikationen mitbringt, um die Aufgabe zu übernehmen. Außerdem muss er über ein gültiges Geschäftskonto und ein Geschäftsadresse verfügen. Falls du alle diese Kriterien erfüllst, kannst du beauftragt werden.
Am Ende kommen wir zu dem Schluss, dass jeder, der die notwendigen Fähigkeiten, Qualifikationen und Erfahrungen hat, beauftragt werden kann. Wir hoffen, dass dir diese Information hilfreich war und du jetzt besser verstehst, wer beauftragt werden kann.






