Du hast deinen Führerschein der Klasse 3 erworben und fragst dich, was du damit alles fahren darfst? Keine Sorge, in diesem Artikel erklären wir dir alles, was du über den Führerschein der Klasse 3 wissen musst. Hier erfährst du, welche Fahrzeuge du damit fahren darfst und welche Beschränkungen es gibt. Lass uns also loslegen!
Du darfst mit einem Führerschein der Klasse 3 Motorräder mit einem Hubraum bis 125 ccm, eine Leistung bis 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Außerdem darfst du Motorroller und Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ohne Beiwagen fahren.
Führerschein Klasse B: Fahre Pkw und Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen!
Du hast noch den alten Führerschein der Klasse B (Dreier)? Dann kannst Du damit nicht nur einen Pkw, sondern auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen und sogar Züge mit Anhänger bis zu drei Achsen fahren. Allerdings ist für den Führerschein der Klasse B das Fahren von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen nur mit einer entsprechenden Zusatzausbildung erlaubt.
Fahren mit Klasse B: Lieferwagen, Reisemobil & Gartenmöbel
Du hast eine Fahrerlaubnis der Klasse B? Dann kannst du ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t und einem Anhänger mit bis zu 750 kg fahren. Du darfst also einen Lieferwagen oder ein Reisemobil befahren. Auch eine Anhängerkupplung mit einem Anhänger bis zu 750 kg darfst du nutzen – z.B. für den Transport von Gartenmöbeln. Allerdings darfst du keine Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz) fahren. Außerdem darfst du keine Wohnmobile fahren, die über einen Anhänger verfügen.
Führerschein der Klasse B/3? Jetzt 125er fahren!
Du hast den Führerschein der Klasse B oder der Klasse 3? Dann kannst Du ab sofort auch 125er fahren! Neu ist die Regelung, dass Autofahrer diese Fahrzeuge auch pilotieren dürfen – allerdings unter Auflagen. Dazu gehört, dass man mindestens 24 Jahre alt sein muss, eine gültige Fahrerlaubnis- und einen Führerschein für die Klasse A1 besitzen muss. Außerdem müssen die 125er eine Versicherung haben und ein Kennzeichen tragen. Wenn Du also den Führerschein der Klasse B oder Klasse 3 hast, kannst Du jetzt auch 125er fahren, aber Du musst die Auflagen beachten!
Führerschein Klasse A1: Hubraum, Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit & mehr
Mit dem Führerschein der Klasse A1 kannst Du Krafträder führen, deren Hubraum nicht mehr als 125 cm³ misst, die maximal 11 kW an Motorleistung haben und deren Verhältnis aus Leistung und Leermasse 0,1 kW/kg nicht überschreitet. Mit dieser Erlaubnis können Motorräder mit Strassenverkehrstechnischen Zulassung betrieben werden, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h besitzen. Um den Führerschein der Klasse A1 zu erhalten, ist eine theoretische und praktische Prüfung nötig, die bei einer Fahrschule absolviert werden muss.

Fahre mit Führerschein Klasse B Motorrad oder Roller bis 125 ccm
Du hast den Führerschein der Klasse B und möchtest ein Motorrad oder einen Roller fahren? Seit Januar 2020 ist das möglich! Mit deinem Führerschein der Klasse B darfst du unter bestimmten Voraussetzungen ein Motorrad oder einen Roller mit einem Hubraum bis 125 ccm fahren. Hierfür musst du aber einige Vorschriften beachten. Zum Beispiel musst du mindestens 21 Jahre alt sein und eine Fahrprüfung ablegen, die sowohl theoretische als auch praktische Prüfungen enthält. Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du dann eine Bescheinigung, die du beim Fahren immer bei dir haben musst. Auf diese Weise kannst du mit dem Führerschein der Klasse B ein Motorrad oder einen Roller mit einem Hubraum bis 125 ccm fahren.
B196 Kosten: Vergleiche Fahrschulen und erfahre mehr!
Du möchtest einen B196 Führerschein machen? Dann solltest Du dich über die Kosten informieren, denn diese variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 920 Euro. Hinzu kommen Gebühren von ca. 40 Euro, die du für das Eintragen beim Amt bezahlst.
Es ist empfehlenswert, verschiedene Fahrschulen zu vergleichen, um die besten Konditionen bei den Kosten herauszufinden. Auf der Website der Fahrschule findest du meistens eine Preisliste, bei der du einen Überblick über die Kosten bekommst. Solltest du Fragen dazu haben, wende dich einfach an die Fahrschule. Dort werden dir alle weiteren Informationen zum Thema B196 Kosten zur Verfügung gestellt.
Fahrerlaubnis B196: Fahre Leichtkrafträder, Mopeds & mehr!
