Du hast schon immer davon geträumt, ein Motorrad zu fahren, aber du bist dir nicht sicher, ob du schon alt genug bist, um eines mit einer 125 ccm-Maschine zu fahren? In diesem Artikel werden wir uns anschauen, wer dazu berechtigt ist, ein 125 ccm-Motorrad zu fahren. Wir werden auch auf die verschiedenen Regeln und Gesetze eingehen, die für diejenigen gelten, die ein Motorrad dieser Größe fahren möchten. Also, lass uns loslegen!
Grundsätzlich darfst du ab 15 Jahren mit einem Mofa oder Mokick (125 ccm) fahren, wenn du einen Führerschein Klasse AM besitzt. Dazu musst du allerdings eine theoretische und praktische Prüfung bestehen. Vor der Prüfung musst du noch eine theoretische und praktische Fahrstunde nehmen. Wenn du dann alles erfolgreich absolviert hast, kannst du losfahren. Viel Spaß!
Motorrad und Roller mit Führerschein Klasse B fahren – So geht’s
Seit Januar 2020 dürfen Inhaber des Pkw-Führerscheins (Klasse B) unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren. Dafür musst Du einfach bei Deinem zuständigen Führerscheinamt eine Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 beantragen.
Diese Fahrerlaubnis-Erweiterung setzt voraus, dass Du mindestens 24 Jahre alt bist und bereits das Mindestalter von 21 Jahren für ein Pkw-Kraftfahrzeug erreicht hast. Außerdem musst Du eine entsprechende theoretische und praktische Prüfung ablegen, die nicht nur das Fahren eines Motorrads, sondern auch die Besonderheiten des Straßenverkehrs beinhaltet. Wenn Du alle Unterlagen einreichst und die Prüfung erfolgreich bestehst, erhältst Du die Fahrerlaubnis-Erweiterung und darfst Motorrad oder Roller fahren.
Viel Spaß beim Motorradfahren!
Fahrschulausbildung: Wie lange dauert sie?
Wie lange eine Fahrschulausbildung dauert, hängt vor allem vom Einsatz des Fahrschülers ab. Grundsätzlich beläuft sich die Dauer auf ein bis zwei Monate, wobei hierbei natürlich 16 90-minütige Theoriestunden inbegriffen sind. Aber auch die regelmäßigen Fahrstunden, die meist wöchentlich stattfinden, spielen bei der Dauer eine Rolle. Je nachdem, wie viel Zeit der Fahrschüler für die Praxisstunden einplanen kann, kann die Fahrschulausbildung schneller oder langsamer absolviert werden. Es empfiehlt sich daher, die Fahrstunden regelmäßig und kontinuierlich zu nehmen, um so schneller zum Erfolg zu kommen.
Führerschein der Klasse 3: Fahre Autos und Kleinkrafträder!
Hast Du vor dem 1.4.1980 Deinen Führerschein der Klasse 3 erhalten, dann kannst Du nicht nur Autos, sondern auch Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimetern fahren. Dies entspricht der heutigen Klasse A1. Mit Deiner Führerscheinklasse 3 kannst Du also auch zusätzlich zu den Autos auch Kleinkrafträder fahren. So kannst Du mit dem Führerschein der Klasse 3 mehr Möglichkeiten haben, um überall schnell und unkompliziert hinzukommen. Dank der 125 Kubikzentimeter kannst Du auch auf schmalen Wegen und in engen Kurven gut fahren.
Fahrzeuge mit Führerschein der Klasse 3 fahren
Hast du dich schon mal gefragt, welche Fahrzeuge du mit einem Führerschein der Klasse 3 fahren darfst? Grundsätzlich hast du mit einem Führerschein der Klasse 3 die Möglichkeit, Motorrad bis 125 ccm, PKW und LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t zu fahren. Normalerweise reicht dieser Führerschein für den alltäglichen Bedarf aus. Allerdings musst du beachten, dass es bei bestimmten Fahrzeugen noch weitere Voraussetzungen gibt, die du erfüllen musst, um diese fahren zu dürfen. Ein Beispiel hierfür ist, dass du mit einem Anhänger, der mehr als 750 kg wiegt, nur dann fahren darfst, wenn du eine zusätzliche Prüfung absolviert hast. Also überprüfe immer vorher, ob du die Voraussetzungen erfüllst, wenn du ein bestimmtes Fahrzeug fahren möchtest.

Führerschein A1: Unterschied zur B196 Erweiterung
Du hast schon Deinen Führerschein für die Klasse A1 in der Tasche und fragst Dich jetzt, wo der Unterschied zur B196 Erweiterung liegt? Dann können wir Dir sagen: Der Unterschied besteht darin, dass mit der B196 Erweiterung auch die sogenannten Leichtkrafträder gefahren werden dürfen. Diese haben eine Leistung von bis zu 15 kW (20 PS) und einem Hubraum von mehr als 125 cm³. Diese Leichtkrafträder sind meist leistungsstärker als die Krafträder, die Du mit der Fahrerlaubnisklasse A1 fahren darfst. Allerdings sind sie auch schwerer und deshalb eignen sie sich nicht für jede Fahrsituation. Wenn Du also öfter mal auf einem Leichtkraftrad unterwegs sein willst, ist die B196 Erweiterung für Deinen Führerschein die richtige Wahl.
Führerschein der Klasse 3: Besitzstandsregelung für B, BE, C1 und C1E
Gesetzlich geregelt ist die sogenannte Besitzstandsregelung: Alle Führerscheininhaber, die bereits eine Klasse 3 besitzen, dürfen auch Fahrzeuge der neuen Klassen B, BE, C1 und C1E fahren. Dies bedeutet, dass sie nicht erneut eine Prüfung ablegen müssen, um zusätzliche Führerscheinklassen zu erhalten. Sie können einfach weiterhin Kraftfahrzeuge der Klasse 3 und auch der neuen Klassen B, BE, C1 und C1E fahren. Wenn du dir also einen Führerschein der Klasse 3 zulegst, ist es nicht nötig, zusätzlich noch weitere Führerscheine zu machen. Allerdings solltest du beachten, dass die Vorschriften für jede Klasse einzuhalten sind.
Motorradfahren mit Autoführerschein: A1-Kurs erlernen
Seit Ende 2019 dürfen Autofahrer:innen, die über den Führerschein der Klasse B verfügen, auch leichte Krafträder der Klasse A1 fahren. Diese dürfen einen Hubraum von maximal 125 Kubikzentimeter und eine Motorleistung von bis zu 11 Kilowatt, was 15 PS entspricht, aufweisen. Um das Motorradfahren mit dem Autoführerschein zu erlernen, gibt es spezielle Kurse, die eine umfassende Einführung bieten. Diese Kurse sollten absolviert werden, damit man sicher und verantwortungsbewusst Motorrad fahren kann.
AM-Führerschein: Erlaubnis zum Fahren eines Kleinkraftrads ab 15 Jahren
Du hast noch keinen Pkw-Führerschein, möchtest aber trotzdem ein Kleinkraftrad fahren? Kein Problem, denn du hast die Möglichkeit einen Führerschein der Klasse AM zu machen. Dieser gilt dann für alle Fahrzeuge mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Damit bist du dann auch auf der sicheren Seite, wenn du dein Kleinkraftrad auf der Straße bewegen möchtest. Allerdings musst du mindestens 15 Jahre alt sein, um die Fahrerlaubnis erwerben zu können. Aber keine Sorge, wenn du noch nicht ganz so alt bist, hast du immer noch die Möglichkeit einen Pkw- oder Motorradführerschein zu machen, sobald du das nötige Alter erreicht hast. Also worauf wartest du noch? Lass dir deine Fahrerlaubnis nicht entgehen!
Klasse M erlaubt land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit >40km/h
Klasse M besagt, dass land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h gefahren werden dürfen.
In Klasse B sind auch die Klassen L und M mit eingeschlossen. Mit der Klasse L dürfen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für diese Zwecke genutzt werden und über eine maximal Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h verfügen, auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Mit der Klasse M hingegen sind land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h gemeint. Du darfst also, je nach Zugmaschine, mit einem Führerschein der Klasse B öffentliche Straßen benutzen.