Du hast die Möglichkeit, mit der Fahrerlaubnis B196 zweirädrige Leichtkrafträder mit einer Motorleistung von maximal 11 kW, einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW/kg und einem Hubraum von maximal 125 ccm zu fahren. Darüber hinaus ist es auch möglich, ein Moped mit Verbrennungs- oder Elektromotor zu fahren. Außerdem gilt die Führerschein Klasse B196 für viele andere Fahrzeuge, wie zum Beispiel E-Scooter, Segways oder Fahrräder mit Elektroantrieb. Mit dieser Führerscheinklasse darfst du auch auf öffentlichen Straßen fahren. Allerdings kann es vorkommen, dass du, je nach dem Fahrzeug, noch weitere Voraussetzungen erfüllen musst. Informiere dich daher am besten vorab, welche Bedingungen du erfüllen musst.
Führerschein Klasse 3: Seit 1980 Motorrad & Roller fahren
Du hast im April 1980 deinen Führerschein der Klasse 3 bekommen? Dann darfst du seitdem Motorräder und Roller mit maximal 125 ccm und 11 kW fahren. Damals hattest du noch deine ganz eigene Fahrschulzeit, aber seitdem hast du sicher schon viele Kilometer auf deinem Motorrad oder Roller zurückgelegt. Gerade heutzutage, wo es so viele verschiedene Modelle gibt, ist es wichtig, dass du den Führerschein der Klasse 3 besitzt. So kannst du immer sicher und verantwortungsvoll unterwegs sein.
Führerschein A1 für 80-ccm-Fahrzeug: Prüfung bestehen
Du hast ein 80-ccm-Fahrzeug und möchtest gern damit fahren? Dann brauchst du dafür mindestens einen Führerschein der Klasse A1. Mit dem Autoführerschein kannst du dann aber auch diese Fahrzeuge fahren, wenn die Schlüsselnummer 196 eingetragen ist. Falls du noch keinen Führerschein der Klasse A1 hast, kannst du den zum Beispiel beim örtlichen Straßenverkehrsamt beantragen. Es ist aber wichtig, dass du die Prüfung bestehst, bevor du mit einem 80-ccm-Fahrzeug unterwegs bist. Zudem gilt es auch immer, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Führerschein A1 für Vespa 125 ccm – Was du benötigst
Du möchtest mit einer Vespa fahren und bist dir noch nicht im Klaren, was du dafür benötigst? Dann solltest du wissen, dass du für eine Vespa mit 125 ccm und einer Nennleistung bis 11 kW die Führerscheinklasse A1 benötigst. Damit kannst du ab einem Mindestalter von 16 Jahren losfahren. Beachte jedoch, dass es dafür Kosten in Höhe von rund 1000 Euro gibt. Bevor du also loslegst, solltest du dir überlegen, ob du die Kosten tragen kannst. Wenn du deinen Führerschein tatsächlich machen möchtest, solltest du dir einen Fahrschullehrer suchen, der dich bei deinen ersten Fahrversuchen unterstützt. So kannst du sicher und souverän durchstarten!

125ccm-Motorradführerschein ab 16 Jahren in DE
Du möchtest gern mit einem 125ccm-Motorrad unterwegs sein? In Deutschland ist es ab 16 Jahren möglich, wenn du die richtige Fahrerlaubnis dafür hast. Der 125-Kubik-Führerschein ist speziell für Jugendliche zugelassen und ermöglicht es dir, auf ein kleineres Motorrad zu steigen. Allerdings musst du dafür noch mindestens 15 Jahre alt sein. Damit du den Führerschein bekommen kannst, musst du zunächst eine theoretische Prüfung bestehen sowie eine praktische Fahrprüfung absolvieren.
Führerschein der Klasse C1E: Alles, was du wissen musst
Du möchtest einen Führerschein der Klasse C1E machen? Dann solltest du wissen, dass dieser Führerschein für Gespanne gilt, die nicht mehr als 12 Tonnen auf die Waage bringen. Die Obergrenze der zulässigen Gesamtmasse beträgt ebenfalls 12 Tonnen. Wichtig ist auch, dass du bereits einen Führerschein der Klasse C1 besitzt, um den C1E machen zu können. So kannst du problemlos schwere Fahrzeuge und Gespannen führen.
Führerschein Klasse 2: C1E Umschreibung notwendig
C1E notwendig.
Du bist schon über 50 und hast den Führerschein der Klasse 2? Dann ist es leider so, dass du Fahrzeuge über 7,5 t nicht mehr fahren darfst. Abhilfe schafft hier eine Umschreibung auf die Klasse CE bzw. C1E. Dazu musst du die entsprechenden Tests bestehen. Diese sind beim TÜV oder der Fahrschule vor Ort erhältlich. So kannst du deine Fahrerlaubnis aufrechterhalten und weiterhin Fahrzeuge über 7,5 t fahren.
Führerschein Klasse C1 oder B96 für Wohnmobil und Anhänger?
Du hast deine Fahrerlaubnis nach 1999 bekommen und möchtest mit einem Wohnmobil und Anhänger unterwegs sein? Dann brauchst du einen Lkw-Führerschein der Klasse C1. Damit kannst du ein Wohnmobil bis zu 7,5 Tonnen und 750 Kilo Anhänger Gewicht fahren. Aber es gibt auch eine neuere Variante: den Führerschein B96. Mit diesem kannst du nicht nur Wohnmobile, sondern auch Anhänger bis zu 750 Kilo fahren. Also worauf wartest du noch? Hol dir deinen Führerschein und auf geht’s!
Führerschein für über 70-Jährige: Neue Regelung in DE
Du bist bereits über 70 Jahre alt und hast einen Führerschein? Dann muss dir jetzt schon bewusst sein, dass du deine Fahrtauglichkeit künftig alle fünf Jahre überprüfen lassen musst. In einigen EU-Ländern ist das schon länger Praxis. Jetzt wird dieser Richtlinie auch in Deutschland folgen. Alle Führerscheine von Personen, die älter als 70 Jahre sind, werden auf maximal 5 Jahre befristet. Damit sollen Unfälle durch ältere Autofahrer*innen verhindert werden.
Führerschein B196: Roller mit 70/80/100 km/h fahren
Du brauchst ein spezielles Zertifikat, wenn du im Besitz eines Rollers mit 70, 80 oder 100 km/h Höchstgeschwindigkeit bist. Dafür hast du verschiedene Möglichkeiten. Entweder du verfügst über einen Motorrad-Führerschein der Klasse A1, einen Autoführerschein, der vor 1980 ausgestellt wurde, oder du holst dir den Führerschein B196. Letzterer kann seit Anfang 2020 in jeder Fahrschule erworben werden. Dazu musst du eine Zusatzschulung absolvieren. Mit dem Führerschein B196 darfst du dann nicht nur Roller mit 70, 80 oder 100 km/h, sondern auch mit niedrigeren Geschwindigkeiten fahren.
Führerschein Klasse B: Mit Schlüsselzahl 7903 & 7904 Trikes fahren
Du hast einen Führerschein der Klasse B, den du nach dem 1. Januar 2013 erhalten hast? Da hast du Glück! Denn dann ist auf deinem Führerschein hinter der Klasse A1 und A die Schlüsselzahl 7903 und 7904 vermerkt. Das bedeutet, dass du auch Trikes fahren darfst. Neben dem Fahren von Motorrädern, mit denen du die Prüfung abgelegt hast, kannst du mit diesem Führerschein auch dreirädrige Fahrzeuge bewegen. Eine allgemeine Fahrerlaubnis ist damit nicht notwendig. Du kannst also sofort loslegen und ein Trike ausleihen oder kaufen.
Führerschein erweitern: Jetzt 125er-Motorräder & Roller fahren!
Du hast den Führerschein Klasse B und bist auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Dann hast du seit Januar 2020 die Möglichkeit, deinen Führerschein ohne Prüfung zu erweitern und 125er-Motorräder oder -Roller zu fahren. Seither haben über 130000 Führerscheininhaber diese Option genutzt. Damit ist es ganz einfach, in die Welt des Motorradfahrens einzutauchen. Du bist natürlich auch dazu verpflichtet, einige Grundregeln zu beachten, wie zum Beispiel das Tragen eines Helms und das Einhalten der Verkehrsregeln. Aber dafür wirst du belohnt mit einem unvergleichlichen Freiheitsgefühl und einer neuen Erfahrung, die man nicht so schnell vergisst. Worauf wartest du also noch?
Mach den A2 Führerschein mit A1 & 250 ccm Motorrad!
Du hast den A1 Führerschein schon seit ein paar Jahren? Dann hast du jetzt die Möglichkeit, auch den Motorradführerschein A2 zu machen. Seit dem 1. November 2020 ist es möglich, die A2 Prüfung auf Motorrädern mit einem Hubraum von 250 ccm abzulegen. Zuvor waren mindestens 395 ccm vorgeschrieben. Mit dem A1 Führerschein und einer praktischen Prüfung kannst du den A2 Führerschein machen. Verleihe deinem Motorradfahren also noch mehr Power und mach den A2 Führerschein!
50? Führerschein-Entzugsantrag stellen & neuen Führerschein bekommen
Führerschein-Entzugs stellen.
Mit Vollendung des 50. Lebensjahres läuft Deine Berechtigung, Fahrzeuge der Klassen C und CE zu lenken, aus. Willst Du weiterhin in den Genuss dieser Fahrerlaubnis kommen, ist ein Umtausch Deines alten Führerscheins bzw. Entzugs einzureichen. Dazu musst Du einen Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle stellen. Dieser Umtausch wird dann vom Straßenverkehrsamt geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung und der Präsentation eines vollständigen Gesundheitszeugnisses, erhältst Du Deinen neuen Führerschein.
Fazit
Mit einem Führerschein der Klasse 3 darfst du Krafträder mit einer Motorleistung bis zu 25 kW fahren, die ein Leergewicht von nicht mehr als 350 kg haben. Zu diesen Fahrzeugen gehören Mopeds, Leichtkrafträder und Motorroller. Allerdings darfst du kein Motorrad über 25 kW mit Anhänger fahren.
Du kannst mit deinem Führerschein der Klasse 3 viele verschiedene Fahrzeuge fahren, solange sie nicht mehr als 3.500 kg wiegen. Du kannst also einen Pkw, ein Motorrad, ein Leicht-LKW oder ein Kleintransporter fahren, aber keinen schweren LKW. Denk immer daran, dass du sicher fahren musst, um Unfälle zu vermeiden.