Führerschein der Klasse B: Ausnahme für Wohnwagen und Sportanhänger
Du hast einen Wohnwagen oder einen Sportanhänger? Dann können wir Dir sagen, dass es eine Ausnahme in der Klasse B gibt, die besonders wichtig für Dich ist. Mit einem Führerschein der Klasse B kannst Du auch Anhänger mit einer höheren als 750 kg zulässigen Gesamtmasse bewegen, solange die zulässige Masse der Kombination nicht über 3500 kg liegt. Damit bietet sich Dir eine große Flexibilität.

Führerschein A1 und B: Kosten, Fahrschulen und Sonderangebote
Du überlegst, dir einen Führerschein der Klasse A1 zuzulegen? Super Idee! Damit kannst du Mopedfahren und musst dich nicht beim Fahren auf öffentlichen Straßen einschränken. Wenn du allerdings auch noch gern Auto fahren möchtest, kannst du die Führerscheinklasse A1 und B gleichzeitig machen. Das spart dir nicht nur Zeit sondern auch Geld. Im Durchschnitt musst du mit Kosten zwischen 1000 und 2000 Euro rechnen. Damit du das günstigste Angebot findest, solltest du die verschiedenen Fahrschulen miteinander vergleichen. Vielleicht findest du sogar noch ein Sonderangebot. Du wirst sehen, es lohnt sich!
125ccm Motorradführerschein: Ab 16 Jahren in Deutschland fahren
Du möchtest ein 125ccm-Motorrad fahren? Ab 16 Jahren kannst Du in Deutschland mit dem 125-Kubik-Führerschein losfahren. Allerdings musst Du zuvor die nötigen Prüfungen bestanden haben, um die Fahrerlaubnis zu erhalten. Dazu gehören theoretische und praktische Tests, die bei einer Fahrschule absolviert werden müssen. Erst dann bist Du berechtigt, ein 125ccm-Motorrad zu fahren.
Führerschein Klasse A1: Kosten, Prüfung & mehr
Du überlegst dir, dir einen Führerschein der Klasse A1 zu machen? Dann solltest du wissen, dass die Kosten für den Führerschein zwischen 1500 und 2000 Euro liegen. Mit dieser Lizenz darfst du Leichtkrafträder und Leichtkraftroller bis zu einer Größe von 125 ccm fahren. Die theoretische und praktische Prüfung müssen dann nochmals extra bezahlt werden. Es können auch noch Kosten für die Fahrstunden und den Fahrlehrer hinzukommen. Aber keine Angst – mit etwas Übung schaffst du die Prüfung auf jeden Fall!
Fahre jetzt auch ein 125er-Zweirad mit Führerschein B oder 3
Du hast den Führerschein der Klasse B oder die Klasse-3-Fahrerlaubnis? Dann hast Du jetzt die Möglichkeit, auch ein 125er-Zweirad zu fahren. Allerdings gelten hier ein paar Auflagen. Zum Beispiel muss man vorher einen Kurs zur sicheren Fahrweise machen. Außerdem ist es wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass die Maschinen nicht so schnell sind wie Autos. Du musst also vorsichtig und umsichtig fahren. Aber keine Sorge, wenn Du die Regeln beachtest, wirst Du viel Spaß und Freude haben.
Führerschein Klasse 2 ab 50 Jahren: C1E notwendig
C1E notwendig.
Du hast den Führerschein der Klasse 2 und bist älter als 50 Jahre? Dann ist leider nicht mehr alles so wie früher. Denn ab dem 50. Lebensjahr darfst du Fahrzeuge über 7,5 t nicht mehr mit dieser Klasse fahren. Willst du die Fahrzeuge trotzdem noch steuern, ist ein Umschreiben auf die Klasse CE bzw. C1E notwendig. Dazu musst du zunächst eine Bescheinigung über eine gesundheitliche Unbedenklichkeit einholen. Außerdem ist eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich, bei der du dein Wissen über die speziellen Regeln für den Lastkraftwagenverkehr unter Beweis stellen musst. Ob du schlussendlich die Fahrerlaubnis erhältst, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten eines B196 Führerscheins: 500-920 Euro
Du wünschst Dir einen Führerschein der Klasse B196? Dann solltest Du Dich auf einiges gefasst machen. Die Kosten, die auf Dich zukommen, sind nämlich nicht unerheblich. Die Kosten für einen 125er-Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. Allerdings liegen sie in der Regel zwischen 500 und 920 Euro. Auch noch zu beachten ist eine Gebühr von rund 40 Euro, die beim zuständigen Amt für das Eintragen des Führerscheins anfällt. Wenn Du Dir einen B196 Führerschein zulegen möchtest, solltest Du also auf jeden Fall auf die Kosten achten.
Mit 50 Jahren: Fahrerlaubnis umtauschen – Infos & Gebühren
der alten Fahrerlaubnis stellen.
Mit 50 Jahren endet deine Berechtigung, Fahrzeuge der Klasse C und CE zu führen. Möchtest du deine Fahrerlaubnis behalten, musst du einen Antrag auf Umtausch deines Führerscheins stellen. Dazu kannst du dich an das zuständige Straßenverkehrsamt wenden. Dort gibt man dir Auskunft über die notwendigen Unterlagen und die Gebühren, die für den Umtausch deiner Fahrerlaubnis anfallen.
Autoführerschein Klasse B: Fahren ohne Begleitung & Weiterbildung
Der Autoführerschein der Klasse B gibt dir die Möglichkeit, Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen zu fahren. Damit kannst du Fahrzeuge wie Personenwagen und leichte Transporter bewegen. Allerdings ist es wichtig, dass du bei einer solchen Fahrt immer die Verkehrsregeln beachtest. Ein Autoführerschein der Klasse B ermöglicht es dir, an einer Fahrschule teilzunehmen und dir das Fahren ohne Begleitung aneignen zu können. Außerdem ist es möglich, dass du mit dem Autoführerschein der Klasse B eine Weiterbildung in Form eines Fahrlehrgangs absolvierst. Dieser ermöglicht dir eine Verbesserung deiner Fahrkenntnisse und somit eine sicherere Fahrt. Mit dem Autoführerschein der Klasse B kannst du zudem andere Fahrer beaufsichtigen und ihnen beim Fahren helfen. Allerdings musst du hierfür mindestens 21 Jahre alt sein.
Führerschein A1 für Vespa 125 ccm – Jetzt flexibel und umweltfreundlich unterwegs!
Um mit einer Vespa mit 125 ccm und einer Nennleistung bis 11 kW zu fahren, benötigst du die Führerscheinklasse A1. Dafür musst du mindestens 16 Jahre alt sein und die Kosten hierfür belaufen sich auf circa 1000 Euro. Wenn du deinen Führerschein erfolgreich abgeschlossen hast, eröffnen dir eine Vielzahl an Möglichkeiten: Mit deinem neuen Führerschein kannst du mit deiner Vespa flexibel und sicher unterwegs sein. Dank der Vespa kannst du die Umwelt schonen und sparen, denn sie ist ein motorisiertes Zweirad und benötigt keine Kfz-Steuer und keine Versicherung. Außerdem kannst du die Zeit auf der Straße voll auskosten und die Freiheit genießen.
A1 Führerschein: Muss man haben, um 125 cm³ Fahrzeuge zu fahren
Du hast noch keinen Führerschein der Klasse A1? Dann solltest Du unbedingt beachten, dass Du ohne einen solchen Führerschein kein Fahrzeug mit einem Hubraum von 125 cm³ fahren darfst. Das Straßenverkehrsgesetz sieht hierfür eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe vor. Wenn Du den Führerschein noch machen möchtest, musst Du mindestens 16 Jahre alt sein, eine medizinisch-psychologische Untersuchung machen lassen und eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.
Zusammenfassung
In Deutschland dürfen Personen mit einem Motorradführerschein der Klasse A1 ab 16 Jahren 125 ccm fahren. Dazu müssen sie die Prüfung bestanden haben und ein Mindestalter von 16 Jahren haben. Wenn du also 16 Jahre alt bist und den Motorradführerschein der Klasse A1 bestanden hast, dann darfst du 125 ccm fahren.
Zusammenfassend kann man sagen, dass du mit deiner 125 ccm Maschine losfahren darfst, wenn du mindestens 16 Jahre alt bist und eine entsprechende Fahrerlaubnis hast. Also mach dich auf den Weg, wenn du die Kriterien erfüllst